
Darin wird ausdrücklich festgehalten, dass die Streitkräfte bei der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen Amtshilfe leisten darf - notfalls auch mit Waffengewalt. Eine solche Regelung ist notwendig, weil das Grundgesetz der Bundeswehr in Friedenszeiten enge Grenzen für den Einsatz im Inland setzt. Auch bisher konnte die Polizei die Bundeswehr um Unterstützung bitten. Die Gesetzesänderung erlaubt nun aber explizit den Abschuss unbemannter Flugkörper.
Danit reagiert die schwarz-rote Koalition auf Vorfälle mit mutmaßlich russischen Drohnen über deutschen Flughäfen und weiteren Einrichtungen der kritischen Infrastruktur.
Neuer Straftatbestand für Demonstranten
Mit der Gesetzesnovelle werden gleichzeitig die Strafen für jene Demonstranten verschärft, die den Flugverkehr durch die Blockade von Start- und Landebahnen behindern. Derartige Aktionen von Klimaaktivisten galten bisher als Ordnungswidrigkeit - künftig werden sie als Straftat gewertet.
Diese Nachricht wurde am 26.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.




