Dienstag, 19. März 2024

Beschwerde abgewiesen
Bundesverfassungsgericht bestätigt einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht

Die Impfpflicht für Pflegekräfte und medizinisches Personal gegen das Coronavirus ist rechtens. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und wies eine Beschwerde von 46 Klägern zurück. Eine Corona-Impfpflicht für Menschen ab 60 Jahren hatte der Bundestag im April mehrheitlich abgelehnt.

19.05.2022
    Eine Intensivpflegerin im Schutzanzug richtet auf der Covid-19 Intensivstation in der VAMED Klinik Schloss Pulsnitz einen Beatmungsschlauch ein.
    Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mitte März - damals hatten es Karlsruhe abgelehnt, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen (picture alliance/dpa/Robert Michael)
    Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus am 19. Mai 2022 und wies eine Beschwerde von 46 Klägern zurück. In der Begründung heißt es, zwar greife die einrichtungsbezogene Impfpflicht in die körperliche Unversehrtheit ein. Dies sei aber gerechtfertigt, denn der Gesetzgeber verfolge den legitimen Zweck, besonders gefährdete Menschen vor einer Infektion zu schützen. Auch die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie mit der Omikron-Variante begründe keine abweichende Beurteilung.
    Derweil plädieren Baden-Württemberg, Hessen und Bayern angesichts einer möglichen neuen Corona-Welle im Herbst für einen weiteren Anlauf im Bundestag für eine Impfpflicht ab 60 Jahren. Die Gesundheitsminister der drei Länder erklärten nach einer digitalen Konferenz am 16. Mai, mit einer Impfpflicht ab 60 könnten eine Überlastung des Gesundheitssystems und damit auch Einschränkungen für die Gesamtbevölkerung vermieden werden. Ein fraktionsübergreifender Entwurf für eine Impfpflicht ab 60 Jahren war allerdings Anfang April bereits einmal im Bundestag gescheitert.

    Welche Corona-Impfpflichten gibt es bereits?

    Seit dem 15. März müssen Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft oder von Corona genesen sind. Im Eilverfahren hatten es die Karlsruher Richterinnen und Richter schon im Februar abgelehnt, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht konnte somit wie geplant Mitte März in Kraft treten.

    Entwicklung der Impfquote in Deutschland

    Für die Umsetzung und Kontrollen sind die jeweiligen Bundesländer zuständig, aber hier gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. Die praktische Umsetzung zieht sich daher in die Länge - die Gesundheitsämter setzen teilweise auf mehrfache Fristsetzungen, Einzelfallprüfungen und Ermessensspielräume. Das Gesundheitsministerium räumt den Ämtern eine stufenweise Umsetzung bis zum 15. Juni ein.
    FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann erwartet nicht, dass es durch die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu einer Abwanderung von Pflegepersonal kommen werde. Erfahrungen aus anderen Ländern, etwa aus Frankreich, zeigen, dass dieser befürchtete Effekt dort nicht eingetreten ist.
    Bei der Bundeswehr gibt es de facto auch eine Impfpflicht. Die Corona-Schutzimpfung wurde für die Soldatinnen und Soldaten in den Katalog der "duldungspflichtigen Impfungen" aufgenommen.

    Wie kam es zum Scheitern der Impfpflicht ab 60?

    Am Donnerstag (7. April 2022) stimmte der Bundestag gegen die Corona-Impfpflicht ab einem Alter von 60 Jahren. Der Gesetzesentwurf war bereits ein Kompromissvorschlag, nachdem sich keine Mehrheit für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren abgezeichnet hatte.
    Erzielt hatten den Kompromiss Abgeordnete von SPD, Grünen und FDP, die zuvor in zwei Gruppen gespalten waren - zwischen den Befürwortern einer sofortigen Impfpflicht ab 18 Jahren und denen, die es erst mal mit einer Beratungspflicht und nötigenfalls ab September mit einer Impfpflicht nur für Ältere ab 50 versuchen wollten. Zu den Unterstützern des gemeinsamen Vorschlags gehörten unter anderem Bundeskanzler Olaf Scholz und auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (beide SPD).
    Das über Monate umstrittene Vorhaben scheiterte dann aber überraschend deutlich. In namentlicher Abstimmung votierten 296 Abgeordnete dafür, aber 378 dagegen. Es gab neun Enthaltungen. Abgestimmt wurde weitgehend ohne die sonst übliche Fraktionsdisziplin. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) äußerte sich besorgt auf Twitter über das Scheitern:

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    Welche weiteren Vorschläge zur Impfpflicht gab es ? 

    • Impfvorsorgegesetz in drei Stufen
    Die Unions-Fraktion hat einen eigenen Vorschlag erarbeitet. Ihr Antrag sah ein Impfregister vor und einen Stufenplan mit einer möglichen Impfpflicht für bestimmte Gruppen den Bundestag und Bundesrat bei verschärfter Pandemielage in Kraft setzen könnten. Demnach hätte die Impfpflicht zunächst alle Personen ab 60 Jahren, anschließend die über 50-Jährigen und danach Beschäftigte der kritischen Infrastruktur und Mitarbeitende in Schulen, Kitas und bei der Polizei betroffen. Der entsprechende Impfmechanismus sollte erst bei Bedarf vom Bundestag aktiviert werden. Doch auch dieser Entwurf fiel im Bundestag durch: 172 Abgeordnete stimmten dafür,, dagegen votierten 497. Neun Abgeordnete enthielten sich. Die Unionsfraktion selbst hat 197 Abgeordnete.
    • Zwei Anträge zur Ablehnung einer Impfpflicht
    Einige Liberale um Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) und zwei Christdemokraten wollten eine Impfpflicht verhindern. Sie setzen darauf, in der Bevölkerung verstärkt für eine Impfung zu werben. Kubikis Antrag erhielt bei der Abstimmung im Bundestag ebenfalls keine Mehrheit erhalten. Der Antrag, den überwiegend Abgeordnete aus der FDP-Fraktion unterstützt hatten, erhielt 85 von 687 abgegebenen Stimmen. 590 Abgeordnete lehnten den Verzicht auf eine Impfpflicht gegen Covid-19 ab.

    Während sich Kubicki für die Impfung ausgesprochen hat, lehnt die AfD-Bundestagsfraktion in einem eigenen Antrag eine Impfpflicht ab, weil sie gesundheitspolitisch keine Grundlage dafür sehe.

    Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner nach Altersgruppen

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    Quelle: Volker Finthammer, dh