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"Eine ganz hochgefährliche Angelegenheit"

Juli Zeh beklagt einen Abbau von Grundrechten im Zuge der Verschärfung von Sicherheitsgesetzen. "Das Recht darauf, nicht beobachtet zu werden, ist ein ganz essenzielles für die persönliche Freiheit", sagte die Schriftstellerin und Juristin in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung bei Telekommunikationsverbindungen.

Moderation: Sandra Schulz |
    Sandra Schulz: Eine Vokabel mit Hochkonjunktur in den letzten Monaten: Wann immer es um neue Kompetenzen für Ermittler geht, die Reform des Bundesnachrichtendienstes oder des Bundeskriminalamts, um Vorratsdatenspeicherung oder Online-Durchsuchung, ist stets von einer neuen Sicherheitsarchitektur die Rede. Welche Entwürfe stehen dahinter? Darüber möchte ich nun sprechen mit der Schriftstellerin und Juristin Juli Zeh. Guten Morgen!

    Juli Zeh: Guten Morgen!

    Schulz: Frau Zeh, die neue Sicherheitsarchitektur, auf welchem Fundament hat sie Bundesinnenminister Schäuble errichtet?

    Zeh: Mein Eindruck ist, dass Herr Schäuble sie eben auf keinem wirklich gültigen Fundament errichtet, deswegen fange ich auch schon seit einiger Zeit an, mir massiv Sorgen zu machen, ob diese Sicherheitsarchitektur nicht vielmehr neben unserer Verfassung errichtet wird und eben nicht auf dieser. Also, die Idee, die dahintersteckt, scheint aus meiner Sicht zu sein, dass wir unseren Staat umbauen von einem System, was eigentlich in Sicherheitsfragen immer so gedacht war, repressiv auf bereits sich ereignende kriminelle Fälle zu reagieren. So war es früher. Es jetzt umzubauen in ein System, das präventiv arbeitet, also schon im Vorfeld von Verbrechen versucht, mit kriminalistischen Mitteln einzuwirken. Und dafür gibt es in unserem System eben eigentlich gerade keine Grundlage.

    Schulz: Welche Beispiele würden Sie da zitieren?

    Zeh: Das fängt schon an mit den Beispielen, die Sie auch gerade schon erwähnt haben, also wenn es zum Beispiel darum geht, Daten zu sammeln von ganz normalen Bürgern, die also in keiner Weise unter Verdacht geraten sind, sich an irgendwelchen terroristischen oder sonstigen Aktivitäten beteiligt zu haben, dann behandelt man diese Menschen ja so, als bestünde grundsätzlich immer der Verdacht, sie könnten ja eines Tages was Schlimmes machen. Und wenn man das dann durch Überwachung der E-Mails oder so mitbekommt, kann man das verhindern, also präventiv einschreiten. Das klingt zwar in den Ohren von Sicherheitsschützern wahrscheinlich verlockend, das überschreitet aber einfach die Grenzen dessen, was unsere Verfassung an persönlicher Freiheit dem Einzelnen eben sichern möchte.

    Schulz: Als Beispiel werden ja auch genannt die neuen Gesetze zu Datensammlungen, die Vorratsdatenspeicherung wird da als Stichwort gehandelt. Es heißt aber gleichzeitig, wer sich nichts zuschulden kommen lässt, der hat auch nichts zu befürchten. Was ist daran falsch?

    Zeh: Erstens stimmt es nicht, weil, wie gerade quasi beschrieben, man ja eben sehr wohl etwas zu befürchten hat, denn auch schon das Ausspähen, das Beobachten von Bürgern, das Verfolgen von ihrer Kommunikation oder anderen Handlungsschritten ist ein Eingriff. Es so darzustellen, als würde das ja quasi nicht wehtun, weil man das ja gar nicht merkt, weil das im Verborgenen sich abspielt, das ist einfach eine Fehldarstellung. Ein Mensch, der beobachtet wird, wird dadurch vom Staat ganz stark in seinen Handlungsentscheidungen beeinträchtigt, und weil man das eben gerade ja jetzt auch mit Bürgern vorhat, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen, gilt eben diese für uns eigentlich ganz wesentliche juristische Unschuldsvermutung, nämlich immer davon auszugehen, dass, so lange kein konkreter Verdacht vorliegt, jemand auch nichts Böses getan hat, die gilt eben gerade nicht mehr. Das heißt, selbst wenn man sich absolut konform verhält, kann man nicht davon ausgehen, dass man von Staat dann auch in Ruhe gelassen wird.

    Schulz: Aber warum macht die reine Datenerhebung schon eine Verdächtigung aus? Es gibt Kfz-Zeichen seit Jahrzehnten, und im Melderegister zu stehen, finden wir normalerweise auch nicht beunruhigend. Was ist daran neu?

    Zeh: Na, das ist ein großer Unterschied, weil, wenn ich ein Kfz-Zeichen zugeteilt bekomme von einer Behörde und das wird in Verbindung eben dann mit meinem Auto irgendwo abgespeichert, hat das ja nichts damit zu tun, was ich zum Beispiel in der persönlichen Kommunikation mit Freunden oder Arbeitspartnern per E-Mail oder am Telefon verhandele. Ein Kfz-Zeichen gehört nicht zu dem Lebensbereich, den wir als Intimsphäre oder als Privatsphäre bezeichnen, und das sind zwar alles immer Begriffe, die auslegungsbedürftig sind, wo man schauen muss, was dazugehört und was eben nicht, aber was ganz bestimmt dazugehört, ist private Kommunikation. Und da stellt es eben sehr wohl einen Eingriff dar, wenn man diese Kommunikation einfach nur mitliest. Und das erschließt sich ja eigentlich auch schon ganz so aus dem alltäglichen Bereich, wenn ich einen Brief schreibe an meinem Schreibtisch und ein fremder Mensch würde jetzt neben mich treten und mir über die Schulter gucken, dagegen würde ich mich vehement wehren, weil wir ein Gefühl auch dafür haben, dass solche Dinge eben andere Leute nichts angehen. Das Recht darauf, nicht beobachtet zu werden, ist ein ganz essenzielles für die persönliche Freiheit.

    Schulz: Es gibt noch einen anderen Bereich, in dem sich im Moment, was die Konstellation betrifft, einiges tut. Es gibt ja die klassische Trennung zwischen Nachrichtendiensten und der Polizei, traditionell wird hier auch sehr strikt interpretiert in dem Sinne, dass die Nachrichtendienste alles wissen dürfen, aber so gut wie keine Eingriffskompetenzen haben, und die Polizei umgekehrt zwar eingreifen darf, aber nicht alles wissen darf. Was spricht dagegen, diese Trennung ein bisschen aufzuweichen?

    Zeh: Dagegen sprechen nicht zuletzt auch historische Erfahrungen. Es gab ja ein Regime in Deutschland, das Dritte Reich, von dem wir uns aus historischen Gründen mit gutem Recht so gut distanzieren, wie wir nur können, in dem diese Trennung eben gerade nicht durchgeführt worden ist, sondern wo es eben eine Vermischung von geheimdienstlichen und polizeilichen Tätigkeiten gab. Und da der Geheimdienst eben eine Institution ist, die viel weniger parlamentarisch kontrolliert wird als jetzt die Polizei - Geheimdienst bedeutet, dass diese Behörde ja auch im Geheimen arbeiten muss -, hat man wenig Kontrollmöglichkeiten und entsprechend der Bürger auch besonders wenig Schutz gegen diese Art von Tätigkeiten. Genau aus dem Grund ist es extrem wichtig, dass man diese Kompetenzen ganz klar definiert und eben auch auf die verschiedenen Institutionen verteilt, weil: Sonst geraten wir an einen Punkt, unseren Staat so umzubauen, dass der einem System ähnelt, was wir totalitär nennen, also ein Staat, der ohne parlamentarische Kontrolle ganz weitreichende Eingriffsbefugnisse gegen seine Bürger hat, ohne dass die sich in Form von Rechtsschutz dagegen wehren könnten. Und das ist eine ganz hochgefährliche Angelegenheit.

    Schulz: Sie haben ja das Bundesverfassungsgericht angerufen, eben mit der Bitte, das zu überprüfen, mit Blick auf die Fingerabdrücke in unseren Reisepässen. Welche Hoffnung haben Sie auf einen Erfolg? Das Bundesverfassungsgericht kontrolliert ja nun seit geraumer Zeit europäisches Recht nicht mehr.

    Zeh: Ja, die allergrößte Hoffnung, die ich habe, ist, dass das Bundesverfassungsgericht vielleicht seine Rechtsprechung zu den europarechtlichen Fragen revidieren wird, wenn sie erkennen, dass es tatsächlich diesen Trend gibt, diesen Trend der neuen Sicherheitsarchitektur, die zunehmend gegen unser Verfassungsrecht verstößt, und die sehr, sehr häufig eben nicht mehr als rein innerdeutsche Maßnahme herbeigeführt wird, sondern eben immer über den Umweg der Europäischen Union und dadurch eben auch einer rechtlichen Kontrolle im innerstaatlichen Bereich entzogen wird. Sollte das Bundesverfassungsgericht diesen Trend für genauso bedenklich halten wie ich, wäre gewissermaßen eine Hoffnung gegeben, dass sie die Rechtsprechung revidieren und zu dem zurückkehren, was vor einigen Jahren der Fall war, dass sie nämlich in Extremfällen sagen, wir werden das europäische Recht jetzt eben doch wieder überprüfen, weil: Wir können nicht erlauben, dass über diesen Umweg die deutschen Grundrechte dann abgebaut werden nach und nach.

    Schulz: Juli Zeh, Schriftstellerin und Juristin. Vielen Dank Ihnen für diese Einschätzungen.

    Zeh: Danke.