Sommermärchen-Prozess
DFB wegen Steuerhinterziehung verurteilt - "Mit Schwarzgeldzahlungen hantiert"

Der Deutsche Fußball-Bund ist im Sommermärchen-Prozess wegen Steuerhinterziehung schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte den DFB insgesamt zur Zahlung von 130.000 Euro. Im Kern ging es um den Prozess um die dubiosen Zahlungsflüsse des DFB an den Weltverband rund um die WM 2006.

    Rote Karte mit dem Emblem des Sommermärchens 2006
    Sommermärchen-Prozess: Gegen den DFB wird eine Geldstrafe von der Staatsanwaltschaft gefordert (Archivbild). (imago / Ralph Peters)
    20.000 Euro wurden dem Verband wegen einer "rechtsstaatswidrigen Verfahrensdauer" noch erlassen.
    Der DFB hatte 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA gezahlt und dies als Betriebsausgabe geltend gemacht. Die Höhe der dadurch hinterzogenen Steuern wurde auf 2,7 Millionen Euro taxiert. Das Gericht machte deutlich, dass es grundsätzlich von einer Schmiergeldzahlung im Zuge der WM-Vergabe 2006 ausgehe. Ehemalige Organe des DFB hätten vorsätzlich Steuern hinterzogen, sagte Richterin Eva-Marie Distler. Das Image des DFB sei ramponiert. "Fußball-Deutschland war Teil des Systems der FIFA. Auch der DFB hat mit Schwarzgeldzahlungen hantiert und das korrupte System der FIFA unterstützt", machte die Richterin deutlich. Juristisch geklärt wurde diese Frage in dem Prozess allerdings nicht.

    Funktionäre zahlten Geldbußen

    Von den anfangs drei Beschuldigten saß beim Abschluss nach 33 Verhandlungstagen niemand mehr auf der Anklagebank. Die Verfahren gegen die ebenfalls beklagten drei früheren DFB-Funktionäre Niersbach, Zwanziger und Schmidt waren bereits gegen die Zahlung von Geldbußen eingestellt worden.
    Für das Gericht stand seit Monaten fest, wofür die 6,7 Millionen Euro, die vom DFB als Ausgabe für eine nie stattgefundene WM-Gala deklariert worden waren, verwendet wurden: Demnach handelte es sich um eine vom damaligen WM-Chef Beckenbauer im DFB-Dienst veranlasste Schmiergeldzahlung an korrupte Mitglieder der damaligen FIFA-Finanzkommission. So wollten sich die damaligen DFB-Spitzenfunktionäre den am Ende gewährten WM-Zuschuss des Weltverbands in Höhe von 170 Millionen Euro sichern.

    Rückschlag für DFB im Kampf gegen Steuernachzahlung

    Für den DFB dürfte es durch das Urteil unwahrscheinlicher geworden sein, erfolgreich gegen die durch die rückwirkend aberkannte Gemeinnützigkeit fällige Steuernachzahlung über 22 Millionen Euro vorgehen zu können. Der Verband will sich dafür eigentlich vor dem Finanzgericht Kassel einsetzen.
    Diese Nachricht wurde am 25.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.