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Edeka-Tengelmann-Übernahme
Neue Schlappe für Gabriel im Rechtsstreit

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel muss im Streit um die gestoppte Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka einen weiteren Dämpfer hinnehmen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies seinen Antrag auf Berichtigung des Eilbeschlusses zurück.

Von Stefan Maas | 11.08.2016
    Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) im Bundestag (7.7.2016).
    Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) im Bundestag. (imago / Metodi Popow)
    Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat im Fall der angestrebten Übernahme der Supermarktkette Kaisers durch den Mitbewerber Edeka wohl häufiger mit den Chefs der beiden Supermarktketten gesprochen als bisher bekannt. Auch mit Verdi-Chef Bsirske gab es häufiger Kontakt. Das geht aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor, sagt Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik.
    "Schon bevor die beiden Unternehmen Edeka und Kaisers-Tengelmann überhaupt diesen Antrag auf Fusion beim Bundeskartellamt gestellt haben, also sprich im Jahr 2014, hat es ein persönliches Gespräch zwischen Herrn Haub und Herrn Moser und Herrn Gabriel gegeben. Also quasi wenige Tage bevor dieser Antrag gestellt wurde, haben sich diese beiden Unternehmer mit Herrn Gabriel getroffen und haben ihm dieses Vorhaben vorgestellt."
    Da der Minister in der Prüfung durch das Bundeskartellamt keine Rolle spiele – und nicht weisungsberechtigt sei, sei dieses Treffen verwunderlich.
    "Gab es das, weil die Unternehmer schon wussten, dass das sehr schwierig wird, die Fusion beim Bundeskartellamt durchzukriegen und wollte man sich damals schon des Wohlwollens des Ministers versichern, dass es im Falle des Scheiterns einer Fusion auch ein goodwill gibt und diese Ministererlaubnis ausgesprochen wird?"
    Verdacht: Gabriel sei nicht unbefangen gewesen
    Daher liege der Verdacht nahe, sagt Dröge, dass Gabriel eben doch nicht unbefangen gewesen sei und eher als SPD-Chef gehandelt habe, der sich in Zeiten schlechter Umfragewerte der Rettung von Arbeitsplätzen rühmen wollte denn als Wirtschaftsminister, der auch alternative Angebote prüfen müsse. Gabriel selbst hatte am Sonntag im ARD-Interview seine Ministererlaubnis, mit der er sich über das Bundeskartellamt und die Empfehlung der Monopolkommission hinweggesetzt hatte, erneut gerechtfertigt:
    "Was wir hier haben, ist eine Situation, dass 16.000 Arbeitsplätze in Gefahr sind, davon 8.000 ganz akut."
    Für die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Kerstin Andreae, ist dieses Argument nicht zu Ende gedacht:
    "Dann müssen Sie eben auch sehen, dass es um Arbeitsplätze auch an andere Stelle geht, an bestehenden Märkten, die durch die Übernahme dann vielleicht in Druck geraten, aber auch Arbeitsplätze bei Zulieferern, in der Landwirtschaft. Also die Gemengelage ist weiter gefasst als diese 16.000, und deswegen kann sich unserer Ansicht nach der Wirtschaftsminister nicht darauf zurückziehen und sagen, es geht ihm ausschließlich um die Rettung genau dieser 16.000 Arbeitsplätze."
    Der Minister müsse sich bei der nächsten Sitzung des Wirtschaftsausschusses erklären. Zuvor war eine von den Grünen beantragte Sondersitzung abgelehnt worden.
    Oberlandesgericht Düsseldorf weist Urteils-Korrektur zurück
    Gegen Mittag hat das das Oberlandesgericht Düsseldorf einen Tatbestandsberichtigungsantrag des Ministers zurückgewiesen. Damit sollte der Senat dazu gebracht werde, Behauptungen zu korrigieren, die er in der Begründung seiner Entscheidung vom Juli aufgestellt hatte. Die Sachlage habe sich zum Zeitpunkt der Entscheidung als richtig dargestellt, hieß es zur Begründung. Am Montag hatte der Wirtschaftsminister außerdem wie angekündigt beim Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Eilentscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf eingereicht. Für eine Entscheidung der Richter gibt es keine Frist.
    Der juristische Streit könnte den Zusammenschluss erheblich verzögern. Denn es steht noch die Entscheidung im Hauptverfahren an. Da dieses Verfahren sich aber über mehrere Jahre hinziehen könnte, ist es möglich, dass Edeka das Interesse an der Übernahme verliert.
    Das Bundeswirtschaftsministerium wies außerdem am Vormittag einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zurück. Die hatte geschrieben, Gabriel habe bei seiner Entscheidung auch rechtliche Bedenken im eigenen Ministerium – wegen eines vorliegenden Alternativangebots - ignoriert. Das Angebot des Edeka-Konkurrenten Rewe sei sowohl aus Wettbewerbssicht als auch im Sinne des Erhalts von Arbeitsplätzen "nicht als Alternative" eingestuft worden, erklärte das Ministerium.