
Es kann nicht sein, dass eine gigantische Zahl von Übestunden in Deutschland unbezahlt bleibt. Insofern haben sich die Richter am EuGH über ein wichtiges Thema gebeugt, findet unser Korrespondent Volker Finthammer. Und er ist auch zuversichtlich, dass die Regierung Regeln festlegen kann, die auch künftig Flexibilität ermöglichen.
Mit technischen Mitteln lässt sich ein Live-Stream wie der des rechtsextremen Terroristen in Neuseeland nicht stoppen. Davon ist der Digitalexperte der ARD, Dennis Horn, überzeugt. Aber es gibt schon heute gute Vorschläge, wie die Gesellschaft festlegen kann, welche Inhalte ins Netz dürfen und welche nicht. Den Konzernen dürfe das nicht überlassen werden - allerdings auch nicht der Politik.
