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Den Arzt aus der eigenen Tasche bezahlen

Wie viele Menschen in Deutschland keine Krankenversicherung haben, ist nicht bekannt. Die Schätzungen reichen von 200.000 bis 400 000. Betroffen davon sind vor allem Menschen, die privat versichert waren. Für sie ist es besonders schwer, wieder in einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen zu werden. Ein Problem, das es dringend zu lösen gilt. Aus diesem Grund wurde es auch in den Koalitionsvertrag mit aufgenommen.

Eine Sendung von Rainer Ulbrich |
    "Wenn ich heute das Gewerbe abmelde, morgen mich arbeitslos melde, bin ich sofort wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, ohne dass ich irgendwas machen muss. Will ich mich aber freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern - es besteht absolut keine Möglichkeit. Das ist völlig hirnrissig, Entschuldigung, dass ich das so sage, aber es ist so."

    Wolfgang Maurer - es ist nicht sein richtiger Name, er möchte nicht, dass ihn jemand im Radio erkennt - Wolfgang Maurer hat ein Problem: Er findet keine Krankenkasse, die ihn aufnimmt. Die gesetzlichen Kassen dürfen ihn nicht versichern, die privaten wollen nicht. Bis September 2004 war er noch versichert, dann war Schluss. Wie es dazu kam, ist eine lange Geschichte:

    Wolfgang Maurer stammt aus Sachsen. Dort hat er als Rettungssanitäter gearbeitet, bis ihm gekündigt wurde. Er versuchte, eine neue Stelle zu finden - jedoch ohne Erfolg. In der Heimat sah er keine Perspektive mehr. Er beschloss, zusammen mit seiner Frau in den Westen zu gehen, nach Bayern.

    "Wir sind im Jahr 2000 hier runter, weil oben die Arbeit knapp wurde, und die Alten wurden aussortiert. Tja, Rettungsdienst war kein Platz mehr für mich, und in Bayern in den Rettungsdienst reinkommen, ist so gut wie aussichtslos. Da fällt dann immer die Ausrede, man ist entweder zu alt oder mangelnde Ortskenntnis, und schon ist man weg vom Fenster, also muss man sich was einfallen lassen."

    Wolfgang Maurer ist 53 Jahre alt. Da der Rettungsdienst in Bayern ihn auch nicht haben wollte, hat er versucht, selbst etwas zu machen und ein privates Fuhrunternehmen gegründet. Das ging drei Monate gut.

    "Dann war ich arbeitslos, hab’ also mehrere Möglichkeiten versucht. Das sind also Unmengen von Bewerbungen, die ich da geschrieben hab’, hab’ beim Sicherheitsunternehmen angefangen, das ist auch schief gegangen, weil man dort die Ausbildung privat bezahlen sollte, bis ich eben den Versuch gemacht habe, mich selbständig zu machen als privater Arbeitsvermittler. Man muss aber bedenken, es ist schwer als privater Arbeitsvermittler allein in die bestehenden Strukturen hier in Bayern einzubrechen, das ist ganz schwer."

    Wolfgang Maurer lebt in einer Großstadt in Niederbayern. Auch die große "Konkurrenz", die Bundesagentur für Arbeit tut sich hier schwer. Denn in der Region gibt es nur wenig Jobs, die man vermitteln kann.

    Als Rettungssanitäter war Wolfgang Maurer bei der Barmer Ersatzkasse versichert. Nachdem er sich selbständig gemacht hatte, hat er sich zuerst dort freiwillig weiterversichert - bis er auf die Idee kam, in eine private Kasse zu wechseln. Um Geld zu sparen, wie er sagt. Statt 323 EURO wie bei der Barmer sollte er dort nur 248 EURO bezahlen.

    "Es war ein Vertreter hier, der hat sich das angehört, hat mir ein günstiges Angebot gemacht. Das wurde auch akzeptiert und angenommen und die ersten - September, Oktober und November - die ersten drei Beträge im Jahr 2003 waren auch in dieser Höhe."

    Als Existenzgründer bekam Wolfgang Maurer eine Förderung von der Bundesagentur für Arbeit. Davon konnte er die Versicherungsprämien bezahlen. Im November 2003 lief die Förderung aus. Schon bald hatte Wolfgang Maurer kein Geld mehr, die fälligen Beiträge zu entrichten:


    "Das Geschäft lief damals überhaupt nicht. Das heißt, ich sah mir keinen anderen Ausweg. Ich hatte drei Bewerber vermittelt, zwei Frauen und einen Mann."

    Hinzu kam, dass der Beitrag zum Jahreswechsel kräftig gestiegen war. Statt 248 EURO sollte Wolfgang Maurer jetzt 330 EURO bezahlen. Er versuchte daraufhin mit der Versicherung über die Höhe der Prämie zu verhandeln. Die rückständigen Beiträge wollte er in Raten nachzahlen. Das Feilschen zog sich über mehrere Monate hin. In der Zwischenzeit musste Wolfgang Maurer jedoch wegen einer alten Geschichte Insolvenz anmelden:

    "Es rührt von einem Hauskauf in Sachsen her, wo wir herkommen. Aber da ich hier als Gewerbetreibender die Insolvenz angeschoben habe, gilt das als gewerbliche Insolvenz, ist aber eigentlich eine private, bloß: ich wusste mir keine Lösung mehr."

    Als die Versicherung von der Insolvenz erfuhr, kündigte sie den Vertrag sofort. Wolfgang Maurer stand ohne Krankenversicherung da.

    "Ich hab’ daraufhin versucht, bei vielen, vielen anderen Versicherungen - ich hab’ ja selbst mal versucht, private Krankenversicherungen zu verkaufen - ein Unterkommen zu finden, bei der Allianz oder bei der DBVK und was weiß ich nicht alles - keine Chance.
    Erstens mal sind Sie zu alt mit 53, da müssen Sie zum Arzt, und wenn Sie dann irgendwie was haben wie zum Beispiel einen Bandscheibenvorfall oder irgend so was, dann gehen die Beiträge rapide in die Höhe, so dass sie fast unbezahlbar werden."

    In die Barmer konnte Wolfgang Maurer nicht mehr zurück. Die Frist für eine Fortsetzung seiner früheren Versicherung war abgelaufen. Damit war für ihn auch der Weg in jede andere gesetzliche Kasse versperrt.
    Wer freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung werden will, muss bestimmte Vor- Versicherungszeiten bei einer gesetzlichen Kasse nachweisen. Wer zuletzt privat versichert war, kann das in aller Regel nicht. Der Grundsatz gilt: Einmal privat versichert, immer privat versichert.

    Würde Wolfgang Maurer eine Beschäftigung finden, wäre sein Problem gelöst. Als fest angestellter Arbeitnehmer würde er versicherungspflichtig, wenn sein Gehalt eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt. Er käme dann automatisch wieder in eine gesetzliche Kasse:

    "Auch das habe ich versucht. Ich kann Ihnen also die Berge von Bewerbungen zeigen. Sobald die Leute auf Ihr Geburtsdatum gucken, der ist ja 52, 53 oder nächstes Jahr werde ich 54, da sagen die, nee, es tut mir leid."

    Nach eineinhalb Jahren hat Wolfgang Maurer eine Krankenkasse gefunden, die ihn nimmt. Er hat das Glück, verheiratet zu sein und das Glück, dass seine Frau bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Bei den privaten Kassen gibt es die kostenlose Familienversicherung nicht. Wäre seine Frau privat versichert gewesen, stünde Wolfgang Maurer immer noch ohne Krankenkasse da.

    Wie viele Menschen in Deutschland keine Krankenversicherung haben, ist nicht bekannt. Die Schätzungen reichen von 200 000 bis 400 000.
    Union und SPD sehen hier Handlungsbedarf. Sie haben das Thema auch ausdrücklich in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Dort heißt es:

    "Ein moderner Sozialstaat muss sicherstellen, dass niemand ohne Versicherungsschutz bleibt und solchen Versicherten, die den Schutz verloren haben, eine Rückkehrmöglichkeit zur jeweiligen Versicherung angeboten wird."

    Der Gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Wolfgang Zöller, plädiert dafür, ein solches Rückkehr-Recht gesetzlich zu verankern.
    "Wenn jemand einmal in der gesetzlichen Krankenversicherung war, muss ihn diese gesetzliche Krankenversicherung wieder aufnehmen, unabhängig von Vor-Versicherungszeiten, und auch das gleiche gilt für jemanden, der in der privaten war, (der) muss von der privaten Versicherung wieder aufgenommen werden, allerdings dann nicht zu den Höchstbeiträgen, sondern zu einem Standardtarif."

    Der "Standardtarif" ist ein brancheneinheitlicher Tarif in der privaten Krankenversicherung mit einem gesetzlich begrenzten Höchstbeitrag. Im Leistungsumfang entspricht er ungefähr dem Angebot der gesetzlichen Kassen. Trotz der gesetzlichen Beitragsobergrenze ist er aber immer noch vergleichsweise teuer. Für jemanden, der seinen Versicherungsschutz verloren hat und eine neue Krankenkasse sucht, ist er kaum eine Lösung.

    Wer eine private Krankenversicherung abschließen will, muss Fragen zu seinem Gesundheitszustand beantworten und sich eventuell auch von einem Arzt untersuchen lassen. Sind Vorerkrankungen da, kann das Unternehmen einen Risikozuschlag, also eine höhere Prämie verlangen oder bestimmte Krankheiten aus der Leistungspflicht herausnehmen.

    Wer seinen Versicherungsschutz verloren hat und einen neuen Vertrag abschließen will, muss in der Regel die Angaben über seine Gesundheit noch einmal machen - mit den möglichen Konsequenzen: Risikozuschlag oder Leistungsausschluss.
    Wolfgang Zöller von der CSU will deshalb, dass die Unternehmen Versicherte zu festgelegten Konditionen wieder aufnehmen müssen:

    ""Viel wichtiger ist es, dass die Leute, die in der privaten Krankenversicherung waren und zum Beispiel durch ein Insolvenzverfahren dann eben nicht mehr in der Lage sind, die hohen Beiträge zu finanzieren und die, wenn sie zwei-, dreimal die Beiträge nicht mehr gezahlt haben, eben aus der Versicherung ausgeschlossen wurden, dass die künftig von der privaten wieder aufgenommen werden müssen, eben mindestens zu einem Standardtarif, ohne Überprüfung, Risikoprüfung, sondern da wird dann für diesen Personenkreis ein so genannter Kontrahierungszwang bestehen."
    Der Koalitionspartner SPD sieht das ähnlich. Auch die SPD will einen Kontrahierungs-, also einen Aufnahmezwang für die Versicherungen einführen. Gesetzliche und private Kassen wären dann verpflichtet, frühere Mitglieder wieder zu den alten Bedingungen zu versichern.

    Ein solcher Kontrahierungszwang für gesetzliche und private Kassen würde insbesondere älteren Menschen sehr helfen. Sie finden oft keine Versicherung mehr, die sie noch aufnimmt. Erich Scholz kann ein Lied davon singen.

    Erich Scholz ist 69 Jahre alt. Er besitzt ein Taxiunternehmen in München. Zur Zeit hat er mit seiner Frau zusammen sechs Taxis laufen. Ein paar Jahre möchte er noch arbeiten, dann will er sich zur Ruhe setzen. Seine private Krankenversicherung wurde immer teurer:

    "Zuletzt habe ich bezahlt knapp unter 1000 EURO mit meiner Frau zusammen. Die Beitragsentwicklung hat sich ähnlich wie bei meiner Miete entwickelt. 1972, da hab’ ich Miete bezahlt 730 DM und jetzt liegt die Miete bei 1000 EURO. So ähnlich hat sich die Krankenversicherung entwickelt, also ist in wahnsinnig schnellen Sprüngen raufgegangen."

    Die Prämie war also etwa auf das Dreifache gestiegen.

    ""Das wurde mir dann etwas zu viel, dann hab’ ich mir gedacht, wenn ich dann mal mit meiner Arbeit aufhöre, in drei, vier Jahren, werde ich diese hohen Prämien nicht mehr zahlen können. Dann hab’ ich gekündigt, weil ich vorhatte, später bei meinem Sohn, der eine Taxikonzession hat, mich bei ihm anstellen zu lassen und auch pflichtversichern zu wollen. Aber mittlerweile hab’ ich dann erfahren, dass ab einem gewissen Alter die Menschen nicht mehr aufgenommen werden in eine Kasse, ab 55 Jahren.
    Einerseits ist es meine Uninformation, andererseits ist es, glaube ich schon, eine Pflicht der Kasse, bei der man jahrelang versichert war, dass die einen darauf aufmerksam machen, dass man in keiner anderen Kasse mehr unterkommt."

    Einen Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist ab 55 kaum noch möglich. Der Grund ist eine komplizierte gesetzliche Regelung: Wer mit 55 eine Beschäftigung aufnimmt, wird - anders als beispielsweise ein 35jähriger - nicht mehr automatisch versicherungspflichtig. Er wird es nur dann, wenn er bestimmte Vor-Versicherungszeiten bei einer gesetzlichen Krankenkasse nachweisen kann.
    Damit hat der Gesetzgeber ein Hintertürchen geschlossen, durch das früher viele Privatversicherte in die Gesetzliche zurückgeschlüpft sind.

    Leitgedanke dabei war: Wer in jungen Jahren die Solidargemeinschaft verlässt, um Beitragsgelder zu sparen, darf im Alter, wenn er möglicherweise krank ist und Geld kostet, nicht mehr in diese Gemeinschaft zurück.

    Die so genannte "55er-Regelung" gibt es erst seit ein paar Jahren. Sie ist immer noch wenig bekannt. Auch Erich Scholz hat nichts davon gewusst, als er seine Versicherung gekündigt hat.
    Für ihn sind die Folgen schlimm, seit fast vier Jahren ist er jetzt ohne Krankenversicherung:

    "Ich gehe einfach nicht zum Arzt. Das ist das einzige, was ich mache. Sollte ich mal wirklich stark krank werden, dann muss ich halt von meinen Rücklagen opfern bis zu einer Grenze, wo ich dann absolut kein Geld mehr habe. Aber ich hoffe mal, dass mir nicht irgendwie mal ein Gehirnschlag passiert oder ich Reha-Maßnahmen benutzen muss."

    Bis jetzt ist alles gutgegangen. Doch das Spiel ist riskant. Erich Scholz ist nämlich chronisch krank: Er hat Diabetes.

    Erich Scholz ist kein Einzelfall. Viele Privatversicherte über 60 zahlen Beiträge von 500 EURO und mehr. Sind beide Ehepartner privat versichert, sind zusammen 1000 EURO fällig. Kaum jemand kann so viel bezahlen. Erich Scholz ist 69 und hat seit langem Diabetes. Der Umstieg auf eine billigere private Versicherung war für ihn aus Altersgründen und wegen seiner Vorerkrankung nicht möglich.

    Aber auch wer gesund ist, kann das Versicherungsunternehmen praktisch nicht mehr wechseln, wenn er ein bestimmtes Alter erreicht hat. Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich nach dem Eintrittsalter. Sie steigt mit dem Eintrittsalter: Ein 50jähriger zahlt für den gleichen Tarif eine höhere Prämie als ein 25jähriger.

    Der Grund ist: Die Beiträge sind so kalkuliert, dass über die Jahre eine bestimmte Summe für das Alter zurückgelegt wird, also für die Zeit, in der normalerweise die meisten Krankheitskosten anfallen. Wer die Versicherung erst mit 50 abschließt, kann weniger ansparen als ein 25jähriger, deshalb ist der Beitrag höher.

    Will jemand zu einem anderen Unternehmen wechseln, bleibt die Altersrücklage bei der früheren Versicherung. Das heisst: Wer mit 30 eine Versicherung abgeschlossen hat und mit 45 zu einem anderen Unternehmen geht, verliert das, was er in 15 Jahren fürs Alter angespart hat.

    Die Prämie, die er für die neue Versicherung bezahlen muss, richtet sich aber nach seinem jetzigen Alter, also 45, und ist somit relativ hoch, vor allem dann, wenn das Unternehmen möglicherweise einen Risikozuschlag verlangt. Das will die Union möglichst bald ändern, wie der Gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Wolfgang Zöller, erläutert:

    "Momentan ist es ja nicht möglich, dass Sie zum Beispiel von einer privaten Krankenversicherung in die andere wechseln, ohne dass Sie die aufnehmende Kasse, ich sag’s mal, auf Risiken überprüft und Sie dann mit hohen Risikozuschlägen eventuell einen sehr teuren Beitrag zahlen müssten. Und da haben wir jetzt den Vorschlag, dass wir sagen, die einzelnen privaten Krankenkassen bilden ja Altersrückstellungen, und wenn dann derjenige, der eine Kasse wechseln will, seine Altersrückstellungen mitnehmen kann, dann ist auch ein Wettbewerb zwischen den privaten Krankenkassen möglich, weil er ja dann seine Altersrückstellungen in die neue Kasse mitnehmen kann und er dann dementsprechend einen niedrigeren Beitrag zahlen muss."

    Die Versicherungsunternehmen haben das bisher strikt abgelehnt. Wolfgang Zöller ist optimistisch, dass die Branche ihre Blockadehaltung aufgeben wird:

    "Ich glaube, die Kassen haben sich bisher deshalb auch gewehrt, weil es noch keine personenbezogenen Altersrückstellungen gab. Aber die Kassen wissen dann auch, dass es sinnvoll ist und notwendig ist, personenbezogene Rückstellungen zu machen, und dann ist es auch möglich, dass man die mitnehmen kann in die andere Kasse. Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass dieses Wettbewerbselement bei den privaten Krankenversicherungen akzeptiert wird."

    Auch die SPD setzt sich für eine Mitnahme der Altersrückstellungen bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung ein. SPD und Union wollen außerdem prüfen, ob eine Übertragung der Altersrücklage auch möglich ist, wenn ein Versicherter von einer privaten in eine gesetzliche Krankenkasse wechselt. Hier dürfte es wohl Probleme geben, glaubt die Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD- Bundestagsfraktion, Carola Reimann:

    "Da würden sich ja zwei Systeme komplett vermischen, und im Moment wüsste eine gesetzliche Kasse gar nicht, was sie mit diesen Altersrückstellungen, wo sie die verbuchen sollte. Aber langfristig kann man auch darüber nachdenken, wenn man solche Rückstellungen portabel macht. Aber erst mal, glaube ich, wäre der erste Schritt, sie innerhalb des privaten Krankenversicherungssystems portabel zu machen. Ich glaube, damit wäre schon vielen Privatversicherten geholfen."

    Eine Mitnahme der Altersrückstellungen, auch beim Wechsel in eine gesetzliche Kasse, würde zu einem echten Wettbewerb in der Krankenversicherung führen, und zwar zwischen allen Kassen, zwischen gesetzlichen und privaten. Einen solchen Wettbewerb hat der Deutsche Gewerkschaftsbund vorgeschlagen. Auch der Präsident des Sozialverbands VdK, Walter Hirrlinger, ist für einen direkte Konkurrenz zwischen gesetzlichen und privaten Kassen:

    "Das entspricht auch meiner Meinung, dass gesetzliche und private Krankenversicherungen zu gleichen Bedingungen Leistungen nebeneinander anbieten. Sie müssen Mitglieder zu gleichen Bedingungen aufnehmen, es besteht Kontrahierungszwang, und beide Versicherungszweige, aber das ist der entscheidende Punkt, wie ich das sehe, zahlen in einen morbiditätsbezogenen Risikostrukturausgleich ein. Das letztere scheint mir die Grundvoraussetzung zu sein, damit das funktionieren kann."

    Einen Risikostrukturausgleich gibt es derzeit nur innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Er soll die unterschiedlichen Versichertenstrukturen der einzelnen Kassen ausgleichen. Faktoren wie Alter, Geschlecht und Einkommen der Mitglieder spielen hier eine Rolle, aber auch die Zahl der kostenlos mitversicherten Familienangehörigen. Kassen mit der ungünstigen Versichertenstruktur, zum Beispiel mit vielen Arbeitslosen oder einem hohen Rentneranteil, erhalten Ausgleichszahlungen von Kassen mit einer guten Versichertenstruktur, beispielsweise mit vielen jungen oder gut verdienenden Mitgliedern. Der Finanztransfer soll allzu große Beitragsunterschiede zwischen den Kassen verhindern.

    Ab 2007 soll es in der gesetzlichen Krankenversicherung einen morbiditäts-, also krankheitsbezogenen Risikoausgleich geben. Ziel ist es, den unterschiedlichen Gesundheitszustand der Versicherten in den einzelnen Kassen finanziell auszugleichen.

    Die privaten Krankenversicherungen haben sich gegen eine Einbeziehung in den Finanztransfer immer heftig gewehrt - schließlich haben sie eine ausgesprochen gute Versichertenstruktur und müssten hohe Ausgleichszahlungen leisten.
    Eine Ausweitung des Risikostrukturausgleichs auf die Privatkassen dürfte politisch nur schwer durchzusetzen sein.

    Ein Wettbewerb zwischen gesetzlichen und privaten Kassen würde Bewegung in den Markt bringen. Die Privatversicherungen müssten auf die veränderte Situation mit neuen Angeboten reagieren, zum Beispiel auch mit besonderen Offerten für ältere Menschen, also für die Klientel, die die Unternehmen jahrzehntelang ignoriert haben. Mit einem echten Wettbewerb zwischen gesetzlichen und privaten Kassen dürfte es dann auch für ältere, die bereits Vorerkrankungen haben, leichter sein, eine bezahlbare Krankenversicherung zu finden.