
Sie werfen den Ermittlungsbehörden vor, die Hintergründe der Tat nicht ausreichend untersucht zu haben. Im Oktober waren sie mit ihrem Versuch gescheitert, neue Ermittlungen über eine sogenannte Klageerzwingung durchzusetzen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte die Anträge der Eltern als unzulässig verworfen. Sollten sie mit ihrer Beschwerde vor dem höchsten deutschen Gericht abermals scheitern, wollen sie den Fall vor den Europäischen Gerichtshof nach Straßburg bringen.
Die Eltern hatten sich nach Angaben des OLG Frankfurt gegen die Einstellung beziehungsweise Nichteinleitung von Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber der Arena Bar – einem der beiden Tatorte – sowie gegen namentlich nicht benannte Polizeibeamte und Mitarbeiter der Stadt Hanau gewandt. Nach Ansicht der Eltern waren diese wegen eines zur Tatzeit verschlossenen Notausgangs in der Bar mitverantwortlich für den Tod ihres Sohnes. Außerdem hatten sie sich den Angaben zufolge darüber beschwert, dass keine Ermittlungen gegen den damaligen hessischen Innenminister Beuth (CDU) sowie mehrere leitende Polizeibeamte eingeleitet wurden. Diese hätten es unterlassen, für eine ausreichende Ausstattung des Notrufsystems zu sorgen, wodurch die Rettungskräfte zu spät alarmiert worden seien, lautete der Vorwurf.
In Hanau hatte am 19. Februar 2020 ein 43-jähriger Deutscher neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst.
Weiterführende Informationen:
Rassistischer Anschlag von Hanau: Bundespräsident Steinmeier spricht vonAngriff auf die offene Gesellschaft und die liberale Demokratie
Diese Nachricht wurde am 21.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
