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Den Nazis ein Dorn im Auge

Eine umfassende Untersuchung der Genossenschaftsbewegung in der Zeit von 1933 bis 1945 steht bis heute aus. 80 Jahre nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten widmet sich die diesjährige Tagung zur Genossenschaftsgeschichte der NS-Zeit.

Von Godehard Weyerer | 07.11.2013
    Sechs Dachverbände gab es 1933, denen sich rund 50.000 Genossenschaften angeschlossen hatten. Die drei Säulen des Genossenschaftswesens - der Gedanke der Selbsthilfe, die demokratisch gewählte Betriebsleitung und die durch die Mitglieder kontrollierte Unternehmensführung, das passte den Nazis nicht. Sie propagierten das Führerprinzip. Über die Gleichschaltung der Genossenschaften sprach auf der Tagung Holger Martens, der das diesjährige Treffen gemeinsam mit der Arbeitsstelle Genossenschaftsgeschichte der Universität Hamburg organisierte:

    "Innerhalb der Genossenschaftsbewegung gab es aber doch große Unterschiede. Wenn man an die Konsumgenossenschaften und Teile der Baugenossenschaften denkt, dann standen die doch eher in Opposition zum Nationalsozialismus, während andere Bereiche wie die landwirtschaftlichen Genossenschaften oder auch die gewerblichen, das war einfach bürgerlich-konservativ und ich möchte nicht sagen, es gab schon eine Nähe zum Nationalsozialismus, aber doch eben keine große Ablehnung. Man ist da schon mit dem großen Sturm mitgeschwommen."

    Die Genossenschaftsidee, Mitte des 19. Jahrhunderts als Antwort auf die soziale Frage entstanden, war eine aus der Not heraus geborene Bewegung. Hermann Schulte-Delitsch, Friedrich-Wilhelm Raiffeisen, Adolph von Elm, drei der wichtigsten Gründungsväter, machten die Genossenschaften für den rauen kapitalistischen Konkurrenzkampf sattelfest. Um sich vor Insolvenzen zu schützen, sollte sich jede Genossenschaft einem Dachverband anschließen und sich regelmäßig, aber auf freiwilliger Basis beraten und prüfen lassen - eine Selbstverpflichtung, wie sie 1889 im Genossenschaftsgesetz festgeschrieben wurde. Für Konsumgenossenschaften galt die Vorgabe, an ihre Mitglieder Rabattmarken zu verteilen, deren Anzahl sich nach der Höhe des Einkaufs richtete. Je mehr Rabattmarken, desto höher die Rückvergütung. Jedes Jahr wurde der erwirtschaftete Betriebsüberschuss ausgezahlt. Die größten Konsumgenossenschaften zählten über 100.000 Mitglieder. Miteinander geht es besser, an diesem genossenschaftlichen Leitsatz fanden die Nazis durchaus Gefallen - trotz des extremen Gegensatzes beider Konzeptionen. Darauf verwies Günther Ringle, Professor für Genossenschaftsbetriebslehre an der Universität Hamburg, der auf der Tagung über die Verfremdung der Genossenschaften im Nationalsozialismus referierte:

    "Der Gemeinschaftsgedanke ist im Genossenschaftswesen angelegt, weil die Mitglieder auch als Gruppe als Personengemeinschaft genannt werden. Aber es ging ja im Nationalsozialismus um etwas ganz anderes. Man wollte den Gemeinschaftsgedanken übertragen auf das ganze Volk, auf das ganze Reich. Das war den Genossenschaften suspekt, weil sie lokal und regional begrenzt eben auf ihre Personengemeinschaft ausgerichtet war."


    Kraft der Genossenschaftsnovelle von 1934 hatten sich auch die letzten ungebundenen Genossenschaften, es waren rund 10 Prozent, einem Dachverband anzuschließen. Die Betriebsprüfung wurde obligatorisch. Im Zuge der verordneten Gleichschaltung mussten die genossenschaftlichen Vorstände in ihrer Mehrheit durch altgediente NSDAP-Mitglieder ersetzt werden. Tagungsorganisator Holger Martens ergänzt:

    "Es ist tatsächlich so, dass viele auch im Genossenschaftswesen in dieser Zeit im Frühjahr 1933 in die NSDASP eingetreten sind, um eben dann auch die Gleichschaltungsbedingungen zu können. Andere, die das nicht wollten, sind in der Tat aus dem Vorstand gedrängt worden, ich würde sagen, in den allermeisten Fällen eher nicht verhaftet, sondern dass man freiwillig den Platz geräumt hat, um eben auch dem Unternehmen keinen Schaden zuzufügen, so ist es vonstattengegangen."

    Alle Nachsicht nützte nichts. Gegen die sozialdemokratisch, städtisch geprägten Konsumgenossenschaften zogen die Nationalsozialisten ins Feld, verteilten Plakate und Aufkleber "Kauft nicht beim Konsum", schränkten die jährliche Rückvergütung auf maximal drei Prozent ein und verboten den Konsumgenossenschaften, die Spareinlagen ihrer Mitglieder zu verwalten. Mitgliederzahlen und Umsatz brachen ein. Entsprechend schlecht fielen die Prüfungsberichte aus. Per Gesetz vom 31. Mai 1935 wurden die angeblich nicht mehr überlebensfähigen Verbrauchergenossenschaften aufgelöst. Den Raiffeisengenossenschaften, erläutert Günther Ringle, erging es nicht viel besser, den Wohnungsbau- und gewerblichen Produktionsgenossenschaften ebenso nicht:

    "Am Ende des Prozesses, von dem man sagen kann, er hat unterschiedlich lang gedauert, wurden alle Genossenschaften in die Deutsche Arbeitsfront integriert und die Vermögen auch liquidiert und vom Gemeinschaftswerk der Deutschen Arbeitsfront übernommen."

    Die Deutsche Arbeitsfront und mit ihr die gleichgeschalteten Genossenschaften stellten sich Seit an Seit mit der deutschen Wirtschaft und dem deutschen Volk voll und ganz in den Dienst des Vierjahresplans, der ab 1936 den Weg in den Krieg bereiten sollte. Aufrüstung, Vernichtungskrieg, bedingungslose Kapitulation. Bereits im Dezember 1945 ließ die Sowjetische Militäradministration mit dem Befehl Nummer 176 die Genossenschaften in ihrer Besatzungszone wieder aufleben - nach altem Muster wie zu Kaiserszeiten und während der Weimarer Republik. Uwe Scheibner, der auf der Tagung über die Wiederherstellung der Konsumgenossenschaften in der sowjetischen Besatzungszone sprach, erinnert daran, dass sich Lenin, als er sich 1912 erstmals mit dem Genossenschaftswesen beschäftigte, das deutsche Genossenschaftsgesetz von 1889 zum Vorbild nahm.

    "Das Genossenschaftsgesetz wurde weder durch die Sowjetische Militäradministration noch zu DDR-Zeiten de jure außer Kraft gesetzt, sodass Konsumgenossenschaften in der DDR mit dem Marktanteil von 40 Prozent eine stürmische Entwicklung genommen haben. Wenn man vergleicht, die drei anderen Besatzungszonen, wo es zunächst um Eigentumsfragen zu klären, eine solche Entwicklung der Konsumgenossenschaften in den drei anderen Besatzungszonen war nicht so."

    1990 verfügte der Konsum über 32.000 Verkaufsstellen, 6000 Gaststätten, elf Warenhäuser und stellte wie schon zu Zeiten der Weimarer Republik Konsumgüter wie Seife, Brot, Konserven selbst her. Auch einen Prüfungszwang, wie die Nazis ihn einführten, gab es in der DDR nicht. Wohl aber in der Bundesrepublik, wo die Bestimmungen der Genossenschaftsnovelle von 1934 übernommen wurden. Uwe Scheibner begrüßt es:

    "Weil, die genossenschaftliche Pflichtprüfung ist nicht eine reine Prüfung der Jahresabschlüsse, sondern sie ist auch eine Betreuungsprüfung. Im Rahmen dieser Betreuung war es schon sehr hilfreich, dass alle Genossenschaften einem Prüfungsverband angehören mussten, der sie auch beraten in den ganzen neuen gesetzlichen Regelungen. Diese Mitgliedschaft in dem Prüfungsverband sehe ich als eine Art Festhaltegeländer auf dem Weg in die Marktwirtschaft. Ansonsten wäre eine solche leistungsfähige Genossenschaftsstruktur im Osten Deutschland nicht möglich gewesen."

    Allerdings unterscheidet sich der heutige Prüfungszwang von dem aus dem Jahre 1934 insofern, als Genossenschaften den Prüfungsverband wechseln oder, falls sie einen entsprechenden Wirtschaftsprüfer für sich gewinnen können, einen neuen Prüfungsverband gründen können. Das hat mit einheitlicher Wirtschaftsorganisation und Gängelung, wie die Nazis es praktizierten, nichts zu tun.