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Urteil des Verwaltungsgerichts Köln
Völkisches Verständnis der AfD macht sie zum Verdachtsfall
Der Verfassungsschutz darf die AfD als Verdachtsfall einstufen, weil das Gericht eine tiefsitzende Schlechterstellung von Deutschen mit Migrationshintergrund gegenüber angestammten Deutschen erkennt - das verstößt gegen die Menschenwürde. Noch dürfen aber keine nachrichtendienstlichen Mittel eingesetzt werden, das juristische Ringen wird voraussichtlich weitergehen.
