Sonntag, 28. April 2024

UNO-Drogenkontrollrat
Cannabis-Freigabe widerspricht Übereinkommen

Die geplante Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland widerspricht nach Einschätzung des UNO-Drogenkontrollrats internationalen Abkommen.

09.03.2024
    Cannabispflanzen (ca. 4 Wochen alt) in ihrer Wachstumsphase stehen in einem Aufzuchtszelt unter künstlicher Beleuchtung in einem Privatraum.
    Der UNO-Drgenkontrollrat glaubt, das neue deutsche Cannabis-Gesetz sei mit internationalem Recht nicht vereinbar. (Archivbild) (picture alliance / dpa / Christian Charisius)
    Im Jahresbericht des Gremiums heißt es, der Gebrauch von Cannabis dürfe ausschließlich für medizinische und wissenschaftliche Zwecke erlaubt werden. Der Expertenrat mit Sitz in Wien beruft sich dabei auf zwei Drogenübereinkommen aus den Jahren 1961 und 1988.
    Das Bundesgesundheitsministerium erklärte auf Anfrage in Berlin, das Cannabis-Gesetz sei intensiv mit den Verfassungsressorts in der Regierung abgestimmt worden. Nach Auffassung der Bundesregierung sei es mit internationalem Recht vereinbar.
    Diese Nachricht wurde am 05.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.