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Energiepaket der EU-Kommission
Mit Preisdeckel Zufallsgewinne abschöpfen
Für Strom aus Wind, Sonne, Kohle und AKW soll nach dem Willen der EU-Kommission eine Preisobergrenze von 180 Euro pro MWh gelten. Darüber liegende Gewinnen sollen an bedürftige Unternehmen und Haushalte fließen.
