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Ermittler stürzen Sportstars

Der Dopingskandal um Jan Ulrich bringt es an den Tag: Der Sport allein kann dem Betrug in seinen Reihen nicht Herr werden. Doch in Deutschland bleibt der Staat zurückhaltend, wenn es um die Strafverfolgung gegen die Doping-Netzwerke geht.

Von Heinz Peter Kreuzer |
    "In meinem Land haben wir kein spezielles Gesetz gegen Doping im Sport. Aber wir haben Gesetze, die eine Zusammenarbeit von Polizei und Sportverbänden erlauben. Der Besitz von anabolen Steroiden und EPO ist ohne ein Rezept strafbar. Jedes Land hat Möglichkeiten, etwas dagegen zu unternehmen, mit einem Anti-Doping-Gesetz wie in Frankreich, Spanien Italien oder Belgien ist es aber einfacher","

    sagt der Kanadier Richard Pound, Präsident der Welt-Anti-Doping-Agentur Wada. In den von Pound genannten Ländern feierten Staatsanwaltschaft und Polizei in den vergangenen Jahren Erfolge im Kampf gegen Arzneimittelmissbrauch und Sportbetrug. 1998 zum Beispiel wird der belgische Betreuer Willi Voet einen Tag vor dem Start der Tour de France mit EPO und anderen verbotenen Substanzen an der französischen Grenze erwischt. Das löst den bisher größten Dopingskandal der Radsport-Geschichte aus: Der französische Rennstall Festina wird wegen systematischen Dopings von der Tour ausgeschlossen.

    Im Jahr 2001 wird der Giro d’Italia von einer Razzia überschattet, drei Jahre später enttarnen die Behörden ein kriminelles Netzwerk in 29 italienischen Provinzen. Ermittelt wurde in 140 Fällen gegen Radprofis, Jugendfahrer, Teamchefs, Sportärzte, Apotheker und Krankenschwestern. Italienische Gerichte sprechen Haftstrafen gegen Profis wie Dario Frigo aus, wenn auch auf Bewährung.

    Belgien: Im März dieses Jahres entdeckt die Polizei von Turnhout in der Provinz Antwerpen bei Durchsuchungen in Häusern von rund 15 Fahrern und Privatpersonen eine Reihe verbotener Substanzen, darunter das Blutdopingmittel Erythropoetin EPO, die Steroide Clenbuterol und Nandrolon sowie eine gefährliche Mischung von Wachstumshormonen und Insulin.

    Spanien galt lange Zeit als Paradies für die Beschaffung verbotener Substanzen. Aber seit dem Regierungswechsel im März 2004 ändert sich unter dem neuen Ministerpräsidenten Zapatero auch die Anti-Doping-Politik. Im Herbst dieses Jahres soll ein Anti-Doping-Gesetz verabschiedet werden. Aber bereits im Mai dieses Jahres gelang den spanischen Behörden ein schwerer Schlag gegen die Dopingszene, der den Radsport in seinen Grundfesten erschüttert. Nach monatelangen Ermittlungen einschließlich Telefonüberwachung stürmt die Guardia Civil die Praxis des Frauenarztes Eufemiano Fuentes. Der Mediziner betreibt eines der vielen Doping-Netzwerke dieser Welt, in seiner Praxis werden neben vielen Dopingsubstanzen auch etwa 200 Blutbeutel gefunden. Dieses Blut dient dem Eigenblutdoping.

    Einer der vielen beschuldigten Radfahrer ist der deutsche Tourfavorit Jan Ullrich. Decknamen wie Jan und Rudys Sohn ordnen die spanischen Behörden Ullrich und seinem persönlichen Betreuer, dem selbst in Radsportkreisen umstrittenen Belgier Rudy Pevenage zu. Erste Gerüchte über eine Verbindung zwischen Ullrich und Fuentes tauchen in der Schlussphase des Giro d’Italia auf. Nach seinem überraschenden Sieg im Zeitfahren, für das sich Ullrich nach Ermittlungen der spanischen Behörden mit Eigenblut gedopt haben soll, boykottiert der Wahl-Schweizer das Finale des Giro wegen Majestätsbeleidigung:

    ""500 Meter vor der Ziellinie hat der Rudy mir gesagt, dass ich zum Bus fahren soll und nicht links und rechts gucken, ich war total fertig, die Moral spielt natürlich auch noch eine Rolle, weil ich nicht mehr bis zu Ende fahre, weil ich, ich finde das, irgendwo muss es ja eine Strafe dafür geben, dass so was in die Welt setzt und meinen Namen mit dieser Sache in Verbindung bringt. Für mich ist es einfach eine Frechheit."

    Vor dem Tourstart am 1. Juli dieses Jahres verweigert er jegliche Auskünfte über seine Verbindungen zu Fuentes und will eine sportliche Antwort geben.

    "Ich werde über diese Sache auch mit meinem Anwalt sprechen, aber erst nach der Tour. Jetzt konzentriere ich mich wirklich auf die Tour, das ist das letzte Mal, dass ich mich dazu äußere. Und alles andere ist gesagt. Ich beteure meine Unschuld, ich bin hier, um eine gute Tour zu fahren, und den Rest werde ich mit Ergebnissen zeigen."

    Zwei Tage vor dem Tourstart kommt jedoch das Aus für Deutschlands Radsporthelden. Die Madrider Staatsanwaltschaft informiert die Tour-Organisatoren über die Beweislage, Ullrich wird in Abstimmung mit seinem Rennstall T-Mobile suspendiert. Auch sein härtester Konkurrent, der Italiener Ivan Basso, und weitere zehn Profis werden nicht zur Tour zugelassen.

    Mit einem DNA-Test könnte der Toursieger von 1997 seine Unschuld beweisen und alle Diskussionen beenden, stattdessen verschanzt er sich hinter dem rechtsstaatlichen Prinzip, der Staatsanwalt müsse seine Schuld beweisen. Aber selbst sein Arbeitgeber T-Mobile geht auf Distanz.

    Dopingsperren ohne eine positive Kontrolle, das gibt es erst seit einigen Jahren. So gestand beispielsweise der Schotte David Millar EPO-Missbrauch und wurde zwei Jahre gesperrt. Mittlerweile haben sich die staatlichen Aktionen als effektiver erwiesen als die Mechanismen des Sports. In einer ARD-Dokumentation weist Jan Ullrich auf die vielen Kontrollen in diesem Jahr hin. Er sei

    "zuhause, schon neunmal, alleine Trainingskontrollen, kontrolliert worden. Also das ist sehr viel, das war noch nie so, deswegen sage ich auch, es wird angezogen, das Geld wird zur Verfügung gestellt, und neunmal Trainingskontrollen und ist schon gegenüber die letzten Jahre, wo ich vielleicht drei- bis viermal kontrolliert worden bin, bis zu dem heutigen Zeitpunkt neunmal, das ist schon sehr viel."

    Im Jahr 2005 hat die Nationale Anti-Doping-Agentur Nada 4482 Kontrollen in Auftrag gegeben, aber Quantität bedeutet nicht Qualität. Denn Trainingskontrollen machen nur in bestimmten Trainingsphasen Sinn, wenn der Sportler sich auf Großereignisse vorbereitet. Die Nada versucht, in diesem Zeitraum vorzugehen.

    Allerdings: Auf internationaler Ebene fehlt eine Harmonisierung der Kontrollen, einige Athleten werden in kurzen Abständen regelmäßig von verschiedenen Institutionen getestet, von der Wada, vom Internationalen Verband und der Nationalen Agentur. Zumindest in den Ländern, die schon über ein funktionierendes Kontrollsystem verfügen. Dagegen werden schwer zugängliche Länder wie China oder die ehemaligen GUS-Staaten vernachlässigt. Nada-Geschäftsführer Roland Augustin beschreibt das mangelnde Vertrauen der einzelnen Partner, das für ihn bei einem Treffen der internationalen Verbände und Nationalen Doping-Agenturen, kurz Nados, zum Vorschein kam.

    "Es war gekennzeichnet davon, dass von beiden Seiten von den Fachverbänden, aber auch von Seiten der Agentur, wieder das Misstrauen gegenüber der anderen Organisation geäußert wurde. Keiner vertraut dem anderen so richtig. Und es war schon bezeichnend, dass Verbände wie die FIS sehr starke Vorreiter sind, die eben favorisieren, Systeme auf die Nados zu verlagern, während andere Verbände gezielt Dinge an sich binden und im Prinzip nur selbst entscheiden, was passiert und wie es passiert."

    Ein anderer Mangel ist laut Professor Wilhelm Schänzer, dem Leiter des Kölner Doping-Kontroll-Labors, das Fehlen von Blutkontrollen in Deutschland.

    "Also im Augenblick ist mir nicht bekannt, dass hier in Deutschland über die NADA Blutkontrollen gemacht werden. Ich weiß, dass einige Sportler im Ausdauerbereich, in den Wintersportarten im internationalen Kontrollprogramm enthalten sind. Ich denke, dass es notwendig ist, dass eben die Sportler, die auf hohem Niveau arbeiten in Deutschland im Ausdauerbereich, von der Nada mit Blutkontrollen überprüft werden, weil zunehmend Dopingsubstanzen verboten sind und eingesetzt werden, die nur über Blut nachweisbar sind."

    Dazu gehören Wachstumshormon, Insulin, aber auch Methoden wie das Blutdoping. Deshalb fordert Schänzer:

    "In der Hinsicht müssen wir auch Blutkontrollen von Athleten nehmen, und da brauchen wir eine Kontinuität. Das wird uns auch ermöglichen, Blutprofile von Athleten im Spitzenbereich aufzustellen und zu sehen, ob hier Veränderungen sind. Blutdoping, auch Eigenblutdoping, was man nicht nachweisen kann, wird auffällig, wenn man die Blutwerte von Athleten verfolgt und genau sieht, wie sie sich verändern."

    Warum aber wird in Deutschland das Blut nicht kontrolliert? Der Grund ist profan: Der von Sport und Staat unterfinanzierten Nationalen Anti-Doping-Agentur fehlt dafür das Geld. Der Sportausschuss des Bundestages berät im September über eine Nachfinanzierung. Der Vorsitzende Peter Danckert erklärt:

    "Also ich denke, die Ereignisse der letzten Wochen – nicht nur Turin, sondern auch insbesondere Spanien – haben deutlich gemacht, dass wir in der weltweiten Bekämpfung gegen Doping hinterherhinken. Es geht nicht nur darum, die Sanktionen im sportlichen Bereich, im strafrechtlichen Bereich zu verbessern, sondern wir müssen etwas tun: für Prävention einerseits und Forschung und Entwicklung andererseits. Wir können den Kampf gegen Doping nur bestehen, wenn wir auch hier bereit sind, zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um den entsprechenden Forschungseinrichtungen auch die Unterstützung zu geben, die sie brauchen, weil immer wieder festgestellt werden kann, dass die kriminellen Handlungen der Dopingsünder sozusagen zwei, drei, vier Schritte voraus sind, wir hechelnd hinterherlaufen und doch nicht den nötigen Erfolg haben."

    Das Finanzierungsproblem ist vorhanden, seit es die Dopingbekämpfung gibt. Als vor vier Jahren die Nationale Anti-Doping-Agentur gegründet wurde, da sprach der damalige Innenminister Otto Schily von einem Stiftungskapital von 20 Millionen Euro. Das Geld sollte zu einem großen Teil aus der Wirtschaft kommen. Seine Einwerbeversuche gemeinsam mit dem damaligen Präsidenten des Deutschen Sportbundes, Manfred von Richthofen, blieben erfolglos. Gerade einmal fünf Millionen Euro kamen vom Bund, etwas mehr als eine Million Euro von den Ländern, das war das Nada-Stiftungskapital. Aus der Wirtschaft zahlen jährlich drei große Unternehmen zusammen 150.000 Euro, im Vergleich zum jährlichen Sportsponsoring von etwa 2,3 Milliarden Euro eine äußerst geringe Summe.

    Ein weiteres Problem ist die gute Organisation der Doping-Netzwerke, die bis in wissenschaftliche Institutionen reichen. Außerdem kritisiert Professor Schänzer, dass die Dokumentation der Analysen auch der Betrügerseite zugänglich ist.

    "Dass die Gegenseite letztendlich Informationen bekommt, wie die Kontrollen ablaufen, was kontrolliert wird, und damit hat man auch ein Tool, Substanzen auf den Markt zu bringen, beziehungsweise Substanzen zu modifizieren, die eben nicht kontrollierbar sind oder die nicht in der Kontrolle erfasst werden. Das ist eine große Gefahr."

    Daher ist es kaum verwunderlich, dass die Betrüger immer einen Schritt voraus sind. Hilfe können nur die Behörden leisten. Das Urteil des Internationalen Sportsgerichtshofs CAS im Dezember 2005 gegen den früheren 100-Meter-Weltrekordler Tim Montgomery und den Sprinter Chryste Gaines aus den USA gilt als Meilenstein im weltweiten Anti-Doping-Kampf. Der CAS-Spruch war ein Novum, da Montgomery und Gaines als erste Leichtathleten nur auf Grund von Indizien und Zeugenaussagen des Dopings überführt wurden. Den US-Sprintern, die nie positiv kontrolliert wurden, konnte so die Verwicklung in den Skandal um das kalifornische Doping-Labor Balco nachgewiesen werden.

    In Deutschland gab es bisher nur einen Fall, in dem die Staatsanwaltschaft auf Grund von Indizien anklagte. Der Sprinttrainer Thomas Springstein, schon Anfang der 90er Jahre in den Dopingskandal um Katrin Krabbe und seine Lebensgefährtin Grit Breuer verwickelt, wurde des Dopings Minderjähriger angeklagt. Für Thomas Bach, den Vorsitzenden des Deutschen Olympischen Sportbundes DOSB, ein gutes Beispiel für die Anwendung des bestehenden Arzneimittelgesetzes und gegen ein Anti-Doping-Gesetz.

    "Es wäre schon ein enormer Schritt nach vorne, wenn das AMG konsequent angewendet würde. Es ist ein einziges Mal angewendet worden in Deutschland, im Verhältnis zu Doping, das ist im so genannten Springsteinfall."

    Dabei ist der Fall Springstein ein Beispiel für das Versagen der Justiz. Denn beeindruckt von der Vorstellung des Strafverteidigers Johann Schwenn, der zum Schluss sogar die Staatsanwältin in den Zeugenstand zwang, bot der Oberstaatsanwalt einen Deal an: ein Jahr Gefängnis auf Bewährung wegen Abgabe von Doping-Mitteln an eine Minderjährige. Die Kriminologin und Strafrechtlerin Professor Britta Bannenberg von der Universität Bielefeld bezeichnet die steigende Zahl der Deals zwischen den Parteien als eine verheerende Praxis im Strafrecht, im Fall Springstein sieht die Juristin eine verpasste Chance.

    "Was hier der Presse zu entnehmen war, wirft mehr Fragen auf, als es üblicherweise bei den Deals der Fall ist. Denn es wurde ja nur ein Hauptvorwurf in sehr kurzer Verhandlungszeit letztlich aufgeklärt und hat auch zu der tragenden Verurteilung geführt. Die Hauptvorwürfe wurden alle nach Paragraf 154 niedergeschlagen, und das ist sehr fragwürdig. Denn zum einen hatte ja die Staatsanwaltschaft dadurch, dass sie das Verfahren ja umfangreich angeklagt hat, durchaus Erkenntnisse, die durch die Zeugenbenennungen hätten weiter aufgeklärt werden müssen. Und das ist nicht erfolgt. Man kann von außen nicht nachvollziehen, warum plötzlich aus verfahrensökonomischen Gründen in der Hauptverhandlung, ohne dass der Versuch der Aufklärung gemacht wurde, dieses Verfahren derart begrenzt wurde."

    Schlimmer noch: Ordner mit möglichen Beweisen über ein internationales Dopingnetzwerk hält die Staatsanwaltschaft Magdeburg unter Verschluss. Selbst der Nationalen Anti-Doping-Agentur Nada, die ihrer Arbeit nachgehen und weiter ermitteln möchte, wird Akteneinsicht verwehrt. Denn Springstein werden neben vielen anderen Vorwürfen auch Verbindungen zur Dopingszene in Spanien nachgesagt.

    Das Beispiel Springstein mit einer überforderten Justiz verstärkt die Forderung nach einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft, die die Rechtskommission des deutschen Sports 2005 aufgestellt hatte. Die Juristin und ehemalige Präsidentin des Bundes Deutscher Radfahrer, Silvia Schenk:

    "Die Rechtskommission hat uns auf diverse Defizite aufmerksam gemacht, sie hat festgestellt, dass es sowohl einen Vollzugs- als auch ein Regelungsdefizit gibt. Das heißt, sie schlägt uns vor, dass sie beispielsweise Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften einrichten, sie schlägt aber genauso vor, anabole Steroide, das heißt den Besitz von anabolen Steroiden unter Strafe zu stellen. Das wäre aus meiner Sicht ein ganz entscheidender Schritt im Kampf gegen Doping."

    Über den Straftatbestand, den diese Staatsanwaltschaften anklagen sollen, besteht bisher aber noch keine Einigkeit. Und selbst Professor Wilhelm Schänzer gibt zu, dass die Analytiker alleine es nicht schaffen können.

    "Ich glaube, um gerade die Hintermänner zu überführen, muss man auf polizeiliche Aktionen zurückgreifen. Ich denke, im Augenblick werden die Athleten letzten Endes überprüft, sie werden ganz extrem sanktioniert bis zu zwei Jahren Sperre. Dass Athleten dann wirklich die Hintermänner auch anklagen, die sie mit Dopingsubstanzen versorgt haben, das passiert wirklich selten. Hier müsste man Athleten dazu auffordern oder Anreize schaffen, dass sie mehr gegen diese Hintermänner vorgehen. Letzten Endes muss ich sagen, kommen wir eigentlich an das Umfeld von Dopingmaßnahmen durch Polizeiaktionen."

    Zwar wurden nach dem Dopingskandal in Spanien die Forderungen nach einem Dopinggesetz immer lauter, aber weder Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble noch der DOSB konnten sich bisher auf eine klare Aussage einigen.

    Genau wie Bach ist der zuständige Innenminister Wolfgang Schäuble der Ansicht, ein eigenes Anti-Doping-Gesetz sei nicht notwendig. Das bisherige Arzneimittelgesetz sei ausreichend. Es müsse höchstens angepasst werden.

    "Wir sind schon lange der Meinung, dass eine effizientere Dopingbekämpfung möglichst in der Verantwortung des Sports bleiben soll. Ich bleibe skeptisch gegenüber den Vorstellungen, dass wir mit einem Doping-Gesetz die Probleme lösen können."

    Diese Meinung teilen viele Juristen nicht. Aber in der Rechtskommission des Deutschen Sports haben sich die Strafrechtsexperten, Professor Dieter Rössner von der Universität in Marburg, und die Bielefelder Kriminologin Britta Bannenberg mit der Forderung nach einem Anti-Doping-Gesetz nicht durchsetzen können. Obwohl die Notwendigkeit sehr groß sei, sagt Bannenberg.

    "Meiner Meinung nach reicht das Arzneimittelgesetz nicht aus, um strafrechtlich Doping zu verfolgen. Also man muss berücksichtigen, das das AMG erst einmal auf Arzneimittel abzielt. Das heißt, bestimmte Macharten des Dopings sind damit grundsätzlich nicht erfasst."

    In erster Linie geht es Rössner und Bannenberg um einen Straftatbestand im Strafgesetzbuch.

    "Man bräuchte einen Tatbestand im Kernstrafrecht, und Professor Rössner und ich haben bereits Vorschläge dazu vorgelegt: zum einem einen Tatbestand, der sich gegen Wettbewerb im Sport richtet durch Dopingpraktiken. Zum anderen einen Tatbestand, der ähnlich gefasst ist und auf Bestechung im Sport zielt. Wenn so etwas im Kernstrafrecht sich finden würde und entsprechende Begleitmaßnahmen möglich wären, also Telefonüberwachung und dann die Folgen, Durchsuchungsmaßnahmen bei den Beschuldigten selbst. Und wenn die selbst dopenden Sportler erfasst wären, wäre die Situation gleich eine ganz andere, das heißt, der Verfolgungsdruck wäre deutlich höher."

    Erhöhter Verfolgungsdruck auf Sportler und ihr Umfeld, das wäre zwar nicht die endgültige Lösung. Doch ein erster Schritt, um das Übel an der Wurzel zu fassen. Neben einer verbesserten Finanzierung wäre ein strenges Anti-Doping-Gesetz noch in diesem Jahr ein Zeichen für einen ernsthaften Beginn der Dopingbekämpfung. Lange Jahre hat der deutsche Sport sich selbst als Vorreiter im Kampf gegen diese Art von Sportbetrug gefeiert, aber die Wirklichkeit sieht anders aus.

    Die Politik ist jetzt gefordert, ein Bekenntnis zum Sport abzugeben: nicht nur als Jubler auf der Ehrentribüne bei Olympischen Spielen und Fußball-Wettmeisterschaften im Blitzlicht der Sieger, sondern auch, um die dunklen Schatten des Sports zu vertreiben. Auch wenn dann das eine oder andere Blitzlicht der Sieger erlischt.