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CSU-Politiker Geis kritisiert Pläne zum Unterhaltsrecht

Union und SPD haben sich auf ein neues Unterhaltsrecht geeinigt. Danach sollen ab dem nächsten Jahr Kinder bei der Berechnung des Unterhalts unabhängig davon gleich behandelt werden, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Der CSU-Politiker Norbert Geis indes sieht mit solch einer Regelung die "Institution Ehe" in die Ecke gedrängt.

Moderation: Sandra Schulz |
    Sandra Schulz: Der Streit um die Reform des Unterhaltsrechts, er dreht sich eigentlich um ein Vorhaben, das schon lange Konsens ist. In Familien, in denen nach der Trennung nicht genug Geld für alle da ist, sollen künftig vor allem die Kinder besser gestellt werden. Ursprünglich stammte der Plan, das Unterhaltsrecht zu reformieren, aus Zeiten der rot-grünen Regierung. Im Herbst 2005 war er aber den vorgezogenen Neuwahlen zum Opfer gefallen. Am Ziel, das Unterhaltsrecht zu modernisieren, halten die Partner der Großen Koalition fest. grundsätzlich, aber über die Einzelheiten wurde lange gestritten. Zuletzt hatte ein Urteil aus Karlsruhe für neuen Gesprächsbedarf gesorgt. Nun scheint die Einigung zu stehen. ( MP3-Audio , Bericht von Frank Capellan)

    Am Telefon ist nun Norbert Geis, Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Mitglied des Rechtsausschusses. Guten Tag, Herr Geis!

    Norbert Geis: Ich grüße Sie!

    Schulz: Dass die Einigung zum Unterhaltsrecht stehe, das haben wir ja in diesem Jahr schon einige Male gehört. Wird der Entwurf nun verabschiedet?

    Geis: Es sieht so ganz danach aus, weil: Wir hatten uns dagegen gewehrt. Das ist vorhin auch in den Nachrichten richtig dargestellt worden. Wir hatten uns deswegen gegen diese Unterhaltsvorstellungen gewehrt, weil wir Bedenken hatten, dass dadurch die nacheheliche Solidarität und damit die Ehe selbst Schaden nimmt. Das Verfassungsgericht hat im Februar ein Urteil gefällt, das jetzt diese Gesetzgebung berücksichtigen muss. Und im zweiten Rang werden nun alle unterhaltspflichtigen Mütter, Mütter also, die ein kleines Kind haben, das sie betreuen müssen, alle Mütter, die in dieser Lage sind, ob sie verheiratet sind, geschieden sind oder ob sie außerehelich sind, all diese Mütter bekommen Betreuungsunterhalt. Nur dann, wenn ganz lange die Ehe gedauert hat, kann eine Ehefrau, die geschieden ist und die jetzt auf dem Trockenen sitzt und unter Umständen auf Sozialhilfe angewiesen ist, ihren Anspruch ebenfalls noch geltend machen.

    Das halten wir nach wie vor für sehr bedenklich. Ich glaube nach wie vor, dass dadurch die Ehe noch weiter in die Ecke gedrängt wird und all diejenigen die Oberhand bekommen, für die die Ehe immer schon eine sehr zu vernachlässigende Institution war.

    Schulz: Herr Geis, bleiben wir beim Urteil aus Karlsruhe. Es hieß aus der Union direkt nach dem Urteil, es gebe keinen Überarbeitungsbedarf für den Gesetzentwurf. Was hat jetzt den Sinneswandel in der Union hervorgerufen?

    Geis: Man muss natürlich solche Dinge genau prüfen. Man muss sehen, was das Verfassungsgericht dazu gesagt hat. Diese Erkenntnis hat sich wohl durchgesetzt, dass man an dieser Rechtsprechung nicht vorbeigehen kann und dass diese Rechtsprechung des Verfassungsgerichts dazu beiträgt, dass eben diese Unterhaltsregelung so kommt, wie sie jetzt auf dem Tisch liegt. Es bleibt aber immer noch offen die Frage, ob wir nicht doch noch in einer stärkeren Weise Ehe und Familie berücksichtigen können, insbesondere eben die Ehe berücksichtigen können, als wir in den Rang 2 auch jene Frauen stärker mit einbinden können, die verheiratet waren, die geschieden sind. Wenn das erst nach 20, 25 Ehejahren der Fall sein soll, dann ist das ein bisschen weit hin. Man muss ja bei der ganzen Sache auch immer bedenken, dass, wenn die Ehe angegriffen wird - und das wird sie durch diese Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, und sie wird natürlich auch durch diesen Gesetzentwurf angegriffen -, wenn die Ehe angegriffen wird …

    Schulz: Herr Geis, Sie sagen, diese Fragen müssten noch - Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche - besprochen werden. Heißt das, dass die Einigung dann doch noch nicht steht? Heißt das, dass die Union dann doch auch bei dem Kompromiss, so wie er jetzt vereinbart ist, noch Nachbesserungsbedarf sieht und diesen auch geltend machen wird?

    Geis: Wir werden darüber diskutieren und werden sehen, ob wir da noch Nachbesserung durchsetzen können. Die Sache ist ja nur in den obersten Etagen besprochen worden. Die eigentlichen Sachbearbeiter haben das, glaube ich, noch nicht besprochen. Und dann muss man sehen, ob da noch Bewegungsspielraum ist oder nicht. Wenn nicht, es kommt jedenfalls darauf an, dass dieses Unterhaltsrecht bald verabschiedet wird. Da sind wir uns einig.

    Schulz: Das heißt aber mit anderen Worten, dass alle Betroffenen sich auf den 1.1. als tatsächliches Datum noch immer nicht einstellen können?

    Geis: Ich glaube schon.

    Schulz: Herr Geis, es hat eine Intervention der Union gegeben im letzten Frühjahr. Da ging es vor allem um diese Gleichstellung von nichtehelichen und ehelichen Kindern. Diese Intervention der Union hat den Gesetzgebungsprozess zuletzt ja stark verzögert. Es hätte die Variante, die jetzt ein Kompromiss zu sein scheint, schon am 1. April in Kraft treten können. Heißt das, dass die Union durch diese Verzögerung allen Betroffenen einen Bärendienst erwiesen hat?

    Geis: Glaube ich nicht, denn wir haben ja eines im Blick gehabt: Wir haben die Ehe als Institut im Blick gehabt. Und wenn man die Ehe als Institut so hinten anstellt, wie das auch durch diesen Gesetzentwurf geschieht, dann fragen sich natürlich viele junge Leute, ob sie überhaupt noch heiraten sollen. Wenn sich immer weniger finden, die heiraten, dann werden wir auch immer weniger Kinder haben.

    Schulz: Welche Rolle spielt dabei das Familienbild der Sozialdemokraten?

    Geis: Das ist nicht identisch mit dem Familienbild der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

    Schulz: Was ist das Familienbild der CDU/CSU-Bundestagsfraktion?

    Geis: Für uns ist Ehe und Familie eine Einheit. Uns geht es darum, dass die Ehe die Basis der Familie ist, und das wird so in der SPD nicht gesehen.

    Schulz: Gleichzeitig ist es aber auch so, dass mit dem Entwurf, der nun Gesetzeskraft bekommen soll, ja Verabredungen, die zu Beginn einer Ehe stehen - meinethalben das klassische Modell: Ich sage als Ehefrau zu meinem Mann, ich bleibe zu Hause, verdiene du das Geld -, dieses Modell ist mit dem Gesetzentwurf doch abgeschafft?

    Geis: Zumindest dann, wenn eine Mangelsituation eintritt, und diese Mangelsituation trifft der Gesetzentwurf. Darum geht es dem Gesetzentwurf. und da haben Sie Recht. Deswegen sage ich ja auch, durch dieses Modell wird die Ehe verdrängt. Sie wird mehr in die Ecke zurückgedrängt, und das ist eine Frage, der wir uns stellen müssen. Hier muss man überlegen, wie man vielleicht auf anderem Wege dieses Bild von Ehe und Familie, unser Familienbild wieder in den Vordergrund rücken kann.

    Schulz: Vielen Dank Norbert Geis, Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Mitglied des Rechtsausschusses. Auf Wiederhören.

    Geis: Ich danke Ihnen auch. Auf Wiederhören.