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"Es gibt eine breite Akzeptanz zum Nichtraucherschutz"

Für die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, ist klar, dass die Mehrheit der Bevölkerung klare Regelungen zum Nichtraucherschutz wünscht. Rauchverbote seien aber Ländersache, deshalb sehe sie momentan keine Möglichkeit, auf Bundesebene aktiv zu werden, räumte die FDP-Politikerin ein.

Mechthild Dyckmans im Gespräch mit Petra Ensminger | 06.07.2010
    Jasper Barenberg: 61 Prozent, eine satte Mehrheit, hat sich beim Volksentscheid in Bayern für einen strengeren Nichtraucherschutz ausgesprochen. Eine Quittung auch für die CSU und ihr unentschlossenes Hin und Her bei diesem Thema in der Vergangenheit. Schon zum 1. August bekommt Bayern jetzt das strengste Rauchverbot aller Bundesländer. Werden andere bald nachziehen? Wird es am Ende gar eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland geben? Diese Forderung steht bereits auf der Agenda und auch das erfolgreiche Aktionsbündnis in Bayern steht in Berlin, in Nordrhein-Westfalen und in Hamburg für die nächsten Initiativen in den Startlöchern. – Über den Volksentscheid und die Folgen hat meine Kollegin Petra Ensminger mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung gesprochen und die FDP-Politikerin Mechthild Dyckmans zunächst gefragt, wie sie den Ausgang der Abstimmung bewertet.

    Mechthild Dyckmans: Ja, ich begrüße den Ausgang des Volksentscheids, denn der bestätigt, dass ein Bewusstseinswandel in der Bevölkerung zum Nichtrauchen stattgefunden hat und klare Regelungen zum Nichtraucherschutz eben von der Mehrheit gewünscht werden, und das heißt, es gibt eine breite Akzeptanz zum Nichtraucherschutz und damit natürlich auch zum Gesundheitsschutz.

    Petra Ensminger: Der Bewusstseinswandel in der Bevölkerung, den Sie ansprechen, der ist bei der bayerischen FDP noch nicht angekommen. Die werfen sich jetzt nach vorne und sagen, die CSU hat zu wenig getan, um die Ausnahmeregeln zu verteidigen. Was sagen Sie denn Ihren Parteikollegen dort?

    Dyckmans: Ich habe schon immer gesagt, dass ich für eine ganz klare Nichtraucherschutzregelung bin. Das war ich schon, bevor ich Drogenbeauftragte wurde. Wir sind eben eine Partei, bei der man durchaus auch unterschiedliche Auffassungen haben darf. Die durfte ich auch damals schon haben und wie gesagt, als Drogenbeauftragte freue ich mich natürlich über den Ausgang.

    Ensminger: Aber einen Warnschuss nach Bayern geben Sie nicht, dass Sie sagen, jetzt denkt mal um?

    Dyckmans: Na ja, gut, das hat die Bevölkerung ja jetzt getan, da muss jetzt umgedacht werden, da gibt es ja jetzt nun eine andere Gesetzeslage.

    Ensminger: Nun fordern die Initiatoren des Volksentscheids nach dem Erfolg eben im Freistaat ein bundesweites Verbot. Auch Ihre Forderung?

    Dyckmans: Nein. Ein bundesweites Verbot, dafür gibt es ja auch gar keine Kompetenz. Man hat sich 2006 darüber geeinigt, dass das Ländersache ist. Das Gaststättenrecht ist Ländersache und deshalb gibt es jetzt in allen Bundesländern entsprechende Nichtraucherschutzgesetze. Natürlich sind die zum Teil mit unterschiedlichen Ausnahmen versehen und mir als Drogenbeauftragte wäre es natürlich lieber, man hätte da einheitliche Regelungen, aber da wir diese Regelungen in den Ländern haben, kann der Bund nicht mit konkurrierender Gesetzgebung da jetzt auf einmal andere Regelungen treffen, und ich glaube, es ist auch ganz gut und dann kann man mal sehen, jedes Bundesland macht seine Erfahrungen mit seinen Gesetzen, und die Bevölkerung in den anderen Bundesländern ist ja durchaus auch recht zufrieden mit den Nichtraucherschutzgesetzen der einzelnen Länder.

    Ensminger: Das Ergebnis im Moment ist, dass wir einen Flickenteppich haben, den Sie auch kritisieren. Über den Arbeitsschutz wäre eine bundesweite Einführung des Raucherschutzes möglich. Warum den Weg nicht gehen?

    Dyckmans: Na ja, der Arbeitsschutz betrifft ja "nur" den Schutz der Beschäftigten und nicht den Schutz der Gäste. Das ist ja der Unterschied.

    Ensminger: Aber in dem Moment, wo ich die Beschäftigten schütze, schütze ich doch die Gäste mit, denn sonst macht man es ja, wie die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten ja auch schon sagt, so, dass man die Beschäftigten in der Gastronomie zu den Beschäftigten zweiter Klasse macht, weil man sie nicht schützt.

    Dyckmans: Na ja, es gibt schon auch den Schutz der Beschäftigten nach der Arbeitsstättenverordnung, und es gibt lediglich – da haben Sie Recht – eine Ausnahmevorschrift bei Publikumsverkehr (und das betrifft eben hauptsächlich die Leute in der Gastronomie), und da haben ja auch die Bundesländer wiederum auch unterschiedliche Möglichkeiten. Es gibt in manchen Bundesländern eben nur eine Ausnahme vom Nichtraucherschutz in kleinen Gaststätten, die gar keine Beschäftigten haben, die also von den Wirten selbst betrieben werden. Es gibt natürlich auch in anderen Nichtraucherschutzgesetzen weitere Ausnahmen. Da gibt es Unterschiede, das ist richtig, und deshalb: Es wird ja auch auf europäischer Ebene darüber diskutiert, ob man gegebenenfalls den Arbeitsschutz ausweiten muss, und ich glaube, da tun wir gut daran, dass wir erst mal als Bundesregierung abwarten, was da auf europäischer Ebene auf uns zukommt, und dann müssen wir sehen, ob und was wir dann entsprechend ändern müssen.

    Ensminger: Aber, Frau Dyckmans, warum auf Europa warten, wenn wir es bundeseinheitlich schon jetzt schaffen könnten?

    Dyckmans: Wir können es ja im Moment nicht schaffen.

    Ensminger: Auch nicht über den Arbeitsschutz?

    Dyckmans: Nein! Das haben wir ja versucht. Die ganze Diskussion hat ja 2006 schon einmal stattgefunden und da haben sich der Bund und die Länder nicht darauf einigen können, dass man es in der Weise regelt, und insofern hat sich auch nichts verändert durch diesen Volksentscheid, den wir jetzt haben. Wir haben jetzt in einem Bundesland eine sehr strenge Regelung, aber insgesamt hat man sich 2006 ja gerade nicht auf diese einheitliche Regelung einigen können.

    Ensminger: 2008 hat es ein Urteil gegeben. Die Richter in Karlsruhe, die haben klargestellt – es ging um die Nichtraucherschutzgesetze in Berlin und Baden-Württemberg -, dass es ein striktes Rauchverbot geben darf, nur das Entweder-oder, das geht nicht, man muss wenn schon klare Regelungen treffen, entweder ja, Rauchverbot, oder nein, kein Rauchverbot. Das heißt, ein striktes Rauchverbot ist verfassungsgemäß.

    Dyckmans: Das ist richtig, ein striktes Rauchverbot ist verfassungsgemäß. Deshalb werden die Bayern auch mit ihrem strikten Rauchverbot keine verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten haben. Aber das Bundesverfassungsgericht hat genauso gesagt, Ausnahmen sind ebenfalls zulässig. Es muss dann der Gleichheitssatz gewahrt werden. Und die meisten Bundesländer haben eben Ausnahmen zugelassen, die auch von den Landesverfassungsgerichten überprüft worden sind und auch als zulässig angesehen wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht gesagt, entweder oder, sondern es hat gesagt, man kann ein striktes Rauchverbot machen, man kann aber auch ein Rauchverbot mit Ausnahmen machen, nur die müssen dann eben dem Gleichheitsgrundsatz gerecht werden.

    Ensminger: Unterm Strich könnte man sagen, Sie sind durchaus für ein Rauchverbot, aber es ist Ländersache?

    Dyckmans: So ist es!

    Ensminger: Das heißt, Sie werden nicht mehr aktiv auf Bundesebene?

    Dyckmans: Ich sehe im Moment keine Möglichkeit, dass die Bundesregierung aktiv wird.

    Barenberg: ... , sagt Mechthild Dyckmans, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, im Gespräch mit meiner Kollegin Petra Ensminger.