"Traditionelle Spezialität"
Entscheidung der EU-Kommission in Debatte über Döner-Herstellung erwartet

In den kommenden Tagen muss die EU-Kommission entscheiden, ob der Döner als "traditionelle Spezialität" geschützt wird. Eine Frist läuft bis zum 24. September. Das Bundesernährungsministerium hatte Einspruch gegen den Antrag der Türkei eingelegt.

    Ein Mann hält einen Döner-Kebab-Sandwich in einer Hand in die Kamera. Im Hintergrund sind türkische und deutsche Fähnchen zu sehen.
    Der Döner im Brot wurde dem Vernehmen nach in Deutschland erfunden. (IMAGO / Arnulf Hettrich)
    Lehnt die EU-Kommission den Einspruch ab, müssen Deutschland und die Türkei in den kommenden sechs Monaten einen Kompromiss aushandeln. Die endgültige Entscheidung läge dann wieder in Brüssel.
    Wird der Döner als "traditionelle Spezialität" geschützt, dürften Imbissbuden nur noch Produkte als Döner verkaufen, wenn diese nach vorgegebenen Kriterien hergestellt werden. Zu bereits geschützten Spezialitäten zählen beispielsweise Serrano-Schinken oder Mozzarella-Käse. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga befürchtet wirtschaftliche Schwierigkeiten für Döner-Imbissbuden durch die drohenden Regulierungen.

    Debatte über Herkunft des Döners

    Der Verein Türkischer Dönerhersteller in Europa, der seinen Sitz in Berlin hat, reagierte skeptisch auf das Verfahren. Zudem existieren innerhalb der Branche unterschiedliche Ansichten über den Ursprung der in Deutschland beliebten Art des Döners. Der Kebab kommt aus der Türkei, die im Brot servierte Variante des Fleischproduktes wurde jedoch der verbreiteten Ansicht nach von türkischen Einwanderern in Deutschland erfunden.
    Diese Nachricht wurde am 20.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.