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Entscheidungen für andere treffen

Schlaganfall oder Demenz, psychische Erkrankung oder Unfall - jeder kann plötzlich in eine Situation geraten, die es ihm unmöglich macht, Entscheidungen für sich zu treffen. Wer seine Angelegenheiten für einige Zeit oder dauerhaft nicht mehr selber regeln kann, braucht eine Betreuung. So heißt die staatliche Fürsorge für Person und Vermögen.

Am Mikrofon: Susanne Kuhlmann |
    Betreuer kann ein Verwandter werden, ein Berufsbetreuer oder ein ehrenamtlich Tätiger. Ab dem 1. September 2009 werden die Vormundschaftsgerichte durch Familiengerichte und neue Betreuungsgerichte ersetzt.

    Welche Rechte und Pflichten hat ein Betreuer? Wie sind Interessen und Vermögen des Betreuten abgesichert? Was kann man selber tun, um für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit vorzusorgen?

    Das Betreuungsrecht ist Thema im heutigen "Marktplatz" mit Susanne Kuhlmann am Mikrofon.

    Hörerfragen sind - wie immer - willkommen.

    Die Nummer für das Hörertelefon lautet: 00 800 - 44 64 44 64
    Die Nummer für das Faxgerät lautet: 00 800 - 44 64 44 65
    Und die E-Mail-Adresse: marktplatz@dradio.de

    Studiogäste im Marktplatz waren :

    Heike Nordmann, Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf
    www.vz-nrw.de

    Klaus Förter-Vondey
    Vorsitzender des Berufsverbands der Berufsbetreuer
    www.bdb-ev.de

    Prof. Dr. Volker Thieler, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
    www.rechtsanwalt-thieler.de

    Broschüre "Betreuungsrecht" und Broschüre "Patientenverfügung"
    Zu bestellen beim:
    Bundesministerium der Justiz
    Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    11015 Berlin
    www.bmj.bund.de/publikationen