
Heilmann sagte in Berlin, etliche gesetzliche Vorhaben hätten in der jüngsten Vergangenheit an Übereilung gelitten. Es sei ihm mit seinem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die schnelle Abstimmung über das "Heizungsgesetz" nicht um Genugtuung gegangen. Vielmehr habe er der Ampelkoalition einen Gefallen getan. Wenn das Gesetzgebungsverfahren nicht ordentlich ablaufe, entstehe die Gefahr, ein formell verfassungswidriges Gesetz zu beschließen, führte Heilmann aus. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Heizungsgesetz hätte vermutlich Erfolg gehabt.
Heilmann hatte in seinem Eilantrag kritisiert, dass dem Parlament zu wenig Zeit zur Beratung des "Heizungsgesetzes" eingeräumt worden sei. Die Richter gaben dem Antrag statt. Die Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und FDP beraten seit dem Vormittag über das weitere Vorgehen.
Frei (CDU): "Brauchen die öffentliche Debatte im Bundestag"
Auch andere Unionspolitiker begrüßten die Entscheidung. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Frei, sagte im Deutschlandfunk, Karlsruhe habe ganz klar die Leitplanken einer ordentlichen Gesetzgebung aufgezeigt. Mit ihren zahlreichen Änderungen habe die Ampelkoalition am vergangenen Freitag ein faktisch neues Gesetz vorgelegt, dass zudem sieben Tage später durch den Bundestag gebracht werden sollte. Ein solches Vorgehen sei nicht hinnehmbar, betonte der CDU-Politiker. Man brauche die öffentliche Debatte im Bundestag, um das Für und Wider auszutauschen.
Hasselmann: Gingen von ordnungsgemäßem Beratungsverfahren aus
Grünen-Fraktionschefin Hasselmann sagte im Deutschlandfunk, die Entscheidung des Verfassungsgerichts beziehe sich auf das Verfahren und nicht auf das Gesetz in der Sache. Die Regierung sei davon ausgegangen, dass man ein ordnungsgemäßes Beratungsverfahren gewählt habe. Man müsse nun genau schauen, was das für parlamentarische Prozesse im Allgemeinen bedeute.
Das Interview mit Britta Haßelmann gibt es hier zum Nachlesen.
Diese Nachricht wurde am 06.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.