Dienstag, 19. März 2024

Archiv

Demos gegen Corona-Maßnahmen
Gericht kippt Berliner Demo-Verbot

Die Initiative Querdenken 711 hat eine Demonstration in Berlin gegen die Corona-Politik angemeldet, die zunächst verboten werden sollte. Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot gekippt. Die Demo könne unter Auflagen stattfinden, so ein Gerichtssprecher.

28.08.2020
Teilnehmer einer Kundgebung gegen die Corona-Beschränkungen halten sich dicht gedrängt auf der Straße des 17. Juni in Berlin auf.
Bei der Demonstration gegen Corona-Beschränkungen am 1.8. hielten viele Teilnehmer keinen Abstand und ignorierten die Maskenpflicht. (picture alliance/Christoph Soeder/dpa)
Zur Begründung für das Verbot hieß es, die ähnlich angelegten Versammlungen vom 1. August hätten gezeigt, "dass die Teilnehmenden sich bewusst über bestehende Hygieneregeln und entsprechende Auflagen hinweggesetzt hätten". Die Veranstalter hatten gegen dieses Verbot einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Das Gericht kippte das Verbot am Freitag (28.08.). Die Demonstration könne unter Auflagen stattfinden.

Wie begründete die Initiative Querdenken 711 diesen Eilantrag?

Michael Ballweg, Sprecher der Initiative Querdenken 711, sieht durch ein Verbot das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt. Auf der Webseite ist zu lesen, es sei eine Unterstellung, dass die Regeln zum Infektionsschutz bewusst gebrochen würden von den Veranstaltern. Und man verweist auf "eine sehr gute Kooperation mit der Polizei". Man habe dort ein Hygienekonzept abgestimmt.
Wenn man sich dieses Hygienekonzept auf der Webseite anschaut, stößt man auf den Satz: "Wir empfehlen den Verzicht auf Mund-Nase-Bedeckungen". Es gebe ein ernsthaftes Risiko, durch das Tragen einer Maske zu erkranken. Soweit also das Hygienekonzept dieser Veranstaltung.

Wie wurde die Absage begründet?

Es gibt eine neunseitige Verbotsverfügung, in der stehen keine politischen Äußerungen, sondern eine ganz klare, ausführliche Begründung, warum in diesem Fall der Infektionsschutz nach Ansicht der Versammlungsbehörde stärker wiegt als das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Da finden sich Quadratmeterangaben, aber auch die Angaben, dass Abstandsregeln und Maskenpflicht nicht eingehalten wurden. Am Mittwoch (26.08.) hatte der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) noch erklärt, er sei nicht bereit, ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht werde. Geisel hat das als persönliche politische Äußerung eingeordnet und nicht als offizielle Begründung für das Demonstrationsverbots.
Coronavirus
Übersicht zum Thema Coronavirus (imago / Rob Engelaar / Hollandse Hoogte)

Wie bereiten sich die Behörden vor?

Viele Kritiker der Corona-Maßnahmen hatten angekündigt, trotz eines Verbots anreisen zu wollen. Es gibt ein Zeltlager in der Nähe des Bundeskanzleramtes. Das ist ein genehmigtes Camp, wie Polizei und Ordnungsamt erklärten. Da stehen etwa 20 Zelte, eine Reihe von Wohnmobilen, Wohnwagen. Auf einem großen Transparent sieht man Angela Merkel, Markus Söder, Christian Drosten, den Chef des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler, und Bill Gates. Und darunter ist die Aufschrift: "Sperrt sie endlich weg."
Es wird befürchtet, dass selbst in dem Fall, in dem die Demonstrationen doch noch verboten werden, radikale Kräfte anreisen werden aus ganz Deutschland. Dazu wird jetzt schon aufgerufen. Als Reaktion auf das Demonstrationsverbot hatten Aktivisten dazu aufgerufen, parallel massenweise neue Versammlung anzumelden. Das geht in Berlin ganz einfach mit einem Online-Formular. Stand Donnerstagabend (28.08.): 4.000 angemeldete Demonstration für das Wochenende. Und mit dieser Bearbeitung ist die Versammlungsbehörde hier in Berlin natürlich heillos überfordert.
(Quelle: Claudia van Laak, Online-Redaktion)