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Energie
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rosneft-Treuhandverwaltung

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Treuhandverwaltung zweier deutscher Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft bestätigt.

    Blick auf das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Simsonplatz.
    Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (picture alliance / dpa / Jan Woitas)
    Die Anordnung durch das Bundeswirtschaftsministerium sei rechtmäßig gewesen, entschied das Gericht in Leipzig. Der Bund hatte im September vergangenen Jahres mit der Treuhandverwaltung faktisch die Kontrolle über Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing übernommen. Die Unternehmen sind Mehrheitseigner der Raffinerie im brandenburgischen Schwedt.
    Begründet wurde die Treuhandverwaltung mit einer drohenden Gefahr für die Versorgungssicherheit in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Nach Darstellung des Bundeswirtschaftsministeriums hatten die deutschen Tochterfirmen vor dem Hintergrund der Russland-Sanktionen im vorigen Sommer erhebliche Probleme. Banken und Versicherungen hätten die Zusammenarbeit aufgekündigt oder dies angedroht. Der russische Mutterkonzern habe Liquidität abziehen wollen.
    Die Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur läuft morgen aus. Es wird erwartet, dass sie verlängert wird.

    Weiterführende Informationen

    In unserem Newsblog zum Krieg in der Ukraine und seinen Auswirkungen finden Sie einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen, den wir laufend aktualisieren.
    Diese Nachricht wurde am 14.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.