Doris Wegner ist die Leiterin des Vereins für Betreuung und Selbstbestimmung Nordfriesland e.V. In dieser Funktion arbeitet sie eng mit dem Amt für Jugend, Gesundheit und Soziales des Kreises zusammen. Von dort teilt man ihr auch mit, wenn eine Betreuung eingerichtet werden soll.
"Wir bekommen das schriftlich vom Betreuungsamt. Dann werde ich Kontakt mit einem Betreuer oder einer Betreuerin aufnehmen - meistens telefonisch. Die Angaben, die ich bekomme, sind Personaldaten und auch eine Diagnose und was für ein Regelungsbedarf vorliegt und welche Beeinträchtigung."
Für psychisch Kranke stehen dem Verein andere Betreuer zur Verfügung als für alte Menschen. Allerdings wollen die meisten Ehrenamtler lieber alte Menschen betreuen. Und hier ist aus der Sicht von Doris Wegner auch der meiste Bedarf; weil die Menschen immer älter werden.
"Jemand muss ja für sich selber sorgen können. Wenn er es nicht kann, braucht er einen rechtlichen Vertreter. Und wenn es eine geistige Behinderung ist, dann muss man auch davon ausgehen, dass alle Lebensbereiche von einem Betreuer übernommen werden sollten. Im Betreuungsrecht ist aber vorgesehen, dass alles mit dem Betreuten besprochen wird; sofern es möglich ist. Also die Wünsche und Bedürfnisse des Betreuten haben Vorrang."
Vermögensangelegenheiten, Entscheidungen über eine medizinische Behandlung oder die Unterbringung in einem Alten-und Pflegeheim. Das alles kann der Betreuer, auch wenn er ehrenamtlich tätig ist, anordnen; auch die Auflösung der Wohnung. Allerdings muss er sowohl dem Betreuten als auch dem Gericht gegenüber Rechenschaft ablegen.
"Denn er muss letztendlich dem Gericht einen Entwicklungsbericht schreiben, und einen Bericht über die Vermögenssorge."
Der Aufwand nach Stunden für eine Betreuung ist durch das Gesetz festgelegt, erläutert Doris Wegner.
"Wir rechnen so aufgrund der Erfahrung, dass man am Anfang mehr zeitlichen Aufwand hat. Man muss die Unterlagen sichten, man muss gucken, was noch zu regeln ist. Aber wir meinen so vier bis sechs Stunden im ersten Vierteljahr. Dann verringert sich das auf jeden Fall, weil die formalen Dinge weniger werden."
Wer ehrenamtlich tätig ist, bekommt nur seine Kosten erstattet, und er kann sich entscheiden, ob er Fahrten, Kopierkosten und Telefongebühren gesondert abrechnet, oder ob er die Aufwandsentschädigung von 323 Euro jährlich in Anspruch nimmt. Der Betreute selber muss jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zahlen.
"Das ist wie bei Sozialhilfeempfängern, dass sie die Vermögenssituation auflisten müssen. Daran orientiert sich auch, ob der Betreute beispielsweise auch die pauschale Aufwandsentschädigung zahlen muss oder nicht. Hat er kein Vermögen, wird die pauschale Aufwandsentschädigung durch die Justizkasse ersetzt."
Die ehrenamtliche Betreuung ist für den Staat am billigsten. Doktor Gabriele Lamers, Leiterin des Amtes für Jugend, Gesundheit und Soziales, achtet auch darauf - wegen knapper Kassen und angesichts der Tatsache, dass die Zahl der Betreuungen in acht Jahren im Kreis Nordfriesland um fast 100 Prozent gestiegen ist.
"Unser Ziel war es immer, ehrenamtliche Betreuungen durchzuführen - so wie das Gesetz es will. Und wir haben 85 Prozent ehrenamtliche Betreuungen. Im Kreis Nordfriesland arbeiten nur sieben Berufsbetreuer. Und ich weiß, dass es in anderen Kreisen weit über 50,60 auch sein können."
Die günstige Kosten-Nutzen-Rechnung, die für den Staat und die Betreuungsvereine gilt, kommt allerdings nicht jedem Betreuten zugute. Wenn er Vermögen hat, muss er - so Doris Wegner vom Betreuungsverein Nordfriesland - für die Betreuung aus eigener Tasche zahlen.
"Sobald der Betreuer Vermögen hat, muss der Betreuer seine Aufwandsentschädigung geltend machen und bekommt dann die Genehmigung des Amtsgerichts, des Rechtspflegers, und darf dann die Aufwandsentschädigung aus dem Vermögen des Betreuten nehmen. Und alles andere eben. Und wenn das Vermögen über 25.000 Euro beträgt, wird für die Führung der Betreuung im Amtsgericht eine Gebühr genommen. 0,1 Prozent des Vermögens."
"Wir bekommen das schriftlich vom Betreuungsamt. Dann werde ich Kontakt mit einem Betreuer oder einer Betreuerin aufnehmen - meistens telefonisch. Die Angaben, die ich bekomme, sind Personaldaten und auch eine Diagnose und was für ein Regelungsbedarf vorliegt und welche Beeinträchtigung."
Für psychisch Kranke stehen dem Verein andere Betreuer zur Verfügung als für alte Menschen. Allerdings wollen die meisten Ehrenamtler lieber alte Menschen betreuen. Und hier ist aus der Sicht von Doris Wegner auch der meiste Bedarf; weil die Menschen immer älter werden.
"Jemand muss ja für sich selber sorgen können. Wenn er es nicht kann, braucht er einen rechtlichen Vertreter. Und wenn es eine geistige Behinderung ist, dann muss man auch davon ausgehen, dass alle Lebensbereiche von einem Betreuer übernommen werden sollten. Im Betreuungsrecht ist aber vorgesehen, dass alles mit dem Betreuten besprochen wird; sofern es möglich ist. Also die Wünsche und Bedürfnisse des Betreuten haben Vorrang."
Vermögensangelegenheiten, Entscheidungen über eine medizinische Behandlung oder die Unterbringung in einem Alten-und Pflegeheim. Das alles kann der Betreuer, auch wenn er ehrenamtlich tätig ist, anordnen; auch die Auflösung der Wohnung. Allerdings muss er sowohl dem Betreuten als auch dem Gericht gegenüber Rechenschaft ablegen.
"Denn er muss letztendlich dem Gericht einen Entwicklungsbericht schreiben, und einen Bericht über die Vermögenssorge."
Der Aufwand nach Stunden für eine Betreuung ist durch das Gesetz festgelegt, erläutert Doris Wegner.
"Wir rechnen so aufgrund der Erfahrung, dass man am Anfang mehr zeitlichen Aufwand hat. Man muss die Unterlagen sichten, man muss gucken, was noch zu regeln ist. Aber wir meinen so vier bis sechs Stunden im ersten Vierteljahr. Dann verringert sich das auf jeden Fall, weil die formalen Dinge weniger werden."
Wer ehrenamtlich tätig ist, bekommt nur seine Kosten erstattet, und er kann sich entscheiden, ob er Fahrten, Kopierkosten und Telefongebühren gesondert abrechnet, oder ob er die Aufwandsentschädigung von 323 Euro jährlich in Anspruch nimmt. Der Betreute selber muss jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zahlen.
"Das ist wie bei Sozialhilfeempfängern, dass sie die Vermögenssituation auflisten müssen. Daran orientiert sich auch, ob der Betreute beispielsweise auch die pauschale Aufwandsentschädigung zahlen muss oder nicht. Hat er kein Vermögen, wird die pauschale Aufwandsentschädigung durch die Justizkasse ersetzt."
Die ehrenamtliche Betreuung ist für den Staat am billigsten. Doktor Gabriele Lamers, Leiterin des Amtes für Jugend, Gesundheit und Soziales, achtet auch darauf - wegen knapper Kassen und angesichts der Tatsache, dass die Zahl der Betreuungen in acht Jahren im Kreis Nordfriesland um fast 100 Prozent gestiegen ist.
"Unser Ziel war es immer, ehrenamtliche Betreuungen durchzuführen - so wie das Gesetz es will. Und wir haben 85 Prozent ehrenamtliche Betreuungen. Im Kreis Nordfriesland arbeiten nur sieben Berufsbetreuer. Und ich weiß, dass es in anderen Kreisen weit über 50,60 auch sein können."
Die günstige Kosten-Nutzen-Rechnung, die für den Staat und die Betreuungsvereine gilt, kommt allerdings nicht jedem Betreuten zugute. Wenn er Vermögen hat, muss er - so Doris Wegner vom Betreuungsverein Nordfriesland - für die Betreuung aus eigener Tasche zahlen.
"Sobald der Betreuer Vermögen hat, muss der Betreuer seine Aufwandsentschädigung geltend machen und bekommt dann die Genehmigung des Amtsgerichts, des Rechtspflegers, und darf dann die Aufwandsentschädigung aus dem Vermögen des Betreuten nehmen. Und alles andere eben. Und wenn das Vermögen über 25.000 Euro beträgt, wird für die Führung der Betreuung im Amtsgericht eine Gebühr genommen. 0,1 Prozent des Vermögens."