Berlin
Bundeswahlleiterin warnt vor „unabwägbaren Risiken“ einer frühen Neuwahl

Bundeswahlleiterin Brand hat auf die organisatorischen Herausforderungen einer vorgezogenen Neuwahl im Januar oder Februar hingewiesen. In einem Schreiben betont sie, dass die im Grundgesetz vorgesehene Vorbereitungszeit von 60 Tagen notwendig sei. Wenn die Wahlvorbereitungen in die Weihnachtszeit fielen, könnten die Kommunen mit der Organisation überfordert sein.

    Brand spricht während einer Ausschusssitzung.
    Bundeswahlleiterin Ruth Brand (IMAGO / photothek / Thomas Trutschel)
    Bundeskanzler Scholz zeigte sich unterdessen grundsätzlich verhandlungsbereit über den Termin einer Neuwahl. Er betonte jedoch, dass zunächst eine Einigung der demokratischen Fraktionen über die noch ausstehenden Gesetzesvorhaben im Bundestag erzielt werden müsse. Die Entscheidung über den Zeitpunkt einer Vertrauensfrage hänge davon ab, welche Vorhaben noch in diesem Jahr verabschiedet werden könnten.
    Scholz hatte zuvor über eine Sprecherin die Forderung zurückgewiesen, die Vertrauensfrage bereits am kommenden Mittwoch zu stellen, wie es CDU-Chef Merz gefordert hatte. Auch Merz hatte sich für den 19. Januar als Wahltermin ausgesprochen. Er knüpfte die Verhandlungsbereitschaft der Union an eine schnelle Klärung der Vertrauensfrage im Bundestag. CSU-Landesgruppenchef Dobrindt kritisierte Scholz in der „Rheinischen Post“. Er warf ihm vor, die Reihenfolge der Ereignisse zu seinen Gunsten beeinflussen zu wollen.
    In einer Aktuellen Stunde im Bundestag sprachen sich Abgeordnete fast aller Oppositionsparteien für eine rasche Abstimmung aus und forderten, die für den 15. Januar angekündigte Vertrauenfrage vorzuziehen.

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    Diese Nachricht wurde am 09.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.