Donnerstag, 28. März 2024

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Corona-Kontrollen in Schleswig-Holstein
Reiserückkehrer verstoßen gegen Meldepflicht

Rund die Hälfte der Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten haben sich in Schleswig-Holstein nicht beim Gesundheitsamt gemeldet. Das ergaben Kontrollen der Landesbehörden. Bürger hätten aber die Pflicht, sich unverzüglich zu melden, sagte Cora von der Heide, Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde, dazu im Dlf.

Cora von der Heide im Gespräch mit Sabine Schmitt | 26.08.2020
Reisende mit Mundschutz,Maske und Gepaeck passieren ein Hinweisschild fuer den Coronatest an einem Flughafen.
Die Behörden identifizieren Rückreisende durch Aussteigekarten, die Reisende bei Ankunft in Deutschland am Flughafen ausfüllen müssen (picture alliance / Sven Simon)
In Schleswig-Holstein überprüfen die Behörden, ob sich Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten beim zuständigen Gesundheitsamt melden, so wie es in der Landesverordnung vorgeschrieben ist. Dazu kontaktieren Behörden-Mitarbeiter unter Polizeibegleitung die betroffenen Personen auch am Wohnort, um das Einhalten der Quarantäne zu kontrollieren.
"Leuten war nicht klar, dass sie sich melden müssen"
Bei Rückkehrern aus Risikogebieten habe sich nur etwa die Hälfte ordnungsgemäß bei den Gesundheitsämtern gemeldet, erklärte Cora von der Heide, Juristin der Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde, dazu im Deutschlandfunk. Die andere Hälfte habe gegen die Meldepflicht verstoßen, davon wiederum die Hälfte habe jedoch telefonisch aufgeklärt werden können: "Da lag es häufig an Verständnisschwierigkeiten oder den Leuten war nicht klar, dass wenn sie sich in Quarantäne begeben, sie sich hier melden müssen", berichtete die Juristin.
Ein - noch überschaubarer - Anteil von Personen habe sich jedoch nicht an die Meldepflicht halten wollen und vorgeschoben, nicht mitbekommen zu haben, dass es solche Pflichten gibt.
Bußgelder bis zu 10.000 Euro
Verstöße gegen die Meldepflicht bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet lägen zwischen 150 und 2.000 Euro, erklärte Cora von der Heide. Bei Verstößen gegen die Quarantänepflicht liege das Bußgeld zwischen 500 und 10.000 Euro. Komme es dazu, dass ein Infizierter gegen die Quarantäne verstößt und Dritte ansteckt, könne dies zu einem Straftatbestand werden.
"Jeder Bürger hat eine eigenverantwortliche Pflicht, sich unverzüglich zu melden und sich selbst in der Quarantäne abzusondern", betonte die Juristin.