Christian Schütte: Einschnitte bei den Pensionen für Bundesbeamte. Wir haben gerade die Einzelheiten dazu gehört. Am Telefon ist nun der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes Peter Heesen. Guten Tag Herr Heesen!
Peter Heesen: Guten Tag Herr Schütte!
Schütte: Die Vorschläge haben Sie bereits mit den Worten kommentiert, das sei ja alles gar nicht überraschend. Heißt das, Sie sind mit den Plänen des Innenministers eigentlich einverstanden?
Heesen: Im Grundsatz haben wir immer gesagt, dass das Prinzip der wirkungsgleichen Übertragung von Einschnitten im Rentenrecht auf die Beamtenversorgung auch auf unsere Zustimmung stößt, denn das ist natürlich der Ausdruck der Gerechtigkeit. Die Frage ist nur, ob es an dieser Stelle klug ist und in welchem Umfang das jeweils geschieht. Wir haben bei den bisherigen Kürzungen, die der Bundesinnenminister Schily zu verantworten hatte, im Herbst 2005 eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bekommen, das auch diesen Grundsatz bekräftigt hat, aber festgestellt hat, dass bereits Überkompensationen erfolgt sind. Das heißt, dass im Versorgungsrecht stärker gekürzt worden ist als im Rentenrecht und das ist natürlich ein Punkt, auf den wir sehr achten werden.
Schütte: Damals hatte der Gesetzgeber gesagt, dass die Grenze, der Spielraum noch nicht überschritten worden sei. Wann wäre das Ihrer Meinung nach der Fall?
Heesen: Na ja, anders als im Rentenrecht haben wir im Beamtenrecht natürlich eine so genannte Vollversorgung. Was heißt das? Der Beamte kann, weil er ja keine Nebenbeschäftigung und Sonstiges machen darf, nur aus dieser einen Quelle seine Altersbezüge schöpfen, während jeder, der Arbeitnehmer ist und der im Rentenrecht versichert ist, natürlich die Möglichkeit hat, Zusatzversorgungen zu bekommen. Da gibt es die berühmten bekannten Betriebsrenten. Da gibt es auch im öffentlichen Dienst eine Zusatzversorgung. Das heißt diese Versorgung muss - so sagt der Verfassungsgeber - so ausgestaltet sein, dass sie auch eine amtsangemessene Alimentation auch im Alter bedeutet. Darauf achtet natürlich der Gesetzgeber und darauf achten auch wir, denn es kann nicht angehen, dass man dem Beamten Zeit Lebens sagt, als Aktiver bist du nur auf deine Staatsaufgabe konzentriert und darfst anderes nicht machen, auch dir nichts hinzuverdienen, und dann im Alter ihn dafür bestrafen, indem man ihm dann nicht mehr eine amtsangemessene Pension gibt. Das ist der Punkt, auf den wir zu achten haben.
Schütte: Packen wir das Thema Gerechtigkeit noch mal von einer anderen Seite an. Bei der Diskussion um die Rente ab 67 bei den Arbeitnehmern kam die Forderung, bestimmte Berufszweige auszunehmen. Wollen auch Sie sich jetzt für Ausnahmen bei den Kürzungen für Beamte stark machen?
Heesen: Ich will das zunächst einmal gar nicht auf Berufsgruppen beschränken. Wir haben dem Bundesinnenminister noch vor kurzem in einem Beteiligungsgespräch gesagt, dass wir schon noch mal zu bedenken geben, ob die Lösung, die jetzt über eine Zwangsverlängerung geschieht, wirklich im Sinne des Staates ist, denn auf der anderen Seite ist ja der Staat immer noch dabei, Personal abzubauen. Wenn ich Personal abbauen will, aber gleichzeitig die Lebensarbeitszeit dieses Personals um zwei Jahre verlängere, dann ist das natürlich für den Abbauprozess eher ein Problem, sozusagen das Gegenteil. Darüber müsste man nachdenken. Deshalb haben wir gesagt, an dieser Stelle würden wir zu überlegen geben, ob es nicht auch eine alternative Möglichkeit gibt, mit einer freiwilligen Verlängerung der Arbeitszeit dort, wo es auch im Sinne des Staates ist, und das mit Anreizen zu versehen.
Das Zweite: Wir haben immer Wert darauf gelegt zu sagen, die Lösung des Problems der Alterssicherungssysteme liegt nicht so sehr in der Arbeitszeit, in der Lebensarbeitszeit, sondern es liegt eher im Aufbau einer zusätzlichen Kapitaldeckung und das ist der eigentliche Punkt, den wir auch in dieser Diskussion immer wieder in den Mittelpunkt schieben wollen, weil das der wesentliche Punkt ist. Auf Dauer sind alle Umlageverfahren, wenn sie sich nur auf die Umlage konzentrieren, mit Blick auf die Demographie ein Problem und deshalb glauben wir, dass es klüger ist, das Kapitaldeckungsverfahren, das wir übrigens im Beamtenbereich seit 1997 angefangen haben aufzubauen, weiter auszubauen und aufzustocken.
Schütte: Jetzt haben Sie zwei Vorschläge gemacht. Das eine waren die Anreize; das andere war die Kapitaldeckung. Aber noch mal die Frage: Ausnahmen fordern Sie nicht, etwa für Polizisten, wie das ja im Gespräch ist?
Heesen: Ja. Wir haben diese Ausnahmeregelung seit je, dass diese Regelungen bei Polizisten wie überhaupt im gesamten Vollzug, dem Strafvollzug etwa, bestehen bleiben. Wir haben hier ein Ausstiegsalter mit 60. Das hat ja nicht der Gesetzgeber willkürlich gegriffen, sondern da geht es einfach um die Erkenntnis, dass für Menschen in diesen schwierigen Aufgabenbereichen, der Strafvollzug, die Polizei, auch der Zoll, der Grenzschutz, diese besonderen Pensionsregelungen bestehen bleiben. Das halten wir schon für einen ganz wichtigen Punkt.
Schütte: Das heißt diese Sonderregelung soll so bleiben und auch nicht nach oben hin etwas aufgestockt werden?
Heesen: Nein. Wir sehen hier auch mit Blick auf die Frage der Gesundheit eigentlich keinen Grund für eine Regelung des Anhebens nach oben. Das ist auch einer der Punkte, die ich Herrn Schäuble vor kurzem in unserem Gespräch noch einmal sehr ans Herz gelegt habe.
Schütte: Das war Peter Heesen, der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes. Vielen Dank!
Heesen: Bitte schön Herr Schütte!
Peter Heesen: Guten Tag Herr Schütte!
Schütte: Die Vorschläge haben Sie bereits mit den Worten kommentiert, das sei ja alles gar nicht überraschend. Heißt das, Sie sind mit den Plänen des Innenministers eigentlich einverstanden?
Heesen: Im Grundsatz haben wir immer gesagt, dass das Prinzip der wirkungsgleichen Übertragung von Einschnitten im Rentenrecht auf die Beamtenversorgung auch auf unsere Zustimmung stößt, denn das ist natürlich der Ausdruck der Gerechtigkeit. Die Frage ist nur, ob es an dieser Stelle klug ist und in welchem Umfang das jeweils geschieht. Wir haben bei den bisherigen Kürzungen, die der Bundesinnenminister Schily zu verantworten hatte, im Herbst 2005 eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bekommen, das auch diesen Grundsatz bekräftigt hat, aber festgestellt hat, dass bereits Überkompensationen erfolgt sind. Das heißt, dass im Versorgungsrecht stärker gekürzt worden ist als im Rentenrecht und das ist natürlich ein Punkt, auf den wir sehr achten werden.
Schütte: Damals hatte der Gesetzgeber gesagt, dass die Grenze, der Spielraum noch nicht überschritten worden sei. Wann wäre das Ihrer Meinung nach der Fall?
Heesen: Na ja, anders als im Rentenrecht haben wir im Beamtenrecht natürlich eine so genannte Vollversorgung. Was heißt das? Der Beamte kann, weil er ja keine Nebenbeschäftigung und Sonstiges machen darf, nur aus dieser einen Quelle seine Altersbezüge schöpfen, während jeder, der Arbeitnehmer ist und der im Rentenrecht versichert ist, natürlich die Möglichkeit hat, Zusatzversorgungen zu bekommen. Da gibt es die berühmten bekannten Betriebsrenten. Da gibt es auch im öffentlichen Dienst eine Zusatzversorgung. Das heißt diese Versorgung muss - so sagt der Verfassungsgeber - so ausgestaltet sein, dass sie auch eine amtsangemessene Alimentation auch im Alter bedeutet. Darauf achtet natürlich der Gesetzgeber und darauf achten auch wir, denn es kann nicht angehen, dass man dem Beamten Zeit Lebens sagt, als Aktiver bist du nur auf deine Staatsaufgabe konzentriert und darfst anderes nicht machen, auch dir nichts hinzuverdienen, und dann im Alter ihn dafür bestrafen, indem man ihm dann nicht mehr eine amtsangemessene Pension gibt. Das ist der Punkt, auf den wir zu achten haben.
Schütte: Packen wir das Thema Gerechtigkeit noch mal von einer anderen Seite an. Bei der Diskussion um die Rente ab 67 bei den Arbeitnehmern kam die Forderung, bestimmte Berufszweige auszunehmen. Wollen auch Sie sich jetzt für Ausnahmen bei den Kürzungen für Beamte stark machen?
Heesen: Ich will das zunächst einmal gar nicht auf Berufsgruppen beschränken. Wir haben dem Bundesinnenminister noch vor kurzem in einem Beteiligungsgespräch gesagt, dass wir schon noch mal zu bedenken geben, ob die Lösung, die jetzt über eine Zwangsverlängerung geschieht, wirklich im Sinne des Staates ist, denn auf der anderen Seite ist ja der Staat immer noch dabei, Personal abzubauen. Wenn ich Personal abbauen will, aber gleichzeitig die Lebensarbeitszeit dieses Personals um zwei Jahre verlängere, dann ist das natürlich für den Abbauprozess eher ein Problem, sozusagen das Gegenteil. Darüber müsste man nachdenken. Deshalb haben wir gesagt, an dieser Stelle würden wir zu überlegen geben, ob es nicht auch eine alternative Möglichkeit gibt, mit einer freiwilligen Verlängerung der Arbeitszeit dort, wo es auch im Sinne des Staates ist, und das mit Anreizen zu versehen.
Das Zweite: Wir haben immer Wert darauf gelegt zu sagen, die Lösung des Problems der Alterssicherungssysteme liegt nicht so sehr in der Arbeitszeit, in der Lebensarbeitszeit, sondern es liegt eher im Aufbau einer zusätzlichen Kapitaldeckung und das ist der eigentliche Punkt, den wir auch in dieser Diskussion immer wieder in den Mittelpunkt schieben wollen, weil das der wesentliche Punkt ist. Auf Dauer sind alle Umlageverfahren, wenn sie sich nur auf die Umlage konzentrieren, mit Blick auf die Demographie ein Problem und deshalb glauben wir, dass es klüger ist, das Kapitaldeckungsverfahren, das wir übrigens im Beamtenbereich seit 1997 angefangen haben aufzubauen, weiter auszubauen und aufzustocken.
Schütte: Jetzt haben Sie zwei Vorschläge gemacht. Das eine waren die Anreize; das andere war die Kapitaldeckung. Aber noch mal die Frage: Ausnahmen fordern Sie nicht, etwa für Polizisten, wie das ja im Gespräch ist?
Heesen: Ja. Wir haben diese Ausnahmeregelung seit je, dass diese Regelungen bei Polizisten wie überhaupt im gesamten Vollzug, dem Strafvollzug etwa, bestehen bleiben. Wir haben hier ein Ausstiegsalter mit 60. Das hat ja nicht der Gesetzgeber willkürlich gegriffen, sondern da geht es einfach um die Erkenntnis, dass für Menschen in diesen schwierigen Aufgabenbereichen, der Strafvollzug, die Polizei, auch der Zoll, der Grenzschutz, diese besonderen Pensionsregelungen bestehen bleiben. Das halten wir schon für einen ganz wichtigen Punkt.
Schütte: Das heißt diese Sonderregelung soll so bleiben und auch nicht nach oben hin etwas aufgestockt werden?
Heesen: Nein. Wir sehen hier auch mit Blick auf die Frage der Gesundheit eigentlich keinen Grund für eine Regelung des Anhebens nach oben. Das ist auch einer der Punkte, die ich Herrn Schäuble vor kurzem in unserem Gespräch noch einmal sehr ans Herz gelegt habe.
Schütte: Das war Peter Heesen, der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes. Vielen Dank!
Heesen: Bitte schön Herr Schütte!