Luftraumverletzungen
Drohnenabwehr im Kompetenzdschungel

Deutschland hat jetzt eine spezialisierte Polizeieinheit zur Abwehr von Drohnen. Doch die ist längst nicht für alle Vorfälle mit Drohnen zuständig. Wechselnde Zuständigkeiten von Polizei und Bundeswehr erschweren die Drohnenabwehr.

    Ein Bundespolizist hält einen schwarze Jammer, eine Waffe zur Drohnenabwehr, auf seiner Schulter.
    Mit elektronischen Störgeräten, sogenannten Jammern, können Drohnen abgewehrt werden. (picture alliance / photothek.de / Sebastian Rau)
    Sie wurden über Militäranlagen, über kritischer Infrastruktur oder Flughäfen in Deutschland gesichtet: Mehr als 500 verdächtige Drohnenflüge in nur drei Monaten bestätigt das Bundeskriminalamt. Wer dahinter steckt, ist meist nur schwer zu ermitteln.
    Seit Dezember 2025 hat die Bundespolizei eine spezialisierte Einheit zur Abwehr von Drohnen. Doch die Bundespolizei ist längst nicht für jede Drohne über Deutschland zuständig. Bundesweit gibt es 42 Luftsicherheitsbehörden in Bund und Ländern. Kritiker bemängeln, dass man mit dieser Struktur nicht schnell genug auf Angriffe reagieren könne.

    Inhalt

    Welche Ziele sind bisher besonders von illegalen Drohnenüberflügen betroffen und was könnte dahinterstecken?

    In Deutschland gibt es zahlreiche Vorfälle. Vor allem über Norddeutschland, speziell Schleswig-Holstein, sind schon zu Beginn des Jahres 2025 etliche Drohnen gesichtet worden. Beispielsweise über dem Bundeswehrstandort Schwesing bei Husum. Dort befindet sich ein Ausbildungszentrum für Flugabwehrraketen. Auch am Fliegerhorst Nordholz bei Cuxhaven, am Marinestützpunkt in Wilhelmshaven und über einem Erdgasspeicher in Ostfriesland.
    Ein BKA-Bericht, über den der Spiegel berichtet, nennt 850 Vorfälle mit insgesamt 1550 Drohnen zwischen Januar und Oktober 2025. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren gab es nur 12 gefährliche Annäherungen von Drohnen an Flugzeuge. Deutschland sei mit einer Bedrohung konfrontiert, die wir in dieser Massivität in den letzten Jahren nicht gekannt haben, befand Bundeskanzler Friedrich Merz Anfang Oktober in der ARD.
    Nicht immer muss Russland oder ein anderes Land dahinterstecken. Es können auch einfache Hobbypiloten sein. Aber es könnte sich eben auch um sogenannte Low-Level-Agenten handeln: Privatleute, die von Staaten angesprochen wurden.
    In einigen Fällen hat es Ermittlungsverfahren wegen Spionage gegeben – und in einem Fall wurde ein Frachter im Nord-Ostsee-Kanal festgesetzt. Es besteht der Verdacht, dass von dem Schiff aus Drohnenflüge gestartet wurden.

    Wo sind Drohnenüberflüge in Deutschland illegal?

    In sogenannten „geografischen Gebieten“ sind Drohnenflüge verboten, nur eingeschränkt oder mit der Erlaubnis des Betreibers oder der zuständigen Behörde möglich. Diese sind in der Luftverkehrsordnung (LuftVO) festgelegt.
    Dazu zählen Flugplätze und Flughäfen, Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärische Anlagen, Kraftwerke und Anlagen zur Energieverteilung. Außerdem Gebäude von Verfassungsorganen des Bundes oder der Länder, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Botschaften und Konsulate, Liegenschaften der Polizei und anderer Sicherheitsbehörden.
    Sonderregelungen gelten auch für Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen, für bestimmte Naturschutzgebiete, für Wohngrundstücke, Freibäder, Badestrände, Krankenhäuser und Unfallorte.
    Wo Drohnen ohne solche Sonderregelungen fliegen können, lässt sich auf der Karte der „Digital Platform for Unmanned Aviation“ nachsehen. Gerade in urbanen Gebieten sind solche grünen Zonen kaum zu finden.

    Welche Strafen drohen bei illegalen Drohnenflügen?

    Bei einem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr (StGB, § 315) handelt es sich um eine Straftat. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren geahndet werden. Bei luftverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

    Welche Gefahren drohen durch die Drohnen?

    Drohnen können zu Spionagezwecken eingesetzt werden, sie können mit Munition bestückt zur Waffe werden. Aber sie können auch – wie beispielsweise am Flughafen Kopenhagen – genutzt werden, um für einige Zeit den Flugverkehr lahmzulegen. Nicht zuletzt können Drohnenflüge wie am Flughafen Kopenhagen auch der Einschüchterung dienen, so der Historiker Wolfgang Krieger. „Sie sind eine Demonstration der Macht.“

    Wie kann man Drohnen abwehren?

    Um Drohnen abzuwehren, müssen die anfliegenden Flugobjekte erst einmal erkannt werden. Dann muss festgestellt werden, ob die Drohne eine Gefahr darstellt, sagt Hans Peter Stuch vom Fraunhofer-Institut für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie. Dort wird das Drohnenabwehrsystem IDAS-PRO entwickelt, das Polizeiarbeit unterstützen und beim Schutz von kritischer Infrastruktur helfen soll.
    Die Erkennung läuft unter anderem über Radar und Kameras. Auch Funksignale und Remotesensoren, die von der Drohne oder der Fernbedienung ausgehen, können ausgewertet werden.
    Um die Drohne dann genauer einzuordnen, helfen die Bilder und KI weiter. So kann festgestellt werden, ob es sich zum Beispiel um eine bestimmte Konsumerdrohne handelt – oder professionellere Geräte. Oder ob die Drohne noch zusätzliche Ladung transportiert, beispielsweise Sprengstoff.
    Ist das erst einmal erkannt, gibt es verschiedenste Möglichkeiten, Drohnen technisch abzuwehren. Man kann versuchen, das Signal der ferngesteuerten Drohne zu unterbrechen. Jamming heißt das. Danach kann die Drohne nur noch landen oder automatisch an die Ausgangsposition zurückkehren.
    Eine weitere Möglichkeit: die Steuerung der Drohne übernehmen – das sogenannte Spoofing. Beides funktioniert aber eher bei kleinen, einfachen Drohnen – und nicht bei militärischen Systemen.
    Manuel Atug, der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Kritische Infrastruktur fordert: „Wir bräuchten Jammer und auch Menschen, die das bedienen können, an allen Flughäfen, an allen kritischen Infrastrukturen in Deutschland und auch an allen Militärstützpunkten.“
    Schließlich gibt es noch die Möglichkeit, die Drohne aus der Luft zu holen – beispielsweise mit einer Art Schleppnetz, mit dem andere Drohnen die Drohne einfangen. Oder eben auch, indem man die Drohne abschießt. Darüber wird aktuell zwar viel diskutiert, es ist aber ziemlich riskant, eine Drohne abzuschießen – und eher eine Maßnahme, die bei einer sehr hohen Eskalationsstufe ergriffen werden würde. Schließlich möchte niemand, dass Drohnentrümmerteile in dicht besiedelte Gebiete stürzen.
    Aber auch zum Abschuss gibt es bisher nicht überall das passende Gerät: Die Bundeswehr könnte zwar Kampfjets aufsteigen lassen und mit Lenkkörpern oder Bordkanonen gegen die Drohnen vorgehen. Das wäre allerdings ein wenig, als würde man mit Kanonen auf Spatzen schießen. Ähnlich verhält es sich mit dem Patriot-System.
    Noch im Jahr 2025 soll die Bundeswehr einen ersten sogenannten Skyranger bekommen: ein mobiles Flugabwehrsystem, mit dem auch Drohnenabwehr möglich wäre. Bis zum Jahr 2028 sollen 18 weitere Skyranger angeschafft werden.
    Ein Geschützturm auf einem Panzer.
    Der Flak-Panzer Skyranger 30 von Rheinmetall (picture alliance / HMB Media / Uwe Koch)

    Wer ist bisher wann zuständig?

    Handelt es sich um eine kleine Drohne, die etwas überfliegt, um beispielsweise Bilder zu machen, dann geht es um Gefahrenabwehr. Dafür ist die Polizei zuständig – und zwar in der Regel die Landespolizei. Nur in wenigen Ausnahmen fällt es in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei, zum Beispiel beim Kanzleramt oder an Flughäfen.
    Wird Deutschland durch militärische Drohnen angegriffen, ist die Bundeswehr zuständig. Das klingt erst einmal eigentlich einfach. Im konkreten Einzelfall kann es aber ziemlich kompliziert werden. Beispielsweise, wenn Spionagedrohnen über Kasernen fliegen. Im unmittelbaren Luftraum über der eigenen Kaserne ist das Sache der Bundeswehr. Muss man aber jenseits dieses Luftraums eingreifen, wie es oft der Fall ist, sieht sich die Bundeswehr nicht zuständig.
    Doch wer weiß schon von vorneherein, ob nur im Luftraum über der Kaserne oder auch jenseits dessen gehandelt werden muss? Die Kompetenzverteilung macht es also kompliziert, auch weil sich zu Beginn oft noch gar nicht wirklich klar sagen lässt, wer zuständig ist.

    Wie wird die deutsche Drohnenabwehr verbessert? 

    Seit Dezember 2025 hat die deutsche Bundespolizei eine Einheit zur Abwehr von Drohnen. Dort sollen bald über hundert Polizisten arbeiten. Die Einheit verfügt über verschiedene Systeme, um Drohnen abzufangen. Über Amtshilfe könnte sie auch über die direkte Zuständigkeit der Bundespolizei hinaus eingesetzt werden.  
    Zeitnah soll zudem ein Drohnenabwehrzentrum eingerichtet werden, das Bundesländer, Bundespolizei und Bundeswehr direkter miteinander vernetzen soll.  Daneben soll auch noch ein Forschungszentrum entstehen, das die schnelle Entwicklung rund um Drohnentechnik begleiten und neue Technik in die Anwendung bringen soll. 
    Kritiker sagen, dass die Regierung stattdessen primär an den Fragen der Zuständigkeit arbeiten sollte. Grünen-Politiker Konstantin von Notz ist der Meinung, dass nur die Bundespolizei zuständig sein sollte. Es bleibe eine “diffuse Unklarheit”, die Entscheidungen im Ernstfall schwer mache. 

    Onlinetext: Leila Knüppel, ww, pto