Der Tag
Verfassungsgemäß, aber nicht fehlerlos

Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß. Das hat des Bundesverfassungsgericht heute entschieden. Wir ordnen des Urteil ein und sprechen über Schwächen des öffentlich-rechtlichen Systems. Außerdem: Wieso die Bundesregierung wieder versucht die Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer einzustufen.

Von Ann-Kathrin Büüsker |
    Ein Mikrofon des SWR im Gerichtssaal des Bundesverfassungsgerichts. Im Hintergrund ist der Bundesadler zu sehen.
    Bundesverfassungsgericht verhandelt zu Rundfunkbeitrag (dpa/ Uli Deck)
    Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich verfassungsgemäß. Dieser Auffassung sind die Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Freude auch in unserer Redaktion. Aber: Das System hat seine Schwächen, die wir gemeinsam mit Medienredakteur Stefan Koldehoff zumindest anreißen wollen.
    Sichere Herkunftsstaaten?
    Die Bundesregierung möchte Tunesien, Marokko und Algerien zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Schon wieder - denn in der letzten Legislaturperiode war sie damit gescheitert. Katharina Hamberger aus unserem Hauptstadtstudio erklärt, was diese Änderung bedeuten würde und ob es Chancen gibt, dass das Gesetz diesmal angenommen wird.