Silvia Engels: Eigentlich hatten sich die Arbeitsgruppen von CDU und SPD bereits auf einen Arbeitsentwurf geeinigt, wie sie die Möglichkeiten verbessern wollen, ausufernde Managergehälter möglicherweise zu deckeln. Doch am Wochenende kamen neue Vorschläge auf den Tisch. Heute Abend nun will sich der Koalitionsausschuss mit dem Thema befassen. In der Arbeitsgruppe mitgearbeitet hat für die CDU Otto Bernhardt. Er ist Mitglied des Finanzausschusses des Bundestages und nun am Telefon. Guten Morgen, Herr Bernhardt!
Otto Bernhardt: Guten Morgen!
Engels: Haben Sie nun wenigstens in Teilen eine Einigung mit der SPD oder haben Sie keine?
Bernhardt: Wir haben nicht nur in Teilen eine Einigung mit den Sozialdemokraten erzielt, sondern in sechs wichtigen Punkten. Das heißt, wir haben uns auf sechs konkrete Änderungen des Aktienrechtes und des Handelsrechtes geeinigt. Und für diese sechs Punkte gibt es in der Tat bereits einen Gesetzentwurf. Ich gehe davon aus, dass der Koalitionsausschuss heute Abend diesen sechs Punkten zustimmen wird, damit wir dann ein oder zwei Wochen später bereits den Gesetzentwurf als Fraktionen in den Deutschen Bundestag einbringen können. Nur so ist sichergestellt, dass die von uns gewünschten Veränderungen noch vor den Parlamentssommerferien verabschiedet werden können und die Neuregelung dann vielleicht schon am 1. Juli, spätestens am 1. August in Kraft treten kann.
Engels: Welches ist denn jetzt der wichtigste Punkt, welches Gremium wird in Zukunft besser kontrollieren, dass Managergehälter nicht ausufern?
Bernhardt: Zunächst einmal haben wir die Langfristigkeitsmomente in den Managergehältern deutlich verstärkt. Ich nenne das entscheidende Beispiel: Ein wichtiger Teil der Managergehälter besteht ja aus Aktienoptionen. Das heißt, die Manager halten Aktien, die sie nach dem jetzigen Stand der gesetzlichen Bestimmungen bereits zwei Jahre später an der Börse realisieren können. Dies führte unseres Erachtens zu einem zu kurzfristigen Denken: nach zwei Jahren ein guter Kurs, und schon konnte ich meine Aktienoption gut veräußern. Dieser Zeitraum wird jetzt auf vier Jahre verlängert. Das entscheiden die Gremien, um festzulegen, die Managerbesoldung bleibt der Aufsichtsrat. Allerdings muss in Zukunft der gesamte Aufsichtsrat über die Managergehälter entscheiden und nicht wie heute in der Regel ein dreiköpfiger Ausschuss. Hinzukommt, dass der Aufsichtsrat in Zukunft verpflichtet wird, bei schlechter Entwicklung einer Firma, auch während der Laufzeit eines Managervertrages, die Vergütung zu verringern – ist eine Muss-Vorschrift geworden, zurzeit ist es eine Kann-Vorschrift, von der niemand Gebrauch macht. Und wenn ein Aufsichtsrat bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen die Gehälter nicht kürzt, dann kommen alle Aufsichtsratsmitglieder in eine persönliche Haftung. So ist es zumindest in dem von der SPD und uns vereinbarten Punkten vorgesehen.
Engels: Herr Bernhardt, in den vergangenen Jahren wurden hohe Abfindungen oder Gehälter oft kritiklos von Aufsichtsräten durchgewunken, das hängt womöglich auch damit zusammen, dass Aufsichtsratsposten häufig von Vorständen anderer Firmen besetzt werden und das Ganze dann umgekehrt passiert bei den anderen Firmen. Das heißt, es entstehen persönliche Verbindungen und Seilschaften, und das steht oft einer Ablehnung höherer Gehälter im Weg. Müsste da nicht schärfer gesetzlich etwas tun, was die Zusammensetzung von Aufsichtsräten angeht?
Bernhardt: Wir haben uns drauf geeinigt, dass ehemalige Vorstandsmitglieder drei Jahre lang nicht in dem wichtigen Kontroll- und Prüfungsausschuss eines Aufsichtsrates Mitglied werden dürfen. Ich hätte mir auch eine Karenzzeit für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat generell vorstellen können, und ich habe auch versucht, eine Verringerung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder durchzusetzen, das ist aber leider mit den Sozialdemokraten nicht möglich.
Engels: Die SPD hat ja den Vorschlag präsentiert, dass Managergehälter und Abfindungen von Firmen generell nur noch bis zu einer Million Euro steuerlich abgesetzt werden können. So würde es für die Firmen unattraktiv werden, viel zu zahlen. Machen Sie mit?
Bernhardt: Nein, das kann man so nicht sagen. In den Vereinigten Staaten gibt es eine entsprechende Regelung seit drei Jahren, und seitdem sind leider dort die Managergehälter überproportional gestiegen. Also, die Frage der steuerlichen Behandlung ist es nicht. Auch bei den Aufsichtsräten kann heute zum Beispiel nur die Hälfte steuerlich geltend gemacht werden, dennoch sind die Aufsichtsratsvergütungen bei vielen Firmen in den letzten Jahren enorm gestiegen.
Engels: Also machen Sie mit oder nicht?
Bernhardt: Nein, eine steuerliche Begrenzung machen wir nicht mit. Wir wollen nicht zwischen guten und schlechten Kosten unterscheiden. Die nächste Forderung ist dann, dass nur noch Dienstwagen bis 50.000 Euro abgesetzt werden können, dann Chefbüros bis 20.000 Euro, dann Bilder bis 1000 Euro. Nein, diesen Weg werden wir nicht mitgehen. Der wird übrigens kaum in einem Industrieland gegangen. Hier haben wir uns nicht geeinigt.
Engels: Streit gibt es ja um die von der SPD verlangten Börsenumsatzsteuer. Warum sind Sie dagegen?
Bernhardt: Zunächst einmal gibt es sicher keinen schlechteren Zeitpunkt als diesen, um die Börse mit zusätzlichen Kosten zu belasten. Die Börse liegt am Boden, um das mal klar zu sagen.
Engels: Aber dann wird vielleicht mehr darauf geachtet, wirklich seriös zu wirtschaften, wenn für den Umsatz zu zahlen ist?
Bernhardt: Ich befürchte etwas anderes: Da wir dann das einzige Euro-Land wären, das eine solche Steuer hat – Großbritannien kennt es, ist aber ein Pfund-Land, die Vereinigten Staaten kennen es, es ist ein Dollar-Land –, dann sehe ich schon, wie die Umsätze von der Frankfurter Börse in Richtung Paris, Mailand und Rom abwandern. Deshalb haben wir gesagt, jetzt ist ein schlechter Zeitpunkt. Und wenn die Krise vorbei ist, dann sollte man sich dieses Themas innerhalb der EU annehmen, aber kein isolierter Weg in Deutschland, das würde den Finanzplatz Deutschland schwächen und Umsätze von Frankfurt in andere Euro-Länder verlagern.
Engels: Herr Bernhardt, nehmen wir einmal an, es gibt eine Einigung, die so ähnlich aussieht, wie Sie das skizziert haben. Wie wollen Sie kontrollieren, was davon umgesetzt wird?
Bernhardt: Nun, wenn es Gesetze sind, dann würde jeder, der sich nicht danach richtet, gesetzesuntreu sein, und wenn wir uns einigen, dass Aktienoptionen erst nach vier Jahren eingelöst werden dürfen, dann geht es vorher einfach nicht. Die Kontrollmechanismen reichen aus, um dies sicherzustellen. Mein Problem ist nicht die Umsetzung, mein Problem ist, dass wir jetzt, möglichst heute Abend, eine klare Entscheidung kriegen für die gefundenen sechs Punkte, dass diese Punkte nicht durch weitere angereichert werden, die nicht mehrheitsfähig sind in der Großen Koalition, und dadurch das Ganze verzögert werden könnte. Die Alternative heißt, entweder diese sechs Punkte oder in dieser Legislaturperiode gar nichts. Und ich appelliere an die Weisheit des Koalitionsausschusses, sich für diese sechs Punkte zu entscheiden und die weitergehenden Forderungen, die sowohl die Sozialdemokraten als auch wir haben, dann zu einem späteren Zeitpunkt zu versuchen zu verwirklichen, gegebenenfalls bei einer anderen politischen Konstellation.
Engels: Otto Bernhardt, Finanzexperte der Bundestagskoalition und Mitglied der Arbeitsgruppe, die sich mit dem Thema Managergehälter befasst hat. Ich bedanke mich für das Gespräch!
Bernhardt: Gerne!
Otto Bernhardt: Guten Morgen!
Engels: Haben Sie nun wenigstens in Teilen eine Einigung mit der SPD oder haben Sie keine?
Bernhardt: Wir haben nicht nur in Teilen eine Einigung mit den Sozialdemokraten erzielt, sondern in sechs wichtigen Punkten. Das heißt, wir haben uns auf sechs konkrete Änderungen des Aktienrechtes und des Handelsrechtes geeinigt. Und für diese sechs Punkte gibt es in der Tat bereits einen Gesetzentwurf. Ich gehe davon aus, dass der Koalitionsausschuss heute Abend diesen sechs Punkten zustimmen wird, damit wir dann ein oder zwei Wochen später bereits den Gesetzentwurf als Fraktionen in den Deutschen Bundestag einbringen können. Nur so ist sichergestellt, dass die von uns gewünschten Veränderungen noch vor den Parlamentssommerferien verabschiedet werden können und die Neuregelung dann vielleicht schon am 1. Juli, spätestens am 1. August in Kraft treten kann.
Engels: Welches ist denn jetzt der wichtigste Punkt, welches Gremium wird in Zukunft besser kontrollieren, dass Managergehälter nicht ausufern?
Bernhardt: Zunächst einmal haben wir die Langfristigkeitsmomente in den Managergehältern deutlich verstärkt. Ich nenne das entscheidende Beispiel: Ein wichtiger Teil der Managergehälter besteht ja aus Aktienoptionen. Das heißt, die Manager halten Aktien, die sie nach dem jetzigen Stand der gesetzlichen Bestimmungen bereits zwei Jahre später an der Börse realisieren können. Dies führte unseres Erachtens zu einem zu kurzfristigen Denken: nach zwei Jahren ein guter Kurs, und schon konnte ich meine Aktienoption gut veräußern. Dieser Zeitraum wird jetzt auf vier Jahre verlängert. Das entscheiden die Gremien, um festzulegen, die Managerbesoldung bleibt der Aufsichtsrat. Allerdings muss in Zukunft der gesamte Aufsichtsrat über die Managergehälter entscheiden und nicht wie heute in der Regel ein dreiköpfiger Ausschuss. Hinzukommt, dass der Aufsichtsrat in Zukunft verpflichtet wird, bei schlechter Entwicklung einer Firma, auch während der Laufzeit eines Managervertrages, die Vergütung zu verringern – ist eine Muss-Vorschrift geworden, zurzeit ist es eine Kann-Vorschrift, von der niemand Gebrauch macht. Und wenn ein Aufsichtsrat bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen die Gehälter nicht kürzt, dann kommen alle Aufsichtsratsmitglieder in eine persönliche Haftung. So ist es zumindest in dem von der SPD und uns vereinbarten Punkten vorgesehen.
Engels: Herr Bernhardt, in den vergangenen Jahren wurden hohe Abfindungen oder Gehälter oft kritiklos von Aufsichtsräten durchgewunken, das hängt womöglich auch damit zusammen, dass Aufsichtsratsposten häufig von Vorständen anderer Firmen besetzt werden und das Ganze dann umgekehrt passiert bei den anderen Firmen. Das heißt, es entstehen persönliche Verbindungen und Seilschaften, und das steht oft einer Ablehnung höherer Gehälter im Weg. Müsste da nicht schärfer gesetzlich etwas tun, was die Zusammensetzung von Aufsichtsräten angeht?
Bernhardt: Wir haben uns drauf geeinigt, dass ehemalige Vorstandsmitglieder drei Jahre lang nicht in dem wichtigen Kontroll- und Prüfungsausschuss eines Aufsichtsrates Mitglied werden dürfen. Ich hätte mir auch eine Karenzzeit für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat generell vorstellen können, und ich habe auch versucht, eine Verringerung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder durchzusetzen, das ist aber leider mit den Sozialdemokraten nicht möglich.
Engels: Die SPD hat ja den Vorschlag präsentiert, dass Managergehälter und Abfindungen von Firmen generell nur noch bis zu einer Million Euro steuerlich abgesetzt werden können. So würde es für die Firmen unattraktiv werden, viel zu zahlen. Machen Sie mit?
Bernhardt: Nein, das kann man so nicht sagen. In den Vereinigten Staaten gibt es eine entsprechende Regelung seit drei Jahren, und seitdem sind leider dort die Managergehälter überproportional gestiegen. Also, die Frage der steuerlichen Behandlung ist es nicht. Auch bei den Aufsichtsräten kann heute zum Beispiel nur die Hälfte steuerlich geltend gemacht werden, dennoch sind die Aufsichtsratsvergütungen bei vielen Firmen in den letzten Jahren enorm gestiegen.
Engels: Also machen Sie mit oder nicht?
Bernhardt: Nein, eine steuerliche Begrenzung machen wir nicht mit. Wir wollen nicht zwischen guten und schlechten Kosten unterscheiden. Die nächste Forderung ist dann, dass nur noch Dienstwagen bis 50.000 Euro abgesetzt werden können, dann Chefbüros bis 20.000 Euro, dann Bilder bis 1000 Euro. Nein, diesen Weg werden wir nicht mitgehen. Der wird übrigens kaum in einem Industrieland gegangen. Hier haben wir uns nicht geeinigt.
Engels: Streit gibt es ja um die von der SPD verlangten Börsenumsatzsteuer. Warum sind Sie dagegen?
Bernhardt: Zunächst einmal gibt es sicher keinen schlechteren Zeitpunkt als diesen, um die Börse mit zusätzlichen Kosten zu belasten. Die Börse liegt am Boden, um das mal klar zu sagen.
Engels: Aber dann wird vielleicht mehr darauf geachtet, wirklich seriös zu wirtschaften, wenn für den Umsatz zu zahlen ist?
Bernhardt: Ich befürchte etwas anderes: Da wir dann das einzige Euro-Land wären, das eine solche Steuer hat – Großbritannien kennt es, ist aber ein Pfund-Land, die Vereinigten Staaten kennen es, es ist ein Dollar-Land –, dann sehe ich schon, wie die Umsätze von der Frankfurter Börse in Richtung Paris, Mailand und Rom abwandern. Deshalb haben wir gesagt, jetzt ist ein schlechter Zeitpunkt. Und wenn die Krise vorbei ist, dann sollte man sich dieses Themas innerhalb der EU annehmen, aber kein isolierter Weg in Deutschland, das würde den Finanzplatz Deutschland schwächen und Umsätze von Frankfurt in andere Euro-Länder verlagern.
Engels: Herr Bernhardt, nehmen wir einmal an, es gibt eine Einigung, die so ähnlich aussieht, wie Sie das skizziert haben. Wie wollen Sie kontrollieren, was davon umgesetzt wird?
Bernhardt: Nun, wenn es Gesetze sind, dann würde jeder, der sich nicht danach richtet, gesetzesuntreu sein, und wenn wir uns einigen, dass Aktienoptionen erst nach vier Jahren eingelöst werden dürfen, dann geht es vorher einfach nicht. Die Kontrollmechanismen reichen aus, um dies sicherzustellen. Mein Problem ist nicht die Umsetzung, mein Problem ist, dass wir jetzt, möglichst heute Abend, eine klare Entscheidung kriegen für die gefundenen sechs Punkte, dass diese Punkte nicht durch weitere angereichert werden, die nicht mehrheitsfähig sind in der Großen Koalition, und dadurch das Ganze verzögert werden könnte. Die Alternative heißt, entweder diese sechs Punkte oder in dieser Legislaturperiode gar nichts. Und ich appelliere an die Weisheit des Koalitionsausschusses, sich für diese sechs Punkte zu entscheiden und die weitergehenden Forderungen, die sowohl die Sozialdemokraten als auch wir haben, dann zu einem späteren Zeitpunkt zu versuchen zu verwirklichen, gegebenenfalls bei einer anderen politischen Konstellation.
Engels: Otto Bernhardt, Finanzexperte der Bundestagskoalition und Mitglied der Arbeitsgruppe, die sich mit dem Thema Managergehälter befasst hat. Ich bedanke mich für das Gespräch!
Bernhardt: Gerne!