
Es war bei dem letzten öffentlichen Auftritt von Stefan Mappus in diesem Februar, als er einmal wieder ankündigte, für seinen Ruf und seine Ehre zu kämpfen, und zwar:
"Egal, wie lange es dauert, egal wie weit ich gehen muss und egal wie beschwerlich der Weg sein wird."
Es geht noch immer um den EnBW-Deal aus dem Jahr 2010, als der damalige Ministerpräsident Mappus quasi im Alleingang und jeden falls am Parlament vorbei 45 Prozent der EnBW kaufte.
Bei dem Kauf ließ er sich von seinem Jugendfreund, dem Investmentbanker Dirk Notheis, und der renommierten Anwaltskanzlei Gleiss-Lutz beraten. Anfang 2012 bei seiner ersten Aussage in einem Untersuchungsausschuss zu dem Thema hatte Mappus der Kanzlei und namentlich Anwalt Martin Schockenhoff noch exzellente Arbeit attestiert, in diesem Februar hatte sich seine Meinung dazu jedoch geändert und er ließ seinen neuen Anwalt, den Münchner Strafrechtler Bernd Schünemann erklären:
"Hier in meinen Händen halte ich die fertiggestellte Klage gegen Gleiss-Lutz insgesamt und gegen Rechtsanwalt Dr. Martin Schockenhoff."
Mappus gegen Gleiss-Lutz
Mappus klagt bei Landgericht Stuttgart auf Feststellung, dass er seinerzeit von Gleiss-Lutz falsch beraten wurde und die Kanzlei folglich verpflichtet sei, "dem Kläger, Herr Mappus, sämtliche Schäden zu ersetzen, die ihm aus oder im Zusammenhang mit der mangelhaften Beratung durch die Beklagten schon entstanden sind oder künftig noch entstehen."
Dabei geht es nicht zuletzt um die Honorare von drei renommierten Rechtsanwaltskanzleien in Essen, Stuttgart und München, die Mappus mittlerweile beschäftigt. Heute wird er von der renommierten Münchner Wirtschaftskanzlei Kanzlei Bub, Gauweiler und Partner vertreten.
In der Sache stellt Mappus es so dar, als habe ihm Anwalt Schockenhoff 2010 empfohlen, den Weg zum Kauf der EnBW-Anteile am Landtag vorbei zu nehmen. Schockenhoff selbst hatte den Sachverhalt vor dem Untersuchungsausschuss jedoch mit ganz anderem Zungenschlag beschrieben:
"Wir sind gefragt worden, ob sich dieser Weg irgendwie rechtlich begründen. Und unsere Auskunft war, jawohl, er lässt sich irgendwie rechtlich begründen, aber es bleiben verfassungsrechtliche Risiken."
Ruf verteidigen
Die dann auch eingetreten sind, spätestens, als das baden-württembergische Verfassungsgericht urteilte, dass der Weg verfassungswidrig war.
Aber es ist die Frage, ob es heute vor dem Landgericht Stuttgart tatsächlich um die Sache gehen wird, oder ob die Lage nicht schon deshalb ins Leere läuft, weil Gleiss-Lutz damals de jure nicht Mappus persönlich, sondern eine Landesgesellschaft beraten hat.
Spannend wird die Sache aber dennoch, denn nicht nur der Ex-Ministerpräsident wird voraussichtlich persönlich um die Ehre kämpfen, sondern auch die beklagte Kanzlei Gleiss-Lutz hat allen Grund, ihren Ruf zu verteidigen.