Montag, 05. Juni 2023

Erbschaftssteuer
Für Immobilienerben kann es 2023 teurer werden

Jährlich werden in Deutschland etwa 400 Milliarden Euro vererbt, fast die Hälfte davon in Form von Immobilien. Ab 2023 fallen dafür höhere Steuern an. Ob und wie die Freibeträge steigen, ist hingegen noch unklar.

23.12.2022

    Wohngebäude stehen an einer Straße in der Kölner Südstadt.
    Wer zukünftig eine wertvolle Immobilie erbt, muss dafür mehr Steuern zahlen (picture alliance / dpa / Federico Gambarini)

    Was ändert sich für Erben 2023?

    Für die meisten Erben ändert sich gar nichts, denn sie erben zu wenig, um betroffen zu sein. Die Durchschnittserbschaft liegt je nach Berechnungen zwischen 79.000 und 85.000 Euro – und damit weit unter dem Freibetrag. Wer weniger als 400.000 Euro von seinen Eltern erbt, muss keine Steuern darauf zahlen. Und die Hälfte aller Erbschaften liegt unter 33.000 Euro.
    Die Änderung trifft zudem nur Menschen, die Immobilien erben. Für Immobilienerbschaften hat der Bundestag am 2.12.2022 neue Regelungen beschlossen, der Bundesrat hat dem Gesetz bereits zugestimmt. Damit wird der Wert von vererbten Immobilien künftig anders erfasst. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2006 angemahnt, dass der tatsächliche Verkehrswert von Immobilien zugrunde gelegt werden müsse, dem kommt die Politik jetzt mit einem neuen Berechnungsverfahren nach. Der Verband "Haus und Grund" geht davon aus, dass dadurch der zu versteuerende Wert um 20 bis 30 Prozent höher liegen könnte. Und bei einem höheren Immobilienwert fallen natürlich auch mehr Steuern an.
    Prognose zum Erbschaftsvolumen in Deutschland in den Jahren von 2015 bis 2024 nach Vermögensart
    Prognose zum Erbschaftsvolumen in Deutschland in den Jahren von 2015 bis 2024 nach Vermögensart (Statista/Statistisches Bundesamt/ Deutsche Bundesbank/ empirica/ SOEP/ gif e.V.)
    Betroffen sind allerdings nur Erben, die nicht selbst in der geerbten Immobilie leben möchten. Wer von seinem Partner ein Haus oder eine Wohnung erbt und darin anschließend wohnt, zahlt in der Regel unabhängig vom Wert keine Erbschaftsteuer; für Kinder gilt dies bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern.

    Werden die Freibeträge erhöht?

    Erbschaften werden erst ab einer bestimmten Höhe versteuert. Jedes Elternteil hat für jedes Kind einen sogenannten Freibetrag für Erbschaften von aktuell 400.000 Euro. Ein Elternpaar kann somit zusammen an jedes seiner Kinder 800.000 Euro vererben, bei zwei Kindern bleiben also 1.600.000 Euro steuerfrei. An Ehepartner können 500.000 Euro steuerfrei vererbt werden. Ansonsten greifen unterschiedlich hohe Steuersätze bis maximal 50 Prozent. Die gleichen Regeln gelten jeweils für Schenkungen, also die Weitergabe von Vermögenswerten zu Lebzeiten. Der Freibetrag kann alle zehn Jahre neu genutzt werden.
    Der Freibetrag gilt in dieser Höhe seit 2009, seitdem sind die Preise – insbesondere von Immobilien – allerdings erheblich gestiegen. Die Politik diskutiert daher über eine Erhöhung der Freibeträge, sowohl die Ampelregierung als auch die Unionsparteien haben sich dafür ausgesprochen, die genaue Gestaltung ist aber noch strittig.
    Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hält eine Anhebung um 25 Prozent für angebracht. Mitte Dezember hat das FDP-Parteipräsidium zudem in einem Papier vorgeschlagen, dass die Freibeträge künftig automatisch an die Inflation angepasst werden sollen. Die Grünen hatten zwar betont, dass sie eine Anhebung der Freibeträge für das falsche Signal halten, haben sich aber nicht dagegen gesperrt. Dass eine Erhöhung ansteht, scheint also klar, wie hoch sie ausfallen wird, ist hingegen noch Verhandlungssache.

    Warum möchte Bayern klagen?

    Bayern klagt, wie mehrfach angedroht, gegen die Ausgestaltung der Erbschaftsteuer. Das hat das Kabinett am 20.12.2022 beschlossen. Man werde beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle der entsprechenden Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes stellen, hieß es. Damit solle "der Weg für eine dringend notwendige Erhöhung der Freibeträge und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer geöffnet werden".
    Ministerpräsident Markus Söder (CSU) betonte: "Wir betrachten es als eine große Unfairness, dass bayerische Grundstücke am Ende genauso behandelt werden in der Werteinstufung wie Grundstücke in anderen Teilen Deutschlands, wo die Preise nicht vergleichbar sind." Es brauche daher regionale Freibeträge.
    Bei der Erhöhung der Freibeträge kann Bayern auf den Zuspruch aus anderen Ländern zählen, mit der Forderung nach einer Regionalisierung der Erbschaftsregelungen steht Bayern aber alleine da. Am 16.12.2022 war Bayern im Bundesrat mit einem Antrag gescheitert, wegen dieses Streitpunkts den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Vielmehr stimmte die Länderkammer dem Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen zu.
    Von der Erbschaft- und Schenkungsteuer pofitieren die Bundesländer. Insgesamt fielen laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2021 11,1 Milliarden Euro an.

    Wie bewerten Experten die Reformpläne?

    Die gehobene Mittelschicht rutsche durch die Reform in die Besteuerung hinein, aber für sie seien die Steuersätze niedrig, der Eingangssteuersatz liege schließlich bei sieben Prozent, sagte Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) am 2.12.2022 in Deutschlandfunk Kultur. Vererben sei damit weiter gut möglich. "Wenn sie selber drin wohnen, kriegen sie es sogar steuerfrei und wenn sie nicht drin wohnen, können sie es ja vermieten oder verkaufen, dann realisieren sie das Geld."
    Eine grundlegende Ungerechtigkeit gebe es bei der Erbschaftssteuer allerdings: "Die Superreichen, die bleiben häufig erbschaftssteuerfrei, weil da gibt es viele Privilegien für Unternehmensübertragungen und sonstige Gestaltungsmöglichkeiten." Es gebe also keine große Steuerprogression, die ganz Wohlhabenden würden nicht stärker belastet als die Mittelschicht. Das verstärke den Effekt, dass einige sehr viel erben.
    Sehr viele Menschen erben hingegen gar nichts. Bach möchte das ändern: Jeder junge Erwachsene solle ein Grunderbe vom Staat bekommen, 20.000 Euro seien da durchaus finanzierbar – beispielsweise auch durch höhere Erbschaftssteuern für Superreiche. Möglicherweise könne dieses Einkommen auch zweckgebunden vergeben werden, junge Leute könnten das Geld dann beispielsweise in Bildung investieren.
    "Selbst wenn auf eine Immobilie, die man erbt, eine Steuer bezahlt werden muss, die im Moment in den meisten Fällen noch sehr sehr gering wäre, ist man ja trotzdem sehr viel besser gestellt als die vielen Menschen, die nur ihre Arbeit haben und auch Eigentum erwerben wollen", sagte die Autorin Julia Friedrichs am 14.12.2022 im Deutschlandfunk. Und obwohl das so sei, gebe es ein regelrechtes Mitleid mit Erben, die nun etwas mehr abgeben sollen.
    Es sei zwar richtig, dass manchmal kein Geld, sondern nur eine Immobilie vererbt werde, es sei für Erben aber absolut zumutbar, dann eventuell einen Kredit aufzunehmen, um die fällige Steuer zu bezahlen. Nicht-Erben müssten schließlich im Regelfall wesentlich höhere Kredite aufnehmen, um einen Hauskauf finanzieren zu können.
    Über die Hälfte des Reichtums in Deutschland sei geerbter Reichtum, sagte Friedrichs. "In der Regel sind die Menschen, die in Deutschland reich sind, solche, die schon von ihren Eltern, von ihren Großeltern geerbt haben." Durch eigene Anstrengung reich zu werden, sei inzwischen schwierig geworden. Polemisch könne man sagen, dass Deutschland bei den großen Vermögen an ein feudales System erinnere.
    Erben an sich sei dennoch grundlegend legitim. Es gehe darum, dass man selbst über sein Eigentum verfügen dürfe und es gehe auch um Familienbeziehungen. Es brauche aber einen Ausgleich. Erben müsse im Vergleich zu Einkommen stärker besteuert werden. Außerdem müssten auch vererbte Unternehmen ohne Ausnahmen besteuert werden. Denn gerade Superreiche seien mit ihren hochbezahlten Anwälten sonst immer in der Lage, ihr Vermögen in Form eines Unternehmens steuerfrei weiterzugeben.
    Quellen: Johannes Kuhn, Tobias Armbrüster, dpa, pto