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Entscheidung der EU-Kommission
Apple soll in Irland bis zu 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen

Die EU-Kommission verlangt, dass der US-Konzern Apple in Irland bis zu 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlt. Ihrer Meinung nach waren die dort ausgehandelten Steuervergünstigungen eine unzulässige Beihilfe. Weder Apple noch die irische Regierung wollen die Entscheidung hinnehmen.

30.08.2016
    Apple-Chef Tim Cook präsentiert am 9. September 2015 neue Produkte, in diesem Fall gerade das iPhone 6s.
    Neben der irischen Regierung hat auch Apple-Chef Tim Cook angekündigt, im Fall einer Niederlage seines Unternehmen im Streit mit der EU-Kommission in Berufung zu gehen. (picture alliance / dpa / Monica Davey)
    Apple hat nach einer Entscheidung der EU-Kommission unerlaubte Steuervergünstigungen von bis zu 13 Milliarden Euro in Irland erhalten. Das teilte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Dienstag in Brüssel mit. Irland müsse die rechtswidrige Beihilfe für die Jahre 2003 bis 2014 nun samt Zinsen zurückfordern. Die Kommission sei bei ihrer Prüfung zu dem Schluss gelangt, "dass Irland Apple unzulässige Steuervergünstigungen gewährt hat, aufgrund derer Apple über viele Jahre erheblich weniger Steuern zahlen musste als andere Unternehmen".
    Beobachter hatten mit einer Entscheidung gegen Apple gerechnet. Die Entscheidung sei ein Schritt in Richtung mehr Steuergerechtigkeit in Europa, sagte Daniel Gros vom Thinktank Centre for European Policy Studies im Deutschlandfunk. Gleichzeitig zeige sich, dass Brüssel versuche, eine "hoheitliche Aufgabe" wie die der Fiskalmacht "in ein gemeinschaftliches Korsett zu zwingen".
    Auf Dauer müssten die europäischen Regierungen einen Kompromiss in der Frage finden, der nicht nur nationale Interesse im Blick habe. Ein "größeres politisches Signal" sei erforderlich. Der Wirtschaftswissenschaftler geht davon aus, dass im Fall Apple noch nicht das letzte Wort gefallen ist. "Es wird sich so lange hinziehen, bis alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind."
    Irland und Apple wollen in Berufung gehen
    Die EU-Kommission wirft Irland schon länger vor, Apple günstigere Steuerkonditionen gewährt zu haben, um den Konzern als Arbeitgeber zu gewinnen. Das betrachtet die Brüsseler Behörde als wettbewerbswidrige Beihilfe. Die von der Kommission angeprangerten Deals gehen auf das Jahr 1991 zurück und wurden 2007 erneuert.
    Die irische Regierung besteht darauf, dass die Vereinbarungen rechtens seien, und will den Bescheid aus Brüssel nun prüfen, um Einspruch zu erheben. Apple kündigte Berufung an. "Wir sind zuversichtlich, dass die Entscheidung gekippt wird", hieß es in einer Erklärung. Das Vorgehen der EU-Kommission werde Investments und der Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa schaden.
    Apple lässt einen erheblichen Teil des weltweiten Geschäfts über verschiedene Tochterunternehmen in Irland laufen; so verwaltet eine der Töchter bereits besteuerte Konzerngewinne. Diese Struktur gibt es schon seit 1980.
    Bislang höchste Strafe: 1,4 Milliarden Euro Strafe
    Im vergangenen Jahr erklärte Brüssel bereits ähnliche Deals der Niederlande mit der Kaffeehauskette Starbucks und Luxemburgs mit dem Autobauer Fiat-Chrysler für illegal und verlangte die Rückzahlung von millionenschweren Steuervergünstigungen. Beide Länder haben Berufung gegen die Entscheidung Brüssels eingelegt. Der bisher höchste Betrag in solchen Untersuchungen wurde vom französischen Energiekonzern EDF zurückgefordert. Er wurde 2015 angewiesen, rund 1,4 Milliarden Euro an die französischen Steuerbehörden nachzuzahlen.
    Kritik der US-Regierung
    Viele US-Unternehmen bringen im Ausland verdientes Geld nicht ins Heimatland, weil dabei 35 bis 40 Prozent des Betrags an den Fiskus gehen würden. Apple hatte zuletzt Geldreserven von gut 230 Milliarden Dollar - die zu mehr als 90 Prozent außerhalb der USA lagern.
    Der Konzern setzt sich für eine Steuerreform in den USA ein. Das amerikanische Finanzministerium hatte jüngst das Brüsseler Vorgehen bei den Steuerermittlungen kritisiert und der Kommission vorgeworfen, als eine Art übernationale Steuerbehörde zu agieren und US-Firmen zu benachteiligen.
    (bor/am)