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Das Verhältnis muss stimmen
NRW geht gegen maßlose Managergehälter vor

Künftig soll es eine festgelegte Relation zwischen Vorstandsgehältern und Durchschnittseinkommen der Arbeitnehmer geben. Dies hat das Land NRW im Bundesrat vorgeschlagen. Was einerseits der Gerechtigkeit, Verantwortung und dem sozialen Frieden dienen würde, wäre ein Alleingang Deutschlands in der Welt.

16.03.2016
    Die "Justitia", Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit, steht auf dem Gerechtigkeitsbrunnen in Frankfurt am Main.
    Verdienen deutsche Vorstände und Manager in Relation zu viel gegenüber dem Duchschnittsbürger? (picture alliance / dpa / Daniel Reinhardt)
    Dass die Vorstände von großen deutschen Wirtschaftsunternehmen angemessen bezahlt werden sollen, stellt niemand infrage. Doch was ist eine angemessene Vergütung?
    Ist es zum Beispiel angemessen, dass ein Topmanager das 54-fache des Durchschnittseinkommens seiner Belegschaft verdient?
    Über eine gesetzliche Regelung der Managervergütungen wird seit Jahren in Wirtschaft und Politik, bei Arbeitgebern ebenso wie Arbeitnehmern gestritten. Und dabei geht es um sehr viel mehr als um die Vergütungen einiger weniger Spitzenverdiener. Es geht um Gerechtigkeit und Verantwortung, um sozialen Frieden.
    Nun hat NRW einen erneuten Vorstoß in Richtung Bundesrat vorangetrieben: Danach soll es eine festgelegte Relation zwischen Vorstandsgehalt und Durchschnittseinkommen der Arbeitnehmer geben.
    Doch lassen sich Managergehälter in Deutschland überhaupt gesetzlich regeln? Schließlich hat der Deutsche Bundestag bereits 2009 einen ähnlichen Versuch gestartet. Und wie würde ein gesetzlicher Vorstoß auf internationaler Ebene beurteilt? Kann sich Deutschland tatsächlich abkoppeln von weltweit gezahlten Managervergütungen?
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    Studiogäste:
    • Thomas Kutschaty, Justizminister des Landes NRW
    • Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.
    • Michael H. Kramarsch, Geschäftsführer der Unternehmensberatung HKP, Sachverständiger für die Deutsche Regierungskommission Corporate Governance
    • Andreas Meyer-Lauber, NRW-Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes

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