Im Jahresbericht des Gremiums heißt es, der Gebrauch von Cannabis dürfe ausschließlich für medizinische und wissenschaftliche Zwecke erlaubt werden. Der Expertenrat mit Sitz in Wien beruft sich dabei auf zwei Drogenübereinkommen aus den Jahren 1961 und 1988.
Das Bundesgesundheitsministerium erklärte auf Anfrage in Berlin, das Cannabis-Gesetz sei intensiv mit den Verfassungsressorts in der Regierung abgestimmt worden. Nach Auffassung der Bundesregierung sei es mit internationalem Recht vereinbar.
Diese Nachricht wurde am 05.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.