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Erneuerbare Energie
Schleswig-Holstein gegen Wildwuchs beim Windradbau

Am 20. Januar hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Regionalpläne für den Bau von Windkrafträdern für ungültig erklärt. Damit könnten bald die bisher vereinbarten politischen Leitlinien hinfällig sein. Die Sorge wächst in Schleswig-Holstein - vor einer wilden Verspargelung der Landschaft. Ministerpräsident Torsten Albig traf sich dazu mit dem Bundesverband Windenergie und dem Gemeindetag seines Landes.

Von Dietrich Mohaupt | 03.02.2015
    Eine Windkraftanlage in Alsleben in Sachsen-Anhalt
    Je mehr Windkraft in das Stromnetz eingespeist wird, desto mehr EEG-Umlage wird fällig. (picture alliance / dpa / Revierfoto )
    Statt gewollten, aber gesteuerten Windkraft-Booms jetzt unkontrollierter Wildwuchs - soweit werde man es auf keinen Fall kommen lassen, beeilte sich der Regierungschef nach dem Treffen zu versichern. Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts sei kein rechtsfreier Raum entstanden, betonte Torsten Albig mit Verweis auf das Baurecht.
    "Das reguläre Baurecht hat natürlich auch Regeln - und die gesamten Immissionsschutz-, Denkmalschutz- und sonstigen Regeln gelten auch dann. Also, dann habe ich nicht 'freie Jagd', aber wir haben dann keine Eignungsgebiete mehr und von daher einen breiteren Raum in Schleswig-Holstein und den werden wir so schnell als möglich wieder zurückführen auf entweder Vorranggebiete oder wieder Eignungsgebiete durch ein neues Regelwerk, das wir gemeinsam schaffen wollen."
    Landesregierung, Gemeinden, Windenergiebranche, dazu Umwelt- und Naturschutzverbände - sie alle wollen dabei an einem Strang ziehen. Auf dem Spiel steht nämlich die in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsene Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie. Diese Akzeptanz wurde auch erreicht, weil die Landesregierung in ihrer Regionalplanung Gemeinden von der Ausweisung von Windeignungsgebieten ausgeschlossen hatte, die sich konkret gegen Windkraftanlagen ausgesprochen hatten. Genau das hatte das OVG in seinem Urteil gerügt - unverständlich für Jörg Bülow vom schleswig-holsteinischen Gemeindetag.
    "Hunderte von Städten und Gemeinden haben in den vergangenen Jahren eine intensive Bürgerbeteiligung durchgeführt, und wir wollen, dass dieser Bürgerwille jetzt auch weiter Beachtung findet. Das heißt: Wir wollen einen weiteren entschlossenen Ausbau der Windkraft in den bisherigen Eignungsgebieten und wollen aber auch weiterhin diejenigen Gemeinden schützen, die sich bisher gegen Windkraft entschieden haben."
    Drohender Zoff zwischen den Kommunen
    Es ist eine heikle Situation für den Dachverband der Gemeinden - immerhin hatten auch etliche Kommunen gegen die Regionalplanung geklagt, weil sie meinten, bei der Ausweisung von Eignungsflächen zu kurz gekommen zu sein. Es droht also Zoff in der kommunalen Familie - und das könnte am Ende alle teuer zu stehen kommen, warnt Jörg Bülow.
    "Unsere Sorge ist, wenn nicht weiter durch Landesplanung gesteuert wird, wären die Gemeinden in der Tat nur noch darauf verwiesen, durch Bauleitplanung zu steuern. Das aber ist teuer, es kostet Zeit, und es ist ebenfalls rechtlich riskant weil dagegen geklagt werden könnte und weil auch Bürgerentscheide gegen Aufstellungsbeschlüsse zulässig sind."
    Falls übrigens jemand geglaubt hat, dass wenigstens die Hersteller und Betreiber von Windkraftanlagen restlos zufrieden mit dem OVG-Urteil sind - Fehlanzeige! Klar - prinzipiell sind erst einmal Flächenbegrenzungen vom Tisch, allerdings fehlen jetzt die klaren von der Politik gesetzten Leitlinien für den Windkraftausbau, kritisiert Reinhard Christiansen vom Bundesverband Windenergie. Das führe eben nicht nur bei den Kommunen zu einer gewissen Verunsicherung - und die sei Gift für das Geschäft.
    "Verunsicherung ist in unserer Branche eigentlich immer tödlich. Wir brauchen Planungssicherheit, das heißt Rechtssicherheit, und das war hier in Schleswig-Holstein eigentlich gegeben. Sicher nicht zur allgemeinen Zufriedenheit, es gibt den einen oder anderen, die wollten mehr, die anderen wollten weniger - aber wir hatten Planungssicherheit. Wer eine Eignungsfläche zur Verfügung hatte, der konnte da einen Antrag stellen - und das war eigentlich gut so."
    Albig will bald wieder einen "klaren, rechtssicheren Ordnungsrahmen" haben
    Und genau so soll es auch wieder werden, kündigt Ministerpräsident Torsten Albig an. Es könne zwar rund zwei Jahre dauern, bis ein neuer landesweiter Entwicklungsplan vorliege, so der Regierungschef, aber:
    "Wir werden dafür Sorge tragen, dass wir so bald als möglich in Schleswig-Holstein wieder einen klaren, rechtssicheren Ordnungsrahmen für den Ausbau der Windenergie haben - also es wird keinen dauerhaften ungeordneten Ausbau in Schleswig-Holstein geben."
    Und das werde man notfalls versuchen, auch durch weitere rechtliche Schritte zu erreichen. In gut zwei Monaten wird voraussichtlich das Urteil des Oberverwaltungsgerichts schriftlich vorliegen - die Landesregierung will dann prüfen, ob der Weg zum Bundesverwaltungsgericht möglich ist.