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Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
Wesentliche Teile des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes sind verfassungswidrig, urteilt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das gilt unter anderem für die Befugnis für Wohnraumüberwachung, Onlineuntersuchung, Handyortung oder zum Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern. Die Überwachungsmaßnahmen müssen nun überarbeitet werden, Bayern hat dazu bis zum 31. Juli 2023 Zeit.
