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Die schwarzen Kassen der Hessen-CDU

Auf einer Pressekonferenz im Jahr 2000 gestand Manfred Kanther erstmals seine Verantwortung für Parteispendenaffäre der hessischen CDU ein. Ans Tageslicht kamen schwarzen Kassen, angelegt unter Kanther als ihrem Generalsekretär 1983/84. Die Partei kostete die Affäre inzwischen 21 Millionen Euro Strafe. Das Urteil über Manfred Kanther und den Wirtschaftsberater Horst Weyrauch fällt am kommenden Montag.

Von Gudula Geuther |
    "Ich betrachte das nicht als Lappalie oder eine Geringfügigkeit, sondern aus der damaligen Sicht – 1983/84 – erschien dem Schatzmeister und mir dies in der damaligen Aufgeregtheit und auch vielfältigen Ungerechtigkeit von Bezichtigungen eine Aktion im Interesse der CDU. Ich gebe zu, dass man seine Loyalitätspflichten auch überspannen kann, und das haben wir insoweit sicher getan, aber das ist ja gerade der Gegenstand meines Eingeständnisses und auch der übernommenen politischen und persönlichen Verantwortung. "

    Manfred Kanther am 14. Januar 2000 auf einer Pressekonferenz im hessischen Hofheim. Bewendet sein lassen konnte er es damit nicht. Die "Aktion im Interesse der CDU" - das Verschieben von mehr als 10 Millionen Euro dunkler Herkunft in die Schweiz und auf abenteuerlichen Wegen zurück nach Hessen – kostete die Partei bereits 21 Millionen Euro Strafe, auferlegt vom Bundestagspräsidenten. Zwischenzeitlich stellte sie die hessischen Landtagswahlen in Frage. Den früheren Generalsekretär der Hessen-CDU Manfred Kanther, seinen Schatzmeister und dessen Finanzjongleur brachte sie auf die Anklagebank. Auch wenn wesentliche Fragen noch offen sind - politisch ist auch diese hessische Facette des CDU-Finanzskandals für die Partei wohl ausgestanden. Das strafrechtliche Urteil über Manfred Kanther und den Wirtschaftsberater Horst Weyrauch fällt am kommenden Montag.

    Die Pressekonferenz in Hofheim war das erste Eingeständnis von schwarzen Kassen der Landespartei in der Schweiz, angelegt unter Kanther als ihrem Generalsekretär 1983/84. Was er 15 Jahre später in Hofheim so begründete:

    "Alles was ich Ihnen zu sagen habe, kann nur verstanden werden vor dem Hintergrund, dass alle Beteiligten, und was mich angeht auch ich, für diese Partei eintreten wollten in sehr häufig sehr umfochtener Zeit. Und zu diesem Eintreten gehörte auch, sie immer schlagkräftig zu halten. "

    Die umfochtene Zeit – das war das, was Kanther als "linkswütigen Zeitgeist" bezeichnete, und es waren die Folgen der Flick-Spendenaffäre, die seiner Ansicht nach zu böswilligen Kampagnen gegen Spender führte, die man habe schützen müssen. Außerdem habe man finanzielle Wünsche und Begehrlichkeiten der Parteimitglieder angesichts der beträchtlichen Summe nicht aufkommen lassen wollen. Vorangegangen war diesem Eingeständnis ein wachsender Druck auf den Landesverband und seinen Vorsitzenden Roland Koch. Als die CDU-Spendenaffäre im Bund aufgeklärt wurde, waren Journalisten merkwürdige Zuflüsse auch auf die Konten der Hessen-CDU aufgefallen. Schatzmeister Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein hatte Erklärungsversuche in die Welt gesetzt: Darlehen und vor allem den, der später für die größte Empörung sorgte: anonyme Auslands-Vermächtnisse, vermutlich aus dem Kreis emigrierter Juden Diese Vermächtnisse, so Kanther nun, habe es nie gegeben.

    Als Grund für den Gang vor die Presse nannte Kanther Roland Koch. Seinen Nachfolger im Amt des Parteivorsitzenden, der von den Unregelmäßigkeiten nichts erfahren habe. Er, Kanther, trage die Verantwortung. Von den Transaktionen hätten nur er, Schatzmeister Wittgenstein und der Berater Weyrauch gewusst, der auch als Wirtschaftsprüfer fungierte.

    Koch, der den Erklärungen mit versteinerter Miene gefolgt war, versprach rückhaltlose Offenheit. Später sollte sich herausstellen, dass er zumindest in einem Punkt die Unwahrheit sagte:

    Ein auf den Februar 1998 datiertes, erfundenes Darlehen von Prinz Wittgenstein, das in den Rechenschaftsbericht der Partei einfloss, erklärte Koch sich in der Pressekonferenz so:

    Tatsächlich hatte Koch gebilligt, dass das angebliche Darlehen rückdatiert wurde – Ende 1999, also kurz vor dem Gang vor die Öffentlichkeit. Koch entschuldigte sich später: Er hätte entweder alles oder nichts sagen sollen. Dass er die Geldzuflüsse nie hinterfragt habe, erklärte er mit dem Vertrauen in den Schatzmeister.

    Zwei Tage später sollte in einer Fernsehdiskussion aus der rückhaltlosen Offenheit die "brutalstmögliche Aufklärung" werden.
    Und in derselben Sendung rückte Koch merklich von Kanther ab:

    "Wer die Öffentlichkeit, die Bürger und auch die Partei über die Wahrheit hinters Licht geführt hat, der wird in Zukunft kein Vertrauen mehr bekommen, und da müssen auch Linien abgeschnitten werden. Die CDU muss sicherstellen, dass die, die für sie sprechen, Vertrauen haben. "

    Manfred Kanther gab sein Mandat als Abgeordneter des deutschen Bundestages zurück. Und beendete damit eine politische Karriere, die nicht nur die hessische CDU wesentlich geprägt hatte. Verletzt reagierte der frühere Ministerpräsident Walter Wallmann:

    "Ich bin fassungslos gewesen, auch sprachlos, und ich muss auch ganz ehrlich sagen: Ich bin traurig. Wenn Sie jemand über Jahre hinweg ja dann auch in Freundschaft verbunden gewesen sind, wie kommen Sie eigentlich auf die Idee, für möglich zu halten, dass an Ihnen vorbei, ja hinter ihrem Rücken, hinter dem Rücken der ganzen Partei, so etwas geschehen kann. "

    Beißend dagegen Außenminister Joschka Fischer:

    "Wenn der Chef von Greenpeace auffliegen würde als Mitglied einer Plutoniumschmugglerbande oder illegaler Giftmüllentsorger, dann wäre der Glaubwürdigkeitsverlust analog. "

    Kanthers politische Haltung war so sehr von Disziplin und dem Ruf nach Gesetzestreue bestimmt, dass viele sich die bewußten Verstöße gegen das Parteiengesetz nicht erklären konnten. Kanther, der als Kind aus Schlesien vertrieben worden war, war wesentlich von seiner Jugend in der DDR geprägt, aus der er 18-jährig geflohen war. Gern fragte er witzelnd Journalisten, was man denn noch zur Bekämpfung des Sozialismus zu Wasser, zu Lande und in der Luft tun könne. Als Generalsekretär nach 1980 sorgte er für Geschlossenheit in der hessischen Union. Respektvoll hieß es unter Parteifreunden, er übe das Amt mehr als General denn als Sekretär aus. Nach dem Machtwechsel 1987 holte Walter Wallmann ihn als Finanzminister ins Landeskabinett. Nach dem neuerlichen Verlust der Mehrheit in Hessen erst Fraktions-, dann Parteivorsitzender berief ihn Helmut Kohl nach dem Rücktritt Rudolf Seiters als Bundesinnenminister 1993 zum Nachfolger. Vor allem wegen seiner Gesetze zur Inneren Sicherheit galt der stets korrekte und streng gescheitelte Kanther als Schwarzer Scheriff und Law-and-Order-Mann. Beinamen, die der Politiker durchaus akzeptierte, der gerade im Kampf gegen Geldwäsche und organisierte Kriminalität einen Schwerpunkt gesetzt hatte - mit Aussprüchen, die ihm jetzt genüsslich vorgehalten wurden.

    "Pass mal auf: Wenn Du im Kofferraum 100.000 Mark in bar hast. Und uns erklärst: Wo ist verboten, dass ich Geld im Kofferraum spazieren fahre? Dann wollen wir Dir mal einige Monate nachsetzen, um zu schauen, wo Dus denn vielleicht her haben könntest. "

    Kanther blieb bei seiner Erklärung: Die hessische CDU habe eine besondere Verantwortung dabei gehabt, die "linke Speerspitze" in Hessen stumpf zu machen. Gleichrangig sprach er davon, dass "die Alt-68er" Gewalt relativiert hätten, bei Straßenschlachten im Frankfurter Westend oder an der Startbahn West – und von der seiner Ansicht nach verheerenden Schulpolitik der rot-grünen Landesregierung und der Abrüstungsdebatte.

    In der CDU stand er nun mit diesen Erklärungen weitgehend allein da. Worüber er sich nicht beklagte. Schatzmeister Prinz Wittgenstein sagte, die CDU habe Kanther "fallen gelassen".

    Vor allem durch Weyrauchs Berichte und durch beschlagnahmte Unterlagen wurde in den folgenden Wochen das System der schwarzen Kassen sichtbar. Neben den offiziellen Konten der Partei gab es beträchtliche Einlagen bei der Frankfurter Metallbank, einer Tochter der Metallgesellschaft, für die Wittgenstein hauptberuflich arbeitete. In den sprichwörtlichen schwarzen Handkoffern hatte Weyrauch die mehr als 10 Millionen Euro durchs nicht immer sichere Frankfurter Bahnhofsviertel von einer Bank zur anderen getragen. Auf verschlungenen Wegen gelangte es in die Schweiz und von dort bei Bedarf zurück an die Hessen-CDU oder an den Frankfurter Ortsverband. Auch dies teils in bar. Später liefen die Finanzen über die 1993 von Weyrauch und Wittgenstein gegründete Stiftung "Zaunkönig" in Liechtenstein. Kanther gab später an, von diesem Schritt nichts gewusst zu haben. Er sei außerdem nach der Rückführung einer Tranche des Geldes 1994 davon ausgegangen, dass der Schatz verbraucht sei.

    Der Versuch einer politischen Aufklärung konzentrierte sich auf zwei Fragen: Woher kam das Geld? Und: Wusste wirklich niemand außer den dreien davon? Zwei Untersuchungsausschüsse, einer in Berlin, einer in Wiesbaden, brachten die politischen Gegner nicht weiter. Zur Frage möglicher Mitwisser betonte Kanther in Berlin abermals:

    "Es ist niemandem anderen darüber berichtet worden, es gibt auch keine weiterreichenden Kenntnisse darüber von Nachfolgern in meinen verschiedenen politischen Ämtern. Und all dies habe ich heute auch dem Ausschuss berichtet. "

    Was die Herkunft der Gelder betrifft, so gab es viele Vermutungen und bis zuletzt keine klaren Fakten. Die hessische CDU geht bis heute davon aus, dass es sich um angehäufte Spenden und Mitgliedsbeiträge gehandelt habe. Unterlagen aus der Zeit fehlen. Zweifel weckte in Wiesbaden der frühere Generalsekretär der hessischen CDU Christian Schwarz-Schilling: Alle Rücklagen seien fast bis auf den letzten Pfennig in Wahlkämpfe gesteckt worden. Und der ehemalige Schatzmeister Leisler-Kiep wollte nicht ausschließen, dass es Verbindungen zur mutmaßlichen Spendenwaschanlage "Staatsbürgerliche Vereinigung" gegeben habe. Er habe die Spendenpraxis von Unternehmen über diese so genannte Umwegfinanzierung 1978 als Bundesschatzmeister gestoppt. Gegen Widerstand auch aus Landesverbänden. Danach war das Vermögen auf den hessischen Metallbank-Konten stark gestiegen. Dass der hessische Landesverband diese Praxis fortgeführt haben könnte, nannte Kiep selbst allerdings eine Spekulation, auch später vor dem Landgericht:

    "Gott, es gibt diese Gerüchte über die Staatsbürgerliche Vereinigung. Aber ich habe noch nie einen Beweis gesehen. "

    Fern von einem Beweis beschloss der Wiesbadener Untersuchungsausschuss, auf einen Abschlußbericht zu verzichten. Nach einem ergebnislosen Streit über die Vereidigung des Ministerpräsidenten und nachdem – wie auch in Berlin – viele der geladenen Zeugen die Aussage verweigert oder Erinnerungslücken geltend gemacht hatten.

    Der politische Streit hatte sich derweil auf einen anderen Schauplatz verlagert: Die Anfechtung der hessischen Landtagswahlen. Das Argument der Opposition: Die Union habe die Landtagswahlen 1999 nur knapp gewonnen – unter anderem durch einen aufwändigen Wahlkampf, etwa mit der Unterschriftenaktion gegen die doppelte Staatsbürgerschaft. Ohne die Finanzspritze aus den schwarzen Kassen sei das nicht möglich gewesen. Ein Argument, mit dem Joschka Fischer schon zuvor die Auflösung des Landtags gefordert hatte:

    "Jeder Wettkampf wird annulliert wenn Sie Doping-Mittel benutzen. Nutzt Ihnen keine Goldmedaille. Sie werden vom Treppchen runtergeholt. Das ist ne Selbstverständlichkeit. "

    Das Wahlprüfungsgericht hielt die Verwendung nicht deklarierter Gelder für sittenwidrig – die Voraussetzung für die Prüfung der Wahl. Aber noch vor einer Entscheidung urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf Antrag der hessischen Landesregierung:
    Nicht jeder Gesetzesverstoß ist sittenwidrig. Jedenfalls nicht immer so, dass er zur Annullierung einer Wahl führen dürfe. Das Wahlprüfungsgericht stellte das Verfahren ein.
    Blieb die strafrechtliche Aufarbeitung. Schon im Mai 2001 hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Kanther und Prinz Wittgenstein wegen Untreue zu Lasten der hessischen CDU erhoben, außerdem gegen Weyrauch wegen Beihilfe. Die Wirtschaftsstrafkammer des Wiesbadener Landgerichts hatte es zuerst abgelehnt, die Hauptverhandlung zu eröffnen. Die Sprecherin des Gerichts, Ruth Schröder, damals:

    "Maßgebend für diese Entscheidung ist, dass die Kammer für die Tathandlungen von 1983 bis Januar 2000 jeweils einen Nachteil, also einen Schaden oder eine schadensgleiche Vermögensgefährdung verneint hat. "

    Fast zwei Jahre vergingen, bis die Staatsanwaltschaft sich schließlich doch durchsetzte: Das Oberlandesgericht entschied: Die drei Männer hätten das Vermögen der Partei gefährdet. Die Richter stützten sich dabei vor allem auf Kanthers eigene Aussage in Hofheim: Man habe finanzielle Wünsche und Begehrlichkeiten der Parteimitglieder von vornherein nicht aufkommen lassen wollen. Eine solche Entscheidung aber, so die Richter am Oberlandesgericht, hätte allein der Parteivorstand treffen können, nicht ein konspirativer Zirkel selbst ernannter Entscheider. Die Angeklagten hätten sich eine ihnen nicht zustehende Machtposition verschafft, das Landgericht mußte das Verfahren eröffnen.

    Die Frage, wo die Quellen der "Honigtöpfe im Süden", wie Weyrauch die Gelder nannte, gelegen haben, wurde auch vor Gericht nicht geklärt. Prinz Wittgenstein, von dem viele glaubten, er könne am besten Licht ins Dunkel bringen, schwieg während des Verfahrens.

    Kanther, der trotz eines Pflichtverteidigers fast ausschließlich allein für sich sprach, sah in der Anklage einen "innewohnenden politischen Vorwurf". Dass er sich strafbar gemacht haben könnte, dem widersprach er vehement – mit langen Plädoyers im Gerichtssaal, kurz gegenüber den Medien:

    "Kein Pfennig wurde veruntreut und jeder Pfennig wurde für die CDU verwendet. Und der Rest wird im Gerichtssaal erklärt. Ende der Veranstaltung. "

    Dass er sich selbst bereichert hätte, das hatte allerdings weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht Kanther je vorgeworfen. Im Wesentlichen konzentrierte sich die Anklage zuerst darauf, dass die drei am Parteivorstand vorbei über die Gelder verfügt hätten. Was Kanther von sich wies: Er und vor allem der Schatzmeister hätten niemals einen Wunsch mit dem Hinweis, es sei kein Geld da, abgewiesen.

    Tatsächlich fand sich auch in der Beweisaufnahme letztendlich kein konkreter Fall. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ändert das nichts:

    Auf einzelne Beispiele komme es nicht an, die an sich Berechtigten hätten in jedem Fall nicht frei entscheiden können. Denn wer nichts von dem Geld wisse, überlege sich auch nicht, wie er es einsetzen könne. Der frühere Vorsitzende Wallmann hatte das als Zeuge ähnlich gesehen.

    Trotzdem schien das Verfahren nicht mehr recht voranzukommen – bis im September letzten Jahres das Bundesverfassungsgericht über einen langen Streit um die CDU-Parteifinanzen entschied. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hatte 21 Millionen Euro an Staatsgeldern für die Union zurückgefordert, weil das Hessische Vermögen nicht im Rechenschaftsbericht der Partei aufgetaucht war. Die Verfassungsrichter bestätigten jetzt ein Urteil, das inzwischen das Berliner Oberverwaltungsgericht gefällt hatte: Die Rückforderung sei rechtens gewesen.

    Der damalige Sprecher der Wiesbadener Anklagebehörde, Dieter Arlet, sah in dieser Entscheidung eine ganz neue Wendung für das Verfahren:

    "Das ist natürlich Wasser auf unsere Mühlen und wir haben jetzt die klare Konkretisierung eines Schadens. Das Oberlandesgericht hat ja sich dahingehend ausgedrückt, dass das Gewicht der Risiken hier zu berücksichtigen ist und dieses Risiko ist jetzt direkt hier konkretisiert worden, so dass nicht mehr davon die Rede sein kann, es sei kein Schaden entstanden. "

    Grundlage für die Karlsruher Entscheidung ist das Parteiengesetz, das 1994, während Kanthers Amtszeit als Bundesinnenminister, wesentlich verschärft worden war, nach einer Vorgabe des Verfassungsgerichts, das mehr Transparenz der Parteifinanzen eingefordert hatte. Kanther hatte sich – wie das Verwaltungsgericht, wie zuerst das Landgericht und wie einzelne Rechtswissenschaftler – auf den Standpunkt gestellt: Eine Partei sei zwar gesetzlich verpflichtet, ihr Vermögen offen zulegen. Tue sie das nicht, gebe es dafür aber keine Sanktion. Er habe also gegen das Gesetz verstoßen. Ein Schaden habe dadurch aber nicht entstehen können. Also auch keine Untreuehandlung. Anders die Mehrheit der Verfassungsrichter, die ihren Beschluss mit deutlichen Worten begründeten:

    "Für die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts spricht ..., dass nur ein vollständiger Rechenschaftsbericht dem Verfassungsgebot genügt, die Bürger über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen einer Partei zu unterrichten. ... Andernfalls könnte jede in eine hinreichende Form gebrachte Lüge in vollem Umfang zum Bezug staatlicher Mittel berechtigen. "

    Kanther und die Verteidiger Weyrauchs und Wittgensteins bestreiten, dass daraus gerade der hessischen CDU ein Schaden entstanden ist. Darauf aber lautet die Anklage. Tatsächlich trägt der Landesverband freiwillig 900.000 Euro. Auch der Verteidiger Wittgensteins, Wolf Schiller betonte:

    "Die CDU muss Geld zurückzahlen, das sie zu Unrecht bezogen hat im Jahr 2000. Das ist der Sachverhalt. Und ob das ein strafrechtlich relevanter Vermögensschaden ist, das gilt es noch zu klären in diesem Verfahren. "

    Vor allem aber bestreitet Kanther, vorsätzlich gehandelt zu haben: Mit einer solchen Interpretation des Parteiengesetzes habe er nie rechnen müssen. Für die Staatsanwaltschaft steht dagegen fest: Wer von den schwarzen Kassen wusste, denke zumindest an eine solche Möglichkeit der Interpretation, und das genüge.

    Und bestärkt konnte sich die Staatsanwaltschaft wohl auch durch die Aussage Roland Kochs im vergangenen Dezember fühlen. Der noch vor dem Gerichtssaal seinen Willen zur Aufklärung dargelegt hatte:

    "Die hessische CDU kann nach wie vor stolz darauf sein, dass ihr diese Aufklärung gelungen ist. Und ich werde das machen, was jeder Zeuge in einem solchen Verfahren zu tun hat: Alles zu sagen, was ich weiß, und zu versuchen, dem Gericht zu helfen, zu einer Entscheidung zu kommen. "

    Der politische und wirtschaftliche Schaden für die Partei sei dramatisch, so Koch im Gericht. Koch, der die Angeklagten mit einem kurzen Nicken begrüßt hatte, sagte, Kanther habe ihm in den turbulenten Wochen Ende 1999 bei der Aufklärung "objektiv nicht geholfen". In der "für die Partei existenziellen Phase" habe Kanther trotz Nachfragen beteuert, mit den Parteifinanzen sei alles in Ordnung. Wichtig ist das für die Anklage, weil anderenfalls der Rechenschaftsbericht möglicherweise noch hätte korrigiert werden können.

    In einem Zwischenbericht sagte schließlich auch der Vorsitzende Richter Rolf Vogel, er gehe von einem Schaden aus. Zum Vorsatz äußerte er sich nicht. Zumindest die Staatsanwaltschaft scheint aber fest von einer Verurteilung auszugehen. Sie stimmte der Einstellung von Teilen des Verfahrens zu, um den Rest ohne weitere Beweisaufnahme abschließen zu können.
    Ebenfalls eingestellt wird vermutlich das Verfahren gegen Prinz Wittgenstein. Wegen des schlechten Gesundheitszustandes des 88-jährigen wurde es abgetrennt. Die Plädoyers der Staatsanwaltschaft bezogen sich deshalb nur noch auf Kanther und Weyrauch. Ihr Sprecher, Klaus Schulte.

    "Die Staatsanwaltschaft hält die beiden Angeklagten für überführt und hat deswegen heute beantragt, den Angeklagten Kanther zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu verurteilen, zu je 200 Euro und den Angeklagten Weyrauch zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 200 Euro. "

    Umgerechnet entspricht das 72.000 Euro für Manfred Kanther, 36.000 für Horst Weyrauch.
    Ob das strafrechtliche Nachspiel des CDU-Finanzskandals am Montag beendet wird, ist noch offen. Egal wie es ausgeht – die unterlegene Seite könnte die Rechtsfragen vom Bundesgerichtshof klären lassen. Zumindest Horst Weyrauch schien aber am letzten Verhandlungstag über das geforderte Strafmaß – Geld- und keine Freiheitsstrafe – erleichtert:

    "Entspannter bin ich bereits seit den Plädoyers der Staatsanwälte, denn da kam im Grunde die Richtungweisung für alle. "