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"Es gibt eine Lücke im Gesetz"

Der Anreiz für Unternehmen mittels illegaler Telefonwerbung neue Verträge zu generieren und Gewinne zu erwirtschaften, sei ziemlich hoch, sagt Bianca Skutnik vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Gefordert wird ein neues Gesetz, das die Abzocke der Verbraucher verhindert und sie besser schützt.

Bianca Skutnik im Gespräch mit Georg Ehring | 08.01.2013
    Georg Ehring: Wer kennt das nicht, das Telefon klingelt, am anderen Ende der Leitung meldet sich ein Vertriebsmitarbeiter und bietet ein Gewinnspiel, ein Zeitschriften-Abonnement oder Ähnliches an. Solche Anrufe sind nur dann erlaubt, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich zugestimmt hat, doch viele Unternehmen umgehen diese Regel offenbar. Telefonisch verbunden bin ich mit Bianca Skutnik vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Guten Tag, Frau Skutnik!

    Bianca Skutnik: Guten Tag!

    Ehring: Frau Skutnik, ignorieren die Unternehmen die Vorschrift einfach, oder gibt es Wege, das halb legal zu umgehen?

    Skutnik: Nun ja, grundsätzlich ist der Anreiz ja ziemlich hoch, mittels Telefonwerbung neue Verträge zu generieren und Gewinne zu verschaffen. Gleichwohl gibt es einige Lücken im Gesetz. Wir fordern daher, dass die Verbraucher hier mehr geschützt werden. Es gibt aktuelle Betrugsmaschen beispielsweise. Es werden Verbraucher angerufen und es wird mitgeteilt, man hätte irgendeinen Gewinn erhalten, oder man teilt mit, man hätte ein Abonnement abgeschlossen, nur um aus diesem Abo rauszukommen, muss man ein weiteres Abo abschließen, oder man soll einen bestimmten Betrag zahlen, und dadurch werden wieder neue Verträge generiert.

    Die andere Seite ist, dass seriöse Unternehmen einfach behaupten, es gäbe eine Einwilligungserklärung von den Verbrauchern zuvor. Oftmals stellt sich jedoch heraus, dass eine Einwilligungserklärung entweder überhaupt nicht vorhanden ist, der Verbraucher also nie eingewilligt hat, oder diese Einwilligungserklärung auf einer Klausel im Vertrag beruht, die selbst unwirksam ist. Demzufolge gibt es faktisch keine Einwilligung, deshalb waren die Telefonanrufe oftmals unwirksam, unlauter und belästigen zunehmend die Verbraucher.

    Ehring: Aber man kann das doch dann identifizieren, wer angerufen hat. Es gibt ja die Rufnummernanzeige auf immer mehr Telefonen.

    Skutnik: In der Tat! Jedoch gibt es auch viele Möglichkeiten, um das zu umgehen. Es werden oftmals falsche Rufnummern aufgesetzt. Entweder werden sie unterdrückt oder es werden falsche Rufnummern aufgesetzt, sodass es schwierig ist herauszufinden, wer denn tatsächlich hier anruft. Da fordert auch die Bundesnetzagentur strengere Regeln, um herauszufinden, welches Unternehmen dahinter steckt. Oftmals findet man nur dann heraus, welches Unternehmen hier angerufen hat, wenn Rechnungen ins Haus flattern oder vermeintliche Auftragsbestätigungen.

    Ehring: Die Politik hat ja schon mehrfach Abhilfe versprochen. Wie ernst nimmt denn Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner Ihrer Ansicht nach das Problem?

    Skutnik: Nun ja, es gab ja im Jahr 2011 einmal eine Anhörung. Es sollte das Gesetz aus 2009 einmal überprüft werden. Es gab auch ein Gutachten. Es wurde festgestellt, dass nach wie vor das Beschwerdeaufkommen immens hoch ist, und es soll hier ein Gesetz geben. Leider gab es auch im Jahr 2012 nur Absichtserklärungen und es liegt zwar ein inoffizieller Referentenentwurf vor, aber wir haben noch nicht mal einen offiziellen Gesetzesentwurf, der Grundlage sein kann für weitere Anhörungen und weitere Entscheidungen im Bundestag.

    Ehring: Was müsste denn aus Ihrer Sicht darin stehen?

    Skutnik: Ganz wichtig sind zwei Punkte. Einerseits fordern wir, dass der Anreiz entzogen wird beim Unternehmen, unlauter anzurufen, unerlaubt anzurufen, und wir fordern hierfür, dass, wenn ein Unternehmen einen Verbraucher unerlaubt anruft und einen Vertrag am Telefon abschließt, dass dieser Vertrag zunächst einmal unwirksam ist, es sei denn, der Verbraucher sagt sich nach einer bestimmten Überlegungsfrist, okay, ich möchte den Vertrag doch, und bestätigt ihn in Textform. Hier hätten wir dann endlich einmal einen Schutzmechanismus, dass der Verbraucher nicht unter Druck gesetzt wird mit Rechnungen, weil er weiß, Verträge am Telefon, die auf einem unerlaubten Telefonanruf basieren, sind unwirksam.

    Des Weiteren fordern wir, ein weiterer ganz wichtiger Punkt bei den ganzen Betrugstatbeständen: Es wird oftmals angerufen und dann geht es um Gewinnspiele, es geht um irgendwelche Abo-Verträge. Die gibt es teilweise überhaupt nicht. Da fordern wir, dass Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften geschaffen werden, denn so kann man effektiver Netzwerke aufdecken und so effektiver mittels dem Strafrecht diesen Unternehmen endlich Einhalt gebieten.

    Ehring: Bianca Skutnik, Referentin für kollektiven Rechtsschutz beim Verbraucherzentrale Bundesverband – herzlichen Dank.

    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.