
Er sei nach einem Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit im März zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden, berichtet das Magazin "Der Spiegel". Begründet worden sei der Richterspruch damit, dass der Mann Staatsgeheimnisse an den Bundesnachrichtendienst weitergegeben habe. Ein Geständnis in den Vernehmungen habe der Mann vor Gericht nicht wiederholt. Weiter heißt es, der deutsche Nachrichtendienst habe der Bundesregierung mitgeteilt, dass es sich nicht um einen seiner Männer handele. Ähnlich hätten sich auch Familie und Freunde geäußert, die sich bei der Bundesregierung derzeit um Hilfe bemühten.
Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes teilte mit, der Fall sei dem Ministerium bekannt. Man stehe auf verschiedenen Kanälen in Kontakt mit den russischen Behörden, um konsularischen Zugang zu erhalten.
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Diese Nachricht wurde am 12.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
