Samstag, 04. Mai 2024

Archiv

Digitaler Nachlass
"Das Sicherste ist natürlich ein Testament"

Ulrich Waldmann hat Usern empfohlen ein Testament zu schreiben, was den gewünschten Umgang mit dem digitalen Nachlass beschreibt. Dabei müsse man sehr genau vorgehen und alles aufschreiben, sagte der Fraunhofer-Forscher im Dlf. Ideal wäre es, wenn Nutzer schon zu Lebzeiten alles in die Wege leiten.

Ulrich Waldmann im Gespräch mit Uli Blumenthal | 05.02.2020
Symbolfoto zum Thema Uploadfilter. Die App von YouTube mit dem Schliessen -Kreuz ist auf einem Handydisplay zu sehen. Berlin, 26.03.2019. Berlin Deutschland *** Symbol photo for upload filter The YouTube app with the close cross can be seen on a mobile phone display Berlin 26 03 2019 Berlin Germany PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxONLY Copyright: xFlorianxGaertner/photothek.netx
Was passiert mit denn Daten, wenn Nutzer gestorben sind? Fraunhofer-Forscher Ulrich Waldmann rät dazu, sich schon zu Lebzeiten darum zu kümmern. (imago images / photothek / Florian Gaertner)
Was passiert nach dem Tod eines Menschen mit dessen digitalen Daten? Wie vererbt man Accounts in Online-Spielen oder PayPal-Guthaben? Im Umgang mit dem digitalen Nachlass eines Menschen gibt es viele offene Fragen. Die Studie "Der digitale Nachlass. Eine Untersuchung aus rechtlicher und technischer Sicht" des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie in Darmstadt gibt Empfehlungen für den Umgang mit dem digitalen Nachlass.
Ulrich Waldmann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Autor des technischen Teils der Studie. Im Deutschlanfunk-Interview äußert er sich über den letzten Willen für digitale Daten und Accounts.

Uli Blumenthal: Herr Waldmann, was gehört denn alles zum digitalen Vermögen?
Ulrich Waldmann: Ja, man kann sagen, im Prinzip eigentlich alle Rechte und Pflichten, die überhaupt im Zusammenhang mit IT-Systemen stehen, und dann kommen da auch schnell Unsicherheiten auf: Was kann man denn davon vererben? Ich denke mal, viele Nutzer wissen gar nicht, dass sie zum Beispiel ihre E-Books gar nicht gekauft haben, sondern nur so eine lebenslange Lizenz erworben haben.
Oder man hat als Nutzer virtuelle Spielfiguren gekauft in so einem Online-Spiel, mit richtigem Geld gekauft, und dann fragt man sich im Todesfall dann: Wer erbt denn das, wer kann das erben? Andererseits will man als Erbe natürlich nicht alle negativen Vermögen erben wie monatliche Gebühren, die der Verstorbene gezahlt hat an Antivirenprogramme oder monatliche Gebühren für Zeitschriftenportale will man auch nicht unbedingt übernehmen.
Aber wenn man als Nutzer zum Beispiel auf Youtube bekannt ist und über seine Videos Werbeeinnahmen hat oder sogar eigene Werbeverträge hat, dann ist die Frage, wer denn im Sterbefall dann die laufenden Einnahmen bekommt. Das sind dann die Fragen, die aufkommen, wenn jemand gestorben ist.
Das Symbolfoto zeigt eine Sammlung von Kontoauszügen, die mit einem Sicherheitsschloss verbunden sind. 
Vergessene Konten aufspüren und kündigen
Bei Konten mit Guthaben von verstorbenen Kunden unternehmen Banken oft nichts und kassieren weiter Gebühren. Für Hinterbliebene ist es nicht ganz einfach, diese aufzuspüren und zu kündigen.
"Zusätzlich kann man noch eine Vorsorgevollmacht ausstellen"
Blumenthal: Welche praktischen Empfehlungen gibt die Studie, an der Sie mitgearbeitet haben, wie man Vorsorge bei den digitalen Accounts oder Daten treffen kann für den Fall des eigenen Todes?
Waldmann: Das Sicherste ist natürlich, wenn man ein Testament schreibt und darin den gewünschten Umgang mit dem digitalen Nachlass beschreibt. Man kann zusätzlich eine Vorsorgevollmacht ausstellen für den Fall, dass man schon zu Lebzeiten irgendwie nicht mehr geschäftstüchtig ist, krank ist oder zu alt ist und sich dann nicht mehr um die Konten und Daten kümmern kann. Aber die folgenden Schritte sind ganz wichtig.
Erstens: Man muss erst mal eine Übersicht bekommen über die eigenen digitalen Daten, am besten aufschreiben, das ist auch zu Lebzeiten schon gut, wenn man weiß, welche Accounts man hat und welche Passwörter man hat. Diese Übersicht sollte man immer aktuell halten.
Und dann im zweiten Schritt sollte man sich überlegen, wer denn den digitalen Nachlass verwalten kann, also wer denn die Vertrauenspersonen sind, die auch die technischen Anweisungen verstehen können, die man aufschreibt. Und es ist gut, diese Personen im Testament zu nennen. Und dann als Drittes ist ganz wichtig, dass man eben eine Liste führt mit den Account-Namen und Passwörtern.
Digitaler Nachlass - Wenn Tote auf Facebook sind
In Deutschland stirbt alle drei Minuten ein Facebook-Nutzer ohne vorher entschieden zu haben, was aus dem Account werden soll. Im Sterbefall bekommen Hinterbliebene oft von Anbietern keinen Zugang zu den Profilen in sozialen Netzwerken.
Blumenthal: Wo hinterlege ich dann am besten die Daten und wo hinterlege ich dann auch diese Vorsorgevollmacht?
Waldmann: Für die Daten ist es gut, wenn man sie digital anlegt und verschlüsselt mit einem Master-Passwort, zum Beispiel auf einem USB-Stick hinterlegt. Dafür kann man zum Beispiel ein Passwortmanager-Programm zur Hilfe nehmen, wir empfehlen da KeePass. KeePass ist eine Software, die kostenlos ist, open source, die kann man sich runterladen, und läuft nur lokal, und mit der kann man die Passwörter verschlüsseln und auf dem USB-Stick speichern.
Und dann braucht man sich nur ein Master-Passwort zu merken. Dann muss man das Master-Passwort mal aufschreiben und einer Vertrauensperson geben, zum Beispiel einem Notar.
"Natürlich soll man ein Konto nicht einfach im Namen des Verstorbenen weiterführen"
Blumenthal: Was mache ich denn eigentlich mit meiner Vorsorgevollmacht? Muss ich die dann auch bei meinen ganzen Dienstleistern irgendwie hinterlegen?
Waldmann: Also mit einer Vorsorgevollmacht kann man eine andere Person damit beauftragen, einen zu vertreten und für einen Entscheidungen zu treffen für den Fall, dass man es selbst nicht mehr tun kann. Und da kann man auch die Zugangsdaten des Kontoinhabers nutzen und die auch vom Dienstanbieter anfordern, wenn man die nicht hat. Und dafür wird die Vorsorgevollmacht dem Dienstanbieter vorgelegt im Bedarfsfall. Da gibt es auch als Orientierungshilfe Formulierungen in der Studie, wie man die gestaltet, was man da schreibt und auch, wie man die vorlegt.
Blumenthal: Haben Erben des digitalen Nachlasses eigentlich auch die Möglichkeit, diese Konten weiter zu nutzen?
Waldmann: Im Prinzip schon. Das muss man natürlich wieder im individuellen Fall betrachten. Also natürlich soll man ein Konto nicht einfach im Namen des Verstorbenen weiterführen, das könnte nämlich zu Missverständnissen führen. Das wäre auch nicht im Sinne des Erblassers, des Verstorbenen, und könnte auch Angriffsmöglichkeiten bieten für Identitätsmissbrauch. Also gut wäre es schon mal, wenn der Dienstanbieter mitbekommt, dass der Kontoinhaber verstorben ist und dass eine Übergabe an die Erben stattgefunden hat.
Ideal wäre es eben, wenn der Nutzer schon zu Lebzeiten die Kontaktdaten der Erben eingetragen hat. Noch besser wäre es, wenn die Erben, die Kontaktpersonen schon gesonderte Login-Daten bekämen. Dann könnte man als Dienstanbieter sofort sehen, ob jetzt die Erben dran sind. Und man könnte dann die vereinbarten Rechte durchsetzen, meinetwegen, dass die Erben nur ein Leserecht haben oder dass sie auch wirklich schreiben können.
Also man kann einen unterschiedlichen Umgang mit dem Nachlass konfigurieren. Technisch ist das natürlich alles möglich, für ein E-Mail-Konto zum Beispiel nur ein Lesezugriff, aber keine Schreibrechte zu setzen, wenn die Erben dran sind. Also so ganz einfach mit der Weiternutzung ist es nicht.
"Bei Facebook kann eine Vertrauensperson nur den Gedenkzustand organisieren"
Blumenthal: Bieten eigentlich soziale Netzwerke, die von Google oder Facebook angeboten werden, Konfigurationsmöglichkeiten oder irgendwelche Hilfen, um den digitalen Nachlass zu regeln? Gibt es da Unterstützung auch vonseiten der Anbieter?
Waldmann: Ja, gibt es, zum Beispiel gibt es ja den Google Kontoinaktivität-Manager, damit kann man bei Google hinterlegen, welche Personen Zugriff auf die verschiedenen Konten haben sollen, und zwar dann, wenn die Konten längere Zeit nicht genutzt werden. Da kann man selbst konfigurieren, zwischen drei und zwölf Monaten Inaktivität soll für Google bedeuten, dass eine Kontroll-SMS erst mal an mich geschickt werden soll, um zu prüfen, ob ich noch aktiv sein kann, und wenn ich dann nicht reagiere, dann kann man entsprechend eingestellten Optionen das Konto sofort löschen oder auch eine Vertrauensperson benachrichtigen.
Und da kann man sogar konfigurieren auch, dass diese Vertrauensperson dann Zugriff auf die Konten bekommen soll. Und wir sehen das schon als Fortschritt, auch wenn es sich nicht unbedingt an den deutschen Vorschriften orientiert, aber schon ein Fortschritt überhaupt, dass man da was vorsieht. Oder auch Facebook bietet eine einfache Option, eine Vertrauensperson als Nachlasskontakt einzurichten, leider nur eine einzige Person, und diese Person kann leider auch nur den Gedenkzustand organisieren.
Man muss dann da allerdings bedenken, dass die Dienstanbieter natürlich das nach ihren Interessen gestalten, und im nächsten Jahr ist es dann vielleicht nicht mehr vorhanden. Also allein nur darüber die Vorsorge zu treffen, ist ein bisschen riskant.
Blumenthal: Haben Sie eigentlich schon selbst eine Vorsorgevollmacht für Ihre digitalen Datenaccounts und Guthaben gemacht?
Waldmann: Ich persönlich? Noch nicht, aber ich habe es vor. Andererseits denke ich, dass ich gar nicht so viele digitale Werte besitze, ich bin immer noch ein Freund der analogen Welt, der Bücher und Zeitungen. Aber es macht Sinn.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.