Globales Pandemie-Abkommen
Das sind die zentalen Punkte

Die mehr als 190 Mitgliedsstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben auf ihrer Jahresversammlung in Genf das Pandemie-Abkommen offiziell beschlossen. Damit sollen Lehren aus der Corona-Pandemie gezogen werden. Ein Überblick über zentrale Punkte:

    Tedros Adhanom Ghebreyesus (l), Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO), gibt seine Erklärung während der Eröffnung der 78. Weltgesundheitsversammlung (WHA78) am europäischen Hauptsitz der Vereinten Nationen.
    WHO-Ausschuss beschließt Pandemieabkommen. (Magali Girardin/KEYSTONE/dpa)

    Bessere Prävention und Kontrolle

    In dem Abkommen werden alle WHO-Mitgliedstaaten aufgerufen, ihre Kapazitäten zur Prävention und Kontrolle von Pandemien auszubauen. Dazu zählt, Infektionskrankheiten und deren Wiederauftreten systematisch zu überwachen, Maßnahmen zur Früherkennung und Begrenzung von Krankheiten zu stärken, Impfkampagnen auszuweiten und biologische Risiken aus Laboren strikt zu kontrollieren. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf möglichen Übertragungswegen von Krankheiten zwischen Tieren und Menschen liegen.

    Größere Produktion von Gesundheitsprodukten

    Eine gerechtere geografische Verteilung von medizinischen Produkten ist ein weiteres Anliegen des Abkommens. Deshalb soll die weltweite Produktion von pandemiebezogenen Gesundheitsprodukten insgesamt gesteigert und lokaler werden. Durch den Ausbau weltweiter Produktionskapazitäten, etwa von Impfstoffen, Medikamenten und Tests, könnte in einem pandemiebedingten Notfall die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage geschlossen werden.

    Technologietransfer

    Uneinigkeit herrschte bis kurz vor Abschluss der mehrjährigen Verhandlungen über eine Passage des Abkommens, bei der es um den Technologietransfer für pandemiebezogene Gesundheitsprodukte an Entwicklungsländer geht. Einige Länder - vor allem Produzenten dieser Produkte - lehnten zunächst jede Verpflichtung zur Weitergabe von Wissen und Technologien ab. Die Differenzen konnten jedoch überwunden werden, indem hinzugefügt wurde, dass jeglicher Technologietransfer "in beidseitigem Einverständnis" erfolgen müsse. Der Transfer soll maßgeblich in Zentren der WHO stattfinden.

    Forschung und Entwicklung

    DNA-Sequenzen von Pathogenen - also etwa Viren, Bakterien oder anderen Mikroorganismen - sollen für die Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen frei zur Verfügung gestellt werden. Die teilnehmenden Unternehmen müssen der WHO im Gegenzug 20 Prozent ihrer pandemierelevanten Gesundheitsprodukte zur Verfügung stellen, den sogenannten Vorteilsausgleich. Mindestens die Hälfte davon muss als Spende überlassen werden, der Rest zu Vorzugspreisen. Die Teilnahme für die Pharmafirmen am sogenannten Pabs-System ist freiwillig.

    Lieferketten und Logistik

    Das Abkommen sieht zudem ein neues weltweites Netzwerk für den Transport und die Verteilung von medizinischen Produkten vor, um in humanitären Krisensituationen einen gerechteren Zugang zu ermöglichen. Dieses Netzwerk von Lieferketten und Logistik (GSCL) wird laut Abkommen von der WHO in Partnerschaft mit relevanten Beteiligten aufgebaut und koordiniert.

    Vertrag muss noch von Regierungen ratifiziert werden

    Die Modalitäten des Pabs-Systems wurden in einen Anhang ausgelagert, der noch ausgehandelt werden muss. Das dürfte ein weiteres Jahr dauern. Dann erst kann der Vertrag den Regierungen zur Ratifizierung vorgelegt werden. Er tritt erst in Kraft, wenn 60 Länder ihn ratifiziert haben. Die WHO hat derzeit noch 194 Mitgliedsstaaten, die USA und Argentinien haben jedoch ihren Austritt angekündigt.

    Weitere Informationen:

    Endgültige Einigung auf internationales Pandemieabkommen
    Diese Nachricht wurde am 20.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.