Der Tag
Gerangel um die Testpflicht

Ab Sonntag müssen nach Deutschland Einreisende, die nicht geimpft oder genesen sind, ein negatives Corona-Test-Ergebnis vorlegen. Hält die Regelung rechtlich stand? Außerdem: Wie läuft die psychosoziale Betreuung von Flutopfern in den Katastrophengebieten ab?

Von Katharina Peetz |
Am Grenzübergang Krusau – Kupfermühle steht bei der Einreise nach Deutschland ein Schild mit der Aufschrift "Covid-19 Pandemie Reiserückkehrer Bitte testen lassen". Die Einreise von Personen, die weder die dänische Staatsangehörigkeit noch Wohnsitz in Dänemark haben, ist grundsätzlich nur noch erlaubt, wenn ein triftiger Grund für die Reise vorliegt und ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests vorgelegt wird, der maximal 24 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde. Für die Grenzregion Schleswig-Holstein gelten Sonderregeln.
Ab Sonntag gilt eine Testpflicht für Einreisende. (Jörg Carstensen)
Mitwirkende:
Johannes Kuhn, Dlf-Hauptstadtstudio
Wolfgang Lutz, Leiter der Poliklinischen Psychotherapieambulanz an der Universität Trier