Fortnite – eines der beliebtesten Online-Spiele der Welt mit rund 350 Millionen registrierten Nutzerinnen und Nutzern. Bis zu 100 Spielerinnen und Spieler treten gemeinsam mit ihren Cartoon-Figuren miteinander oder gegeneinander an. Hier war auch ein Neunjähriger aus dem hessischen Seligenstadt mit seinem Avatar unterwegs und lernte so einen 29-jährigen unter dem User-Namen tg15x kennen. Knapp vier Monate später ist der Junge mit seinen Eltern für einen Tag nach Berlin gekommen, um als Opferzeuge vor der Jugendkammer 39 des Landgerichts auszusagen.
"In der Strafsache, die Prozessbeteiligten bitte."
Alleine sitzt der Junge vor der hohen Richterbank, seine Füße reichen kaum auf den Boden. Er schildert dem vorsitzenden Richter, was der Angeklagte bereits gestanden hat. Vor der Webcam sollte er sich ausziehen, seinen Po zeigen, Freunde von ihm sollten mit ihrer Spucke spielen, Schmatzgeräusche machen und sich nackt aufeinander legen. Die Mutter des Neunjährigen, die neben dem Vater auf der Rückbank des Saals Platz genommen hat, erträgt die Schilderungen nicht und verlässt weinend den Gerichtssaal.
Der bereits wegen sexuellen Missbrauchs vorbestrafte Angeklagte hatte den Kindern versprochen, dass sie in seinen Clan – ein Zusammenschluss von Spielerinnen und Spielern, die gemeinsam gegen andere antreten – aufgenommen würden. Der Angeklagte habe ihnen außerdem virtuelle Outfits und Ausrüstung für ihre Avatare, sogenannte Skins, versprochen. Die sexuellen Posen seien die Voraussetzung dafür, in seiner Mannschaft mitspielen zu dürfen, berichtet der Junge.
"Ich habe nur gefragt, ob ich da mitmachen darf. Und dann hat er gesagt: ja. Und dann musste ich ein paar Übungen machen dafür."
Sechs Jungen im Alter von acht bis zwölf Jahren soll der 29-Jährige laut Anklageschrift so online sexuell missbraucht haben. Ende Januar, nach knapp vier Wochen, gehen einige der Kinder zusammen zur Polizei und zeigen den Mann an.
"Da habe ich ihn erst geblockt und als Freund gelöscht schnell."
"Warum hast du mich blockiert", fragt der Angeklagte laut Ermittlungsakten kurz darauf noch im Chat. Wenige Stunden später, um kurz vor ein Uhr nachts, bricht die Berliner Polizei die Tür zur Wohnung des Angeklagten mit einer Ramme auf und durchsucht seine Wohnung nach Beweismaterial.
80.000 Bilder gefunden
Auf dem Tatwerkzeug, einem iPhone X, auf dem der Angeklagte Fortnite gespielt hatte, finden die Beamten bei der Auswertung 80.000 Bilder – darunter auch von 15 bislang nicht identifizierten Jungen in eindeutig sexualisierten Posen. Die Chats, die der zuständige Kriminalbeamte auf dem Telefon fand, ließen auf die Methode des Angeklagten schließen: Er habe die Kinder bei Fortnite kennengelernt und dann schnell versucht, an ihre Handynummer zu kommen und Videotelefonate zu führen, sagt der Polizist.
Das Vorgehen von tg15x nennt sich Cybergrooming: die Anbahnung sexuellen Missbrauchs in sozialen Netzwerken und Online-Spielen. Es ist das Einfallstor für Missbrauch, der teilweise gänzlich ohne körperlichen Kontakt stattfindet. Von 2018 auf 2019 ist die Zahl der Cybergrooming-Fälle in Deutschland, die die Polizei an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat, um 34 Prozent auf rund 3.300 gestiegen. Das zeigt eine aktuelle Sonderauswertung des Bundeskriminalamts. Durch die Quarantäne sei die Gefahr durch Cybergrooming noch einmal gestiegen, warnt die europäische Polizeibehörde Europol.
Für Deutschland gebe es bislang keine konkreten Zahlen zu Cybergrooming in der Coronazeit, sagt der unabhängige Bundesbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig. Er sieht ebenfalls eine erhöhte Gefahr durch Cybergrooming, weil Kinder und Jugendliche aktuell mehr Zeit vor Handys, Konsolen und Computern verbringen.
"Durch die soziale Isolation entsteht dann auch eine höhere Bereitschaft, persönliche Sorgen oder Wünsche über digitale Wege, Chats beispielsweise, mitzuteilen, und das wiederum erhöht die Gefahr eines Missbrauchs dieser Offenheit durch die im Netz aktiven Missbrauchstäter und -täterinnen. Eröffnet die Möglichkeit, dadurch Mädchen und Jungen zu erpressen, zu Interaktionen sexueller Art zu bewegen."
Chaträume und Online-Games als Plattform für Cybergrooming
Cybergrooming findet nicht nur in Online-Games wie Fortnite statt, sondern auch in Chaträumen für Teenager wie Habbo Hotel oder Knuddels. Die Plattformen sind freigegeben ab zwölf Jahren und bekannt für Cybergrooming. Im Google Playstore, aus dem die Spiele heruntergeladen werden können, finden sich unter anderem solche Kommentare:
"Man kann sich gar nicht wohlfühlen, wenn jeder zweite dir seinen Penis zeigen will."
Auch über den Messengerdienst WhatsApp von Facebook nähern sich Cybergroomer, berichtet Staatsanwältin Julia Bussweiler. Sie ermittelt im Bereich Kinderpornografie bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) im hessischen Gießen.
"Nehmen wir mal an, man ist bei einer WhatsApp-Chatgruppe. Dazu muss man noch nicht mal was tun, denn man wird automatisch von jemandem hinzugefügt. Allein das kann schon dazu führen, wenn die WhatsApp-Chatgruppe eine große Anzahl von Beteiligten hat, dass andere Personen meine Privatnummer haben, in den Besitz meiner Privatnummer gelangen. Sie können auch dann mein Profilbild einsehen und sich mir dann möglicherweise auch außerhalb von dieser Chatgruppe, nämlich persönlich nähern."
Cybergrooming, also die Kontaktaufnahme im Internet mit dem Ziel eines sexuellen Missbrauchs, wird häufig nicht angezeigt. Dementsprechend tauche es in der Statistik bislang kaum auf, sagt Julia Bussweiler.
"Wir gehen davon aus, dass es ein sehr, sehr hohes Dunkelfeld in dem Bereich gibt. Das hat verschiedene Gründe. Auf der einen Seite ist das etwas, was den Kindern peinlich ist, was schambehaftet ist. Die Kinder befinden sich möglicherweise in einem sozialen Netzwerk und werden da von einem Täter angesprochen. Und da gibt es verschiedene Täterstrategien, die angewandt werden, um die Kinder eben zu beeinflussen und zu manipulieren."
Taktik: Täter geben sich selbst als Kinder oder Jugendliche aus
Teilweise gäben sich die Täter selbst als Kinder oder Jugendliche aus. Täter und Opfer unterhielten sich über das Spiel und könnten so ein Vertrauensverhältnis aufbauen, berichtet die Staatsanwältin. Anfangs machten Täter häufig Komplimente. Später könnten diese dann allerdings in Erpressung umschlagen. Haben die Kinder gegenüber dem Cybergroomer ein Geheimnis preisgegeben oder sich gar vor der Kamera entblößt, drohten die Täter zum Beispiel, Informationen oder Aufnahmen zu veröffentlichen.
"Und das sind Dinge, die den Kindern häufig sehr unangenehm sind, sodass wir davon ausgehen, dass in vielen Fällen die Kinder sich noch nicht einmal ihren Eltern offenbaren, wenn sie Opfer von Cybergrooming geworden sind."
Die Bilder, die die Täter von Kindern und Jugendlichen anfertigen oder von den Kindern selbst anfertigen lassen, können sich später auf kriminellen Plattformen wie Elysium wiederfinden. In dem Forum tauschten Täterinnen und Täter seit Ende 2016 mit mehr als 110.000 registrierten Nutzern kinderpornografisches Material aus. Eine der Kategorien, nach denen das Material auf der Website angeboten wurde, lautete Webcam, berichtet Julia Bussweiler, die die Ermittlungen im Fall Elysium leitete. Ein halbes Jahr lang, bis Juni 2017 waren derartige Aufnahmen auf der Plattform frei zugänglich. Dann nahmen die Behörden sie vom Netz.
Trotz solcher Fahndungserfolge verspürten Cybergroomer bislang kaum Angst vor effektiver Strafverfolgung, sagt Thomas-Gabriel Rüdiger, Kriminologe und ehemaliger Polizeihauptkommissar. Er hat in seiner kürzlich veröffentlichten Doktorarbeit die kriminalpolitischen Maßnahmen gegen Cybergrooming in Deutschland evaluiert. Ein Befund: Täter und Täterinnen gäben sich oft nicht einmal die Mühe, ihre digitalen Spuren zu verwischen.
Für Täter besteht kaum Gefahr, entdeckt zu werden
"Die Dunkelziffer-Relation zwischen Anzeigen und tatsächlich stattgefunden Delikten ist so exorbitant niedrig im Verhältnis zum physischen Raum, dass es diese Strafverfolgungswahrscheinlichkeit faktisch so gut wie gar nicht gibt. Das führt also dazu, dass diese Täter offen und aggressiv vorgehen. Deswegen kann man diese Beispiele zeigen: Du bist im Netz, gibst dich als Kind aus – sofort wirst du angeschrieben."
Bei solchen sogenannten Scheinkindoperationen geben sich verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler in Chaträumen, Online-Spielen und sozialen Netzwerken als Kinder aus, um Cybergroomer und Missbrauchstäter zu überführen. Doch die Angst der Täter, aus Versehen einen Ermittler anstelle eines Kindes anzuschreiben, sei verschwindend gering, sagt Rüdiger.
"Sie glauben doch nicht, dass in jedem sozialen Medium, in jedem Online-Spiel Polizisten als Scheinkinder unterwegs sind! Das können Sie vergessen. Das sind wirklich ganz punktuelle Geschichten mit vielleicht einer Handvoll Beamten für ganz Deutschland."
Grundsätzlich müsste die Polizei im Netz präsenter sein, um das Phänomen wirksam zu bekämpfen, sagt Rüdiger. Dazu komme, dass es sich bei Cybergrooming um ein globales Phänomen handelt. So hätten Cybergroomer Kinder und Jugendliche in manchen Fällen schon mithilfe eines Übersetzungsprogramms über Ländergrenzen und Sprachbarrieren hinweg kontaktiert und letztlich missbraucht, berichtet Rüdiger.
Die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland sind auf die internationale Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Cybergrooming und daraus resultierendem kinderpornografischen Material angewiesen. Das zeigen auch die rund 62.000 Hinweise auf Kinderpornografie mit Deutschlandbezug, die das Bundeskriminalamt im vergangenen Jahr vom US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children erhalten hatte. Dass so viele Hinweise aus den USA kommen, hat vor allem zwei Gründe: Zum einen handelt es sich oftmals um Plattformen, die ihren Sitz in den Vereinigten Staaten haben. Zum anderen haben die Behörden dort bei der Ermittlung von Tatverdächtigen mehr Möglichkeiten als hierzulande.
Neuer Paragraf ist in seiner Wirkung umstritten
Die Bundesregierung will die Ermittler hierzulande unter anderem mit einem Gesetz stärken, das erst am 13. März in Kraft getreten ist: Der neue Absatz in Paragraf 176 des Strafgesetzbuches stellt den Versuch von Cybergrooming unter Strafe. Täterinnen und Täter machen sich jetzt – anders als bisher - auch strafbar, wenn sie gar kein Kind anschreiben, sondern einen verdeckten Ermittler. Ein wichtiger Schritt, findet der Missbrauchsbeauftragte Johannes-Wilhelm Rörig.
"Wir müssen den Markt der sexuellen Gewalt gegen Mädchen und Jungen im Netz unbedingt austrocknen. Und da sind halt die verschiedenen Instrumente der verdeckten Ermittlung unwahrscheinlich wichtig."
Kriminologe Rüdiger sieht jedoch in der Einführung der Versuchsstrafbarkeit keinen Fortschritt für die Ermittlungsarbeit. Das liege am sogenannten Legalitätsprinzip. Das besagt, dass Polizistinnen und Polizisten eine Straftat zur Anzeige bringen müssen, wenn sie sie bemerken – sonst machen sie sich selbst strafbar.
Im Gesetz zur Versuchsstrafbarkeit sei allerdings nicht ausgeführt, wie genau die Kommunikation eines Cybergroomers aussehen muss, um strafbar zu sein, sagt Rüdiger. Für Ermittlungen in einer Scheinkindoperation könnte demnach jedes Anschreiben den Versuch von Cybergrooming darstellen – und müsste dementsprechend zur Anzeige gebracht werden. Rüdiger macht dies an einem Beispiel fest.
"Es gibt so eine Operation, da konnten von 400 Anbahnungen, 396 konkret, dann 40 verfolgt werden. Das hat man dann mit der Polizei, mit drei, vier Leuten, die man da einsetzt, konnte man das auffangen. Jetzt ist es aber so, dass in jeder Anfangskommunikation… – wie soll jetzt die Polizei unterscheiden, ob diese Anfangskommunikation, eine normale Kommunikation mit ihrem Scheinkind, eine Versuchsstrafbarkeit, eine strafbare wäre, die verfolgt werden muss?"
Der Kriminologe befürchtet, dass dadurch minder schwere Fälle zu viel Aufmerksamkeit beanspruchen würden. Angesichts knapper Ressourcen der Polizei im Netz behindere das die Ermittlungen zusätzlich, sagt er.
Eine verpasste Chance sieht Rüdiger auch in der Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Das Gesetz verpflichtet Plattformbetreiber, Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte in sozialen Netzwerken wie Facebook, Youtube und Twitter den Behörden zu melden – auch Kinderpornografie. Fälle von Cybergrooming müssen jedoch nicht an die Behörden weitergeleitet werden. Dazu kommt, dass das Gesetz für Online-Spiele gar nicht erst gilt. Thomas-Gabriel Rüdiger:
"Das Programm also, worüber man hätte auch beim Cybergrooming durchaus ansetzen können, ist da raus genommen worden, wo Kinder unterwegs sind. Die sind nicht bei Twitter und Facebook unterwegs."
Arbeiten an einem Reformvorschlag
Aus dem Bundesjugendministerium kommt ein weiterer Reformvorschlag. Die zuständige Ministerin Franziska Giffey will den Jugendschutz damit "an das Internetzeitalter anpassen". Dazu hat die SPD-Ministerin im Februar einen Referentenentwurf an die Bundesländer geschickt. Ihre Vorschläge würden unter anderem die Games-Branche stärker in die Pflicht nehmen.
Der Missbrauchsbeauftragte Johannes-Wilhelm Rörig kritisiert den "erheblichen Widerstand" aus der Internet- und der Games-Industrie. Die im Entwurf vorgesehenen kinderfreundlicheren Voreinstellungen in Spielen und Chats seien dringend notwendig, um Kinder und Jugendliche vor Cybergrooming zu schützen.
"Dass es zum Beispiel ausgeschaltet ist, dass aktuelle Informationen zum Standort gegeben werden. Ich finde, dass die Kontaktdaten nicht einsehbar sein dürfen und dass die Chatfunktion nur für vertrauenswürdige Personen und Freunde möglich sind."
Beschwerdesysteme sind wichtig
Ebenso wichtig seien allerdings auch Beschwerdesysteme, auf die die Kinder und Jugendlichen vertrauen könnten.
"Sodass einmal die Beschwerdemöglichkeiten schnell auffindbar sind, auch in einer kinder- und jugendgerechten Sprache, und nicht die Sprache der Allgemeinen Geschäftsbedingungen da beispielsweise gilt. Und dass die Mädchen und Jungen, die sexuelle Gewalt erleiden und sich beschweren, dass die auch direkten Kontakt mit dem Moderator des Beschwerdesystems haben und auch eine zügige Rückmeldung bekommen."
Wie sich manche Betreiber bei Fällen von Cybergrooming aus der Verantwortung stehlen, zeigt ein Beispiel der Plattform Knuddels. Im Google-Playstore, in dem man das Spiel mit einer Freigabe ab zwölf Jahren herunterladen kann, findet sich zum Beispiel dieser Kommentar aus dem Dezember 2018. Es ist nur einer von vielen dieser Sorte. Ein Nutzer schreibt:
"Da wird man immer von so perversen angeschrieben... Bahh"
Der Betreiber des Spiels antwortet darauf, dass der Spieler die entsprechenden Personen ja mit einer Tastenkombination im Chat blockieren könne, und wünscht weiterhin viel Spaß.
TikTok verkündet drastische Einschnitte
Verglichen damit verkündete die Videoplattform TikTok kürzlich geradezu drastische Einschnitte. Nutzerinnen und Nutzer unter 16 Jahren können seit Ende April keine Privatnachrichten mehr empfangen oder verschicken. Das trifft unter anderem weltweit beliebte Accounts wie den von Charli D’Amelio. Im März erzählt die damals 15-Jährige in einem Interview in einer amerikanischen Late Night Show von ihrem ersten Erfolgsvideo.
"Erst waren es 90 Likes und dann wurden daraus 500 und dann 10.000. Und kurz bevor ich in meinen Tanzunterricht komme, sind es rund 50.000 und ich dachte, das war es, jetzt bin ich berühmt. Sprich mich nicht an!"
Mittlerweile verfolgen mehr als 56 Millionen Accounts ihre Tanzvideos. Immerhin: D’amelio erreichte schon am Tag nach Einführung der Privatnachrichtensperre das Mindestalter von 16 Jahren. Kostenpflichtige, virtuelle Geschenke kann sie dennoch nicht empfangen. Im Dezember legte TikTok das Mindestalter hierfür auf 18 Jahre fest.
Wie viele Fälle von Cybergrooming TikTok-User der Plattform melden und wie viele dieser Fälle TikTok an die Behörden weitergeleitet hat, dazu will sich das Unternehmen auf Anfrage nicht äußern. Beiträge würden mit technologischen Mitteln und einem Moderatorenteam auf potenziell unangemessene Inhalte überprüft und entfernt, teilt ein Pressesprecher mit.
Sicherzustellen, dass die User auch wirklich so alt sind, wie sie angeben, sei eine "industrieweite Herausforderung", schreibt der Pressesprecher. Mit anderen Worten: Eine Lösung gibt es hierfür noch nicht. Das Unternehmen verweist darauf, dass es mehrere Möglichkeiten für Eltern gebe, die Aktivitäten ihrer Kinder zu überprüfen.
Eltern sind gefragt
Ein gutes Beispiel für die Herangehensweise an das Thema Jugendschutz im Netz, findet Kriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger:
"Die kriminalpolitischen Maßnahmen in Deutschland orientieren sich eigentlich an einem Punkt. Die sagen: Eltern müssen ihre Kinder schützen. Die müssen Medienkompetenz vermitteln. Es gibt aber keine Antwort darauf, wie Kinder geschützt werden, deren Eltern das nicht machen. Und deren Eltern die Fähigkeiten dazu nicht haben."
Die Eltern des neunjährigen Zeugen am Berliner Landgericht, der beim Fortnite-Spielen Opfer von Cybergrooming wurde, haben ihre Schlüsse aus dem Fall gezogen. Zocken dürfe der Junge nur noch, wenn ein Elternteil zuhause ist, sagt der Vater. Außerdem hätten sie jetzt Sicherungsmaßnahmen eingerichtet.
"Wir bekommen zum Glück alles aufs Handy, sobald Freundschaftsanfragen kommen, sodass wir kontrollieren können, wer das ist. Ich meine, sicher ist man nie, aber wir sind auf jeden Fall dabei."
Auf Fragen des Deutschlandfunks dazu, wie das Online-Spiel Fortnite seine Spielerinnen und Spieler vor Cybergrooming schützen will, reagiert der Betreiber Epic Games nicht.
Diesen Montag soll das Urteil im Prozess vor dem Berliner Landgericht gesprochen werden. Dem Angeklagten mit dem User-Namen tg15x droht eine mehrjährige Haftstrafe.