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Der Fall Pell und die Medien
Es gilt das Tatortprinzip

Kann ein australisches Gericht Medien weltweit verbieten über, ein bestimmtes Verfahren zu berichten? Und gilt das dann auch für Deutschland? Rechtliche Schritte wären möglich, sagte Presserechtlerin Verena Hoene im Dlf. Eine Verurteilung ist aber unwahrscheinlich.

Verena Hoene im Gespräch mit Christoph Sterz | 17.12.2018
    Australische Zeitungen zur Nicht-Berichterstattung über den Fall George Pell
    Australische Zeitungen zur Nicht-Berichterstattung über den Fall George Pell (Twitter / DLF)
    Diese Schlagzeilen sorgten Ende vergangene Woche weltweit für Aufsehen: Von der "größten Geschichte der Nation" schrieben Tageszeitungen in Australien – und erklärten in einem Atemzug, warum sie nicht über diese Geschichte berichten dürfen. Hintergrund ist ein Gerichtsverfahren, für das ein australisches Gericht eine Nachrichtensperre erlassen hatte. Die Rechtslage in dem Land sieht vor, dass Geschworene durch Medien nicht beeinflusst werden dürfen.
    In Deutschland folgten die meisten Medien dieser Vorgabe. Die Süddeutsche Zeitung entschied sich, den Fall online nur grob zu skizzieren und in der Printausgabe ausführlich zu berichten. Andere – wie katholisch.de und der Deutschlandfunk – erzählten auch im Internet die gesamte Geschichte: vom katholischen Kurienkardinal Georg Pell, der in einem ersten Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig gesprochen wurde und gegen den ein zweites läuft.
    In einem Kommentar begründete Nachrichtenchef Marco Bertolaso die Entscheidung des Deutschlandfunks damit, das Thema sei auch in Deutschland bedeutsam und man sende für ein deutsches Publikum. Denke man das Prinzip einer Nachrichtensperre zu Ende, "dann könnten wir über viele Ereignisse in anderen Ländern nicht berichten, über die unser Publikum etwas erfahren will und soll".
    "Juristische Schritte sind nicht auszuschließen"
    Es sei nicht auszuschließen, dass der Deutschlandfunk wegen dieser Entscheidung juristische Schritte zu befürchten habe, sagte nun die Juristin Verena Hoene im Gespräch mit @mediasres. Sanktionen in Australien seien nach dem "Grundsatz des Tatortprinzips" möglich, auch wenn sie nach hiesigem Recht unzulässig wären.
    Andererseits werde in Deutschland die "Vorstellung von Pressefreiheit zurecht sehr hochgehalten", betonte Hoene. Und Entscheidungen im Ausland, die gegen diese Vorstellungen verstoßen, würden in Deutschland nicht anerkannt und vollstreckt. Sanktionen drohten allerdings, wenn Journalisten in das Land einreisen, in dem sie verklagt wurden.