Peter Frisch: Ohne das wäre dieser Erfolg nicht möglich gewesen. Das ist eine Wirkung der neuen Maßnahmen, die leider erfolgen musste, die aber glücklicherweise erfolgt ist.
Heuer: Müssen wir mit weiteren Festnahmen in der kommenden Zeit rechnen?
Frisch: Konkret kann ich dazu nichts sagen, ich bin nicht mehr im Bereich tätig, aber nach alledem hoffe ich, dass es Festnahmen gibt, denn man hört es immer wieder - man kann es selbst erleben, wie es hier Leute, Ausländer, gibt, einige Ausländer, die fest der Meinung sind, dass ihr Bestreben, endlich ihrem Glauben die entscheidende Rolle zukommen zu lassen, folgen zu müssen und die bereit sind, hier gegen die Demokratie und gegen die hier lebenden Bürger vorzugehen.
Heuer: Derzeit laufen in Deutschland rund 160 polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Verfahren mit islamistisch-terroristischem Hintergrund. Nach Ihrer Erfahrung, wie viele gefährliche Islamisten gibt es in Deutschland wirklich?
Frisch: Gut, Sie sagen schätzen, die zuständigen Sicherheitsbehörden haben eine Zahl genannt, die um die 300 geht, allein das ist nicht das einzige. Wir haben ja eine große Zahl von Islamisten in Deutschland, die derzeitig noch nicht unmittelbar an Gewaltakte denken, oder vorbereiten, die aber bereit sind, sich entsprechend beeinflussen zu lassen und dann entsprechende Taten zu begehen. Die Zahl dieser Personen ist leider hier sehr viel höher.
Heuer: Ist denn diese letztgenannte Gruppe eine, von der Sie sagen würden, deren Mitglieder gehörten auch ausgewiesen? Ich frage das vor dem Hintergrund, dass die Länder offenbar eine Ausweisewelle planen.
Frisch: Ja, es gibt immer wieder Hinweise auf bestimmte Angehörige dieser Bestrebungen, die dann aufgrund der neuen Gesetze ausgenutzt werden könnten, um hier tatsächlich die Leute aus Deutschland auszuweisen. Das halte ich für erforderlich und es dürfte sich doch um eine größere Zahl von Personen handeln.
Heuer: Wie gesagt, die Länder planen dergleichen im Moment. Sie sagen, möglich sei das durch die neuen Regelungen im Zuwanderungsgesetz. Reichen diese neuen Regelungen aus Ihrer Sicht aus?
Frisch: Man darf natürlich nicht übertreiben, das ist auch nicht beabsichtigt, aber das ist das mindeste, was jetzt da ist, dass man dann, wenn beispielsweise Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand mehrfach im Ausbildungslager der El Kaida gewesen ist, oder dass er in seinen Hasspredigten - das gibt es leider - hier zum Kampf auch gegen die Demokratie aufruft, in solchen Fällen muss man endlich mal zugreifen und muss sehen, dass man diese Leute aus Deutschland zumindest heraus bekommt.
Heuer: Was Sie da beschreiben, trifft ja auf den gestern festgenommenen Iraker zu. Muss denn den beiden Verdächtigen, die gestern festgenommen wurden, in Deutschland der Prozess gemacht werden, oder gilt auch für sie, dass sie ausgewiesen werden sollten?
Frisch: Das ist ja eine Entscheidung, die der Generalbundesanwalt zu treffen hat. Wenn hier tatsächlich auch schon eine Straftat begangen worden ist, dann kann hier der Prozess gemacht werden. Wenn der Verdacht besteht, der sich auf konkrete Anhaltspunkte stützt, dass hier im Ausland eine Straftat begangen werden kann, dann würde ich meinen, wäre es besser, man würde die Leute ausweisen, dann aber allerdings auch Kontakt aufnehmen mit den Staaten, in die die Leute ausgewiesen werden sollen, damit ihnen dann dort, vor Ort und Stelle der Prozess gemacht werden kann.
Heuer: Ein weiteres aktuelles Thema der inneren Sicherheit ist die NPD. Ein mögliches Verbotsverfahren, ein neues Verbotsverfahren wird wieder diskutiert, nach dem, was am Freitag im sächsischen Landtag geschehen ist. Halten Sie ein neues NPD-Verbotsverfahren für nötig?
Frisch: Nach alledem, was jetzt in Sachsen passiert ist und auch nach den Ergebnissen der letzten Landtagswahl in Sachsen, halte ich es doch für erforderlich, dass man von dieser Möglichkeit, die unsere Verfassung erlaubt, doch noch einmal versucht Gebrauch zu machen. Das trifft allerdings wahrscheinlich zunächst einmal auf Schwierigkeiten, weil es ja eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gibt, die dem entgegensteht, aber diese Entscheidung, ich darf es mal so sagen, war nicht einmal die Entscheidung des ganzen Bundesverfassungsgerichtes. Es war von einer Minderheit der damaligen Richter. Aus prozessualen Gründen ist der Verbotsantrag gegen die NPD damals abgelehnt worden, also er durfte nicht mehr weitergeführt werden. Natürlich hat dann das die Minderheit des Bundesverfassungsgerichtes, die eine solchen Entscheidung nach der Gerichtsordnung treffen konnte, sich auch geäußert über die Teilnahme von V-Leuten in der NPD, aber die Folgerungen, die damals geschlossen gezogen worden sind, ich möchte es mal so sagen, sind einfach nicht zu verstehen. Sie sind falsch. Ich halte diese Entscheidung für nicht vertretbar.
Heuer: Glauben Sie denn, dass die Richter diesmal, wenn es denn einen zweiten Versuch geben sollte, anders entscheiden würden?
Frisch: Das ist eine Frage, die kann ich nicht vorhersagen. Eine Frage aber: Die Richter und speziell diese drei Richter, die hier diese Entscheidung gemacht haben, die sollten mal überlegen, was sie tatsächlich da auch bewirkt haben. Also hier würde ich doch der Meinung sein, sie sollten einmal nachdenken. Das scheint mir damals bei dieser Entscheidung so nicht unbedingt der Fall gewesen zu sein.
Heuer: Die Politiker, die im Moment ein neues Verbotsverfahren diskutieren, äußern die Sorge, dass es eher schädlich wäre, der NPD weiter nutzen würde, wenn mit diesem Versuch noch einmal ein Scheitern verbunden wäre?
Frisch: Man sollte aber auch gerade von Staatswegen, und das wäre hier die Aufgabe der Volksvertreter und der vom Volk gewählten Regierung, man sollte wirklich hier zeigen, dass man nicht bereit ist, solche Äußerungen, wie sie in Sachsen gefallen sind, zuzulassen und ich meine, es sollte auch den Bürgern, die hier diese Partei gewählt haben, klar gemacht werden, auf wen sie sich da eingelassen haben, denn der Prozentsatz den die NPD bei den letzten Landtagswahlen erzielt hatte, das ging an die 10 Prozent. Ich meine, das ist einfach nicht mehr zu ertragen. Und hier meine ich, sollte auch klar gemacht werden, wohin etwas führt, was hier von der NPD gesagt wird. Also ich wäre dafür, auch durch einen solchen Antrag noch einmal klar zu stellen: Das lässt der Staat nicht mit sich machen und auch die Bürger, die überragende Mehrheit der Bürger, kann so etwas nicht sich gefallen lassen.
Heuer: Eine andere juristische Frage zum Schluss: Die Staatsanwaltschaft ermittelt ja nach dem Auftreten der NPD am Freitag im sächsischen Landtag wegen Volkverhetzung. War das Volksverhetzung?
Frisch: Es sind doch Äußerungen gefallen, die darauf hindeuten, dass die anderen Staaten, mit denen wir in Freundschaft zusammen leben, ich denke hier zum Beispiel speziell an England, an Großbritannien, dass die dasselbe machen, wie es seiner Zeit unter der Herrschaft des Nationalsozialismus gegenüber Juden vorgenommen worden ist. Und ich komme zum Ergebnis, hier liegen Anhaltspunkte für eine Volksverhetzung vor.
Heuer: Müssen wir mit weiteren Festnahmen in der kommenden Zeit rechnen?
Frisch: Konkret kann ich dazu nichts sagen, ich bin nicht mehr im Bereich tätig, aber nach alledem hoffe ich, dass es Festnahmen gibt, denn man hört es immer wieder - man kann es selbst erleben, wie es hier Leute, Ausländer, gibt, einige Ausländer, die fest der Meinung sind, dass ihr Bestreben, endlich ihrem Glauben die entscheidende Rolle zukommen zu lassen, folgen zu müssen und die bereit sind, hier gegen die Demokratie und gegen die hier lebenden Bürger vorzugehen.
Heuer: Derzeit laufen in Deutschland rund 160 polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Verfahren mit islamistisch-terroristischem Hintergrund. Nach Ihrer Erfahrung, wie viele gefährliche Islamisten gibt es in Deutschland wirklich?
Frisch: Gut, Sie sagen schätzen, die zuständigen Sicherheitsbehörden haben eine Zahl genannt, die um die 300 geht, allein das ist nicht das einzige. Wir haben ja eine große Zahl von Islamisten in Deutschland, die derzeitig noch nicht unmittelbar an Gewaltakte denken, oder vorbereiten, die aber bereit sind, sich entsprechend beeinflussen zu lassen und dann entsprechende Taten zu begehen. Die Zahl dieser Personen ist leider hier sehr viel höher.
Heuer: Ist denn diese letztgenannte Gruppe eine, von der Sie sagen würden, deren Mitglieder gehörten auch ausgewiesen? Ich frage das vor dem Hintergrund, dass die Länder offenbar eine Ausweisewelle planen.
Frisch: Ja, es gibt immer wieder Hinweise auf bestimmte Angehörige dieser Bestrebungen, die dann aufgrund der neuen Gesetze ausgenutzt werden könnten, um hier tatsächlich die Leute aus Deutschland auszuweisen. Das halte ich für erforderlich und es dürfte sich doch um eine größere Zahl von Personen handeln.
Heuer: Wie gesagt, die Länder planen dergleichen im Moment. Sie sagen, möglich sei das durch die neuen Regelungen im Zuwanderungsgesetz. Reichen diese neuen Regelungen aus Ihrer Sicht aus?
Frisch: Man darf natürlich nicht übertreiben, das ist auch nicht beabsichtigt, aber das ist das mindeste, was jetzt da ist, dass man dann, wenn beispielsweise Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand mehrfach im Ausbildungslager der El Kaida gewesen ist, oder dass er in seinen Hasspredigten - das gibt es leider - hier zum Kampf auch gegen die Demokratie aufruft, in solchen Fällen muss man endlich mal zugreifen und muss sehen, dass man diese Leute aus Deutschland zumindest heraus bekommt.
Heuer: Was Sie da beschreiben, trifft ja auf den gestern festgenommenen Iraker zu. Muss denn den beiden Verdächtigen, die gestern festgenommen wurden, in Deutschland der Prozess gemacht werden, oder gilt auch für sie, dass sie ausgewiesen werden sollten?
Frisch: Das ist ja eine Entscheidung, die der Generalbundesanwalt zu treffen hat. Wenn hier tatsächlich auch schon eine Straftat begangen worden ist, dann kann hier der Prozess gemacht werden. Wenn der Verdacht besteht, der sich auf konkrete Anhaltspunkte stützt, dass hier im Ausland eine Straftat begangen werden kann, dann würde ich meinen, wäre es besser, man würde die Leute ausweisen, dann aber allerdings auch Kontakt aufnehmen mit den Staaten, in die die Leute ausgewiesen werden sollen, damit ihnen dann dort, vor Ort und Stelle der Prozess gemacht werden kann.
Heuer: Ein weiteres aktuelles Thema der inneren Sicherheit ist die NPD. Ein mögliches Verbotsverfahren, ein neues Verbotsverfahren wird wieder diskutiert, nach dem, was am Freitag im sächsischen Landtag geschehen ist. Halten Sie ein neues NPD-Verbotsverfahren für nötig?
Frisch: Nach alledem, was jetzt in Sachsen passiert ist und auch nach den Ergebnissen der letzten Landtagswahl in Sachsen, halte ich es doch für erforderlich, dass man von dieser Möglichkeit, die unsere Verfassung erlaubt, doch noch einmal versucht Gebrauch zu machen. Das trifft allerdings wahrscheinlich zunächst einmal auf Schwierigkeiten, weil es ja eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gibt, die dem entgegensteht, aber diese Entscheidung, ich darf es mal so sagen, war nicht einmal die Entscheidung des ganzen Bundesverfassungsgerichtes. Es war von einer Minderheit der damaligen Richter. Aus prozessualen Gründen ist der Verbotsantrag gegen die NPD damals abgelehnt worden, also er durfte nicht mehr weitergeführt werden. Natürlich hat dann das die Minderheit des Bundesverfassungsgerichtes, die eine solchen Entscheidung nach der Gerichtsordnung treffen konnte, sich auch geäußert über die Teilnahme von V-Leuten in der NPD, aber die Folgerungen, die damals geschlossen gezogen worden sind, ich möchte es mal so sagen, sind einfach nicht zu verstehen. Sie sind falsch. Ich halte diese Entscheidung für nicht vertretbar.
Heuer: Glauben Sie denn, dass die Richter diesmal, wenn es denn einen zweiten Versuch geben sollte, anders entscheiden würden?
Frisch: Das ist eine Frage, die kann ich nicht vorhersagen. Eine Frage aber: Die Richter und speziell diese drei Richter, die hier diese Entscheidung gemacht haben, die sollten mal überlegen, was sie tatsächlich da auch bewirkt haben. Also hier würde ich doch der Meinung sein, sie sollten einmal nachdenken. Das scheint mir damals bei dieser Entscheidung so nicht unbedingt der Fall gewesen zu sein.
Heuer: Die Politiker, die im Moment ein neues Verbotsverfahren diskutieren, äußern die Sorge, dass es eher schädlich wäre, der NPD weiter nutzen würde, wenn mit diesem Versuch noch einmal ein Scheitern verbunden wäre?
Frisch: Man sollte aber auch gerade von Staatswegen, und das wäre hier die Aufgabe der Volksvertreter und der vom Volk gewählten Regierung, man sollte wirklich hier zeigen, dass man nicht bereit ist, solche Äußerungen, wie sie in Sachsen gefallen sind, zuzulassen und ich meine, es sollte auch den Bürgern, die hier diese Partei gewählt haben, klar gemacht werden, auf wen sie sich da eingelassen haben, denn der Prozentsatz den die NPD bei den letzten Landtagswahlen erzielt hatte, das ging an die 10 Prozent. Ich meine, das ist einfach nicht mehr zu ertragen. Und hier meine ich, sollte auch klar gemacht werden, wohin etwas führt, was hier von der NPD gesagt wird. Also ich wäre dafür, auch durch einen solchen Antrag noch einmal klar zu stellen: Das lässt der Staat nicht mit sich machen und auch die Bürger, die überragende Mehrheit der Bürger, kann so etwas nicht sich gefallen lassen.
Heuer: Eine andere juristische Frage zum Schluss: Die Staatsanwaltschaft ermittelt ja nach dem Auftreten der NPD am Freitag im sächsischen Landtag wegen Volkverhetzung. War das Volksverhetzung?
Frisch: Es sind doch Äußerungen gefallen, die darauf hindeuten, dass die anderen Staaten, mit denen wir in Freundschaft zusammen leben, ich denke hier zum Beispiel speziell an England, an Großbritannien, dass die dasselbe machen, wie es seiner Zeit unter der Herrschaft des Nationalsozialismus gegenüber Juden vorgenommen worden ist. Und ich komme zum Ergebnis, hier liegen Anhaltspunkte für eine Volksverhetzung vor.