Mittwoch, 24. April 2024

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Streit um Zeitungsbericht
Kläger fordert 78 Millionen Euro von "Süddeutscher Zeitung"

Führte ein Bericht der "Süddeutschen Zeitung" dazu, dass ein millionenschweres Geschäft platzte? Darüber wird am Donnerstag vor dem Landgericht in Nürnberg verhandelt. Ein Unternehmer fordert 78 Millionen Euro Schadenersatz.

Michael Borgers im Gespräch mit Sebastian Wellendorf | 20.06.2018
    Eine Ausgabe der Süddeutschen Zeitung liegt in einem Zeitungsständer aus
    Handelte es sich bei einem "SZ"-Bericht von 2013 um Verdachtsberichterstattung oder falsche Tatsachenbehauptung? (imago stock&people / Sven Simon)
    Im Juni 2013 erschien in der "Süddeutschen Zeitung" ein Artikel unter der Überschrift "Wetten auf den Absturz", der Vorgänge rund um das Unternehmen Solar Millenium thematisierte. Die Solarfirma war lange erfolgreich, bis sie 2011 insolvent ging. Die zwei Autoren beschrieben in ihrem Text unter anderem, wie damals auf das Ende von Solar Millenium spekuliert wurde. Sie beriefen sich auf Transaktionsabrechnungen, die ihnen von einem Informanten zugespielt worden seien.
    Der Gründer der Firma wirft der "Süddeutschen Zeitung" jetzt vor, damals falsch berichtet zu haben: Die genannten Transaktionen seien eine "freie Erfindung"; dadurch sei ihm ein Geschäft in Höhe von rund 78 Millionen Euro entgangen, das er jetzt fordert.
    "Süddeutsche Zeitung" bestreitet die Vorwürfe
    Aus Sicht der "Süddeutschen Zeitung" wurde richtig berichtet. Der Leiter der Wirtschaftsredaktion, Marc Beise, sagt, es sei gründlich recherchiert und mit dem Sechs-Augen-Prinzip gearbeitet worden. "Wir nageln nicht mal leichtfertig eine Firma an die Tapete", so Beise gegenüber @mediasres. Man habe sich auch auf Dokumente berufen, die inzwischen auch dem Gericht vorliegen.
    Die Zeitung spricht von Verdachtsberichterstattung, die in diesem Fall zulässig gewesen sei, um Missstände aufzuzeigen. Der Rechtsanwalt des Klägers, der Kölner Medienrechtler Winfried Seibert, hingegen meint, dass es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung handelt.
    Zeugenaussagen entscheidend
    Der Leiter des Kölner Instituts für Medienrecht, Karl-Nikolaus Peifer, sagte @mediasres, es könnte tatsächlich sein, dass das Gericht von einer unwahren Tatsachenbehauptung ausgeht oder davon, dass Grundsätze der Verdachtsberichterstattung nicht gewahrt wurden. Es könnte aber auch schlicht so sein, dass die Richter die Zulässigkeit der gesamten Klage für zweifelhaft halten und prüfen, was im Hinblick auf einen sinnvollen Prozessverlauf noch denkbar sei.
    Zwei potenzielle Geschäftspartner sollen nun als Zeugen aussagen, ob die konkrete Presseberichterstattung sie von Geschäften mit dem Unternehmer abgehalten haben. Sollten sie dies verneinen, dürfte es für den Kläger schwierig werden, die Richter von seiner Argumentation zu überzeugen. Hinzu kommt nämlich, dass es damals bereits zahlreiche negative Berichte gab, unter anderem weil sich der Unternehmer wegen Betrugs vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten musste.
    Außergewöhnlich hohe Summe
    Grundsätzlich hätten Unternehmer natürlich das Recht, gegen Medien und ihre Berichte vorzugehen, sagte der Medienrechtler Christian Schertz @mediasres. Verlage oder Sender würden immer wieder verklagt, wenn sie nicht korrekt berichtet haben. Eine solch hohe Summe von 78 Millionen Euro habe aber kein Medienunternehmen in Deutschland jemals in einem vergleichbaren Rechtsstreit zahlen müssen.
    Marc Beise von der "Süddeutschen Zeitung" warnt deshalb auch vor "amerikanischen Verhältnissen". Wenn in dieser Form solch ein ungeheurer Druck auf Medien aufgebaut würde, wäre das der Anfang vom Ende der Pressefreiheit.