Gesetze und Regelungen
Elterngeld, Steuer auf Gas und Rückgabe bei Amazon: Das ändert sich im April

Mit dem 1. April sind mehrere Gesetzesänderungen in Kraft getreten: In aller Munde ist die Teil-Legalisierung von Cannabis-Konsum, aber auch das Elterngeld und die Elternzeit werden neu geregelt. Außerdem gibt es Änderungen bei den Amazon-Rückgabefristen und für Kameras in Airbnb-Unterkünften.

    Ein Tochter fasst ihrem Vater in den Bart.
    Familien mit einem zu versteuernden Einkommen über 200.000 Euro haben künftig keinen Anspruch mehr auf das staatliche Elterngeld. (picture alliance / dpa / Sebastian Gollnow)

    Cannabis-Konsum und Anbau

    Nach langer und kontroverser Diskussion greift nun das Gesetz, das den Cannabis-Konsum teilweise legalisiert. Es sieht vor, dass Volljährige bis zu 25 Gramm Cannabis legal mit sich führen dürfen. Verboten bleibt der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten. Anbau und Abgabe soll dann vom 1. Juli an über Anbauvereine, sogenannte Cannabis-Clubs, ermöglicht werden. Im Eigenanbau zu Hause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt. Dieser muss vor dem Zugriff von Minderjährigen geschützt werden.
    Mehr zum Thema: Was das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis vorsieht

    Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme

    Verbraucher müssen wieder den vollen Mehrwertsteuersatz auf Gas und Fernwärme zahlen. Mit dem Ende der befristeten Senkung am 31. März ist die Steuer von 7 auf 19 Prozent gestiegen. Um die hohen Energiepreise als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine abzufedern, hatte die Politik eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgaslieferungen und Fernwärme beschlossen. Von Oktober 2022 an wurde der Mehrwertsteuersatz auf sieben Prozent gesenkt. Die Maßnahme war von vornherein befristet.

    Elterngeld

    Für Paare, die ab dem 1. April Kinder bekommen, ändert sich die Einkommensgrenze beim Elterngeld. Anspruch auf die Leistung haben dann nur noch Eltern mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 200.000 Euro. Vorher waren es 300.000 Euro. Ein Jahr später soll die Grenze dann bei 175.000 Euro liegen. Die Grenzen für Alleinerziehende sollen an die der Paare angepasst werden. Das dazugehörige Gesetz befindet sich nach Angaben des Bundesfamilienministeriums aber noch im parlamentarischen Verfahren.
    Eine Änderung gibt es auch bei den Partnermonaten in der Elternzeit: Wie bisher kann die Elternzeit von zwölf Monaten auf 14 Monate aufgestockt werden, wenn die Eltern sich die Betreuung aufteilen. Künftig muss aber mindestens einer der Partnermonate von einem Beteiligten allein genommen werden, eine gemeinsame Elternzeit beider Elternteile ist also nur noch für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Monate möglich.

    Genderverbot in Bayern

    In Bayern ist das Genderverbot in Kraft getreten. In Schulen, Hochschulen und Behörden im Freistaat ist die Verwendung geschlechtersensibler Gendersprache von nun an ausdrücklich verboten. Das betrifft Schreibweisen beispielsweise mit Genderstern oder Doppelpunkt.

    Qualifizierungsgeld für Weiterbildungen

    Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat das sogenannte Qualifizierungsgeld eingeführt. Es ist für Beschäftigte, bei denen wegen des klimafreundlichen Umbaus der Wirtschaft der Verlust des Arbeitsplatzes durch eine berufliche Weiterbildung abgewendet werden könnte. Die BA bezahlt in diesen Fällen bis zu 67 Prozent des Nettolohns während der Weiterbildung. Arbeitgeber müssen für die Kosten der Maßnahme aufkommen und können den Lohn ihrerseits aufstocken.

    Amazon verkürzt Rückgabefristen

    Ab dem 25. April sind Rückgaben bei Amazon bei vielen Produkten nur noch bis zu 14 Tage nach dem Erhalt der Lieferung möglich. Bisher waren es 30 Tage. Die verkürzte Rückgabefrist gilt laut Unternehmen für Kameras, Elektronik, Bürobedarf, Computer, Videospiele, Musik und Video/DVD. Keine Änderungen gibt es hingegen bei Amazon-Produkten und erneuerten Geräten. Zwischen dem 25. März und dem 25. April läuft eine Übergangsphase, in der noch eine 30-tägige Rückgabe beantragt werden kann.

    Airbnb verbietet Kameras im Inneren von Unterkünften

    Ab dem 30. April greift eine Neuerung beim Ferienunterkunftsanbieter Airbnb: Sicherheitskameras im Inneren von auf der Plattform angebotenen Unterkünften sind dann verboten. Hiermit soll die Privatsphäre gewahrt werden. Außenkameras bleiben erlaubt, zur Sicherheit und um zu kontrollieren, ob Unbefugte die Wohnungen betreten. Aber Vermieter müssen genau offenlegen, wo Außenkameras angebracht sind. Die Kameras dürfen außerdem nicht auf Bereiche wie Außenduschen oder Saunas gerichtet sein.

    Gebühr für Tagestouristen in Venedig

    Venedig führt zwischen dem 25. April und dem 5. Mai eine Gebühr für Tagesbesucherinnen und -besucher ein. Wer in diesem Zeitraum zwischen 8.30 Uhr und 16 Uhr ins historische Zentrum möchte, muss fünf Euro bezahlen. Die Gebühr ist zunächst für bestimmte Daten und Zeiträume mit starkem Besucheraufkommen vorgesehen. Kinder unter 14 Jahren dürfen die Stadt zu jeder Zeit kostenlos besuchen.