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"Es gibt einen Ermessensspielraum"

Christiane von Wahlert, Geschäftsführerin der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), verteidigt das Verfahren zur Altersfreigabe von Kinofilmen. Die Prüfer würden frei und unabhängig diskutieren, um dann anhand des Jugendschutzgesetzes mehrheitlich zu entscheiden, erläuterte die FSK-Chefin angesichts der Kritik, dass die Selbstkontrolle den Film "Keinohrhasen" ab sechs Jahren freigegeben hat.

Moderation: Jochen Spengler |
    Jochen Spengler: Sind Sechsjährige noch zu grün hinter den Ohren für den Kinofilm "Keinohrhasen" von und mit Til Schweiger? Vier Millionen Zuschauer strömten bislang in die Kinos, um die romantische Liebeskomödie zu sehen, die von einem Boulevard-Reporter handelt, der Sozialstunden in einem Kindergarten ableisten muss, sich dann von seinem Lotterleben verabschiedet und in eine Erzieherin verliebt. Neben Zuspruch erntete der Film auch Protest bei besorgten Eltern, denn die hatten die Altersfreigabe ab sechs Jahren ernst genommen und glaubten anschließend, sie seien im falschen Film, als dann vor den Augen ihrer Kinder von der Leinwand jede Menge nackte Haut flimmerte, erotische Anspielungen und detaillierte Diskussionen über die Spielarten des Oralverkehrs.

    Verantwortlich für die Freigabe ist nicht etwa Til Schweiger, der hatte selbst mit einer Altersfreigabe erst ab zwölf gerechnet. Zuständig ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft FSK in Wiesbaden. Deren Geschäftsführerin heißt Christiane von Wahlert, und sie ist im Deutschlandfunk am Telefon. Guten Morgen, Frau von Wahlert!

    Christiane von Wahlert: Guten Morgen, Herr Spengler!

    Spengler: Frau von Wahlert, wie viel Protestbriefe stapeln sich denn auf Ihrem Schreibtisch?

    Wahlert: Ziemlich viele. Ich habe sie nicht gezählt. Und da vieles per E-Mail kommt und auch an verschiedene Ansprechpartner geht, ist das auch schwer zu zählen. Aber es hat die FSK und auch die Prüferinnen und Prüfer, die für diese Entscheidung verantwortlich waren, das war nicht ich als Geschäftsführerin, sondern unabhängige Prüfer, überrascht, welche große Reaktion diese FSK-Entscheidung hervorgerufen hat.

    Spengler: Bewirken denn die Reaktionen etwas?

    Wahlert: Die Reaktionen bewirken natürlich auf zwei Ebenen was. Einmal bewirken sie was auf der Ebene derer, die die Entscheidung getroffen haben, die kommen natürlich ins Nachdenken. Und die sagen, wir haben wir den Film eingeschätzt, und wie kommt es, dass dieser Film doch so eine kleine Welle von Protesten in Bezug auf die Alterseinstufung hervorgerufen hat? Das ist sozusagen die psychologische Ebene.

    Und dann gibt es aber auch eine formale Ebene: Es gibt bei der FSK, die ein durchgeregeltes Verfahren besitzt, die Möglichkeit, dass die Länder, denn die Länder sind in Deutschland für die Durchführung des Jugendschutzes zuständig, dass die Länder die FSK anrufen und sagen, du, FSK, bitte, tue diesen Film in deine dritte Instanz, die heißt bei uns Appellation, und lasse durch einen anderen Ausschuss, mit anderen Prüfern besetzten Ausschuss, dieses FSK-Kennzeichen noch mal überprüfen. Diese Appellation findet statt, und zwar heute. Das heißt, wenn der Ausschuss heute Nachmittag getagt hat, kann es sein, dass der Film ab morgen das Kennzeichen "Freigeben ab zwölf Jahren" trägt. Es kann aber auch sein, dass dieser Ausschuss die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Das ist offen.

    Spengler: Wenn es denn ab zwölf wäre, dann wäre das natürlich trotzdem zu spät für die vielen Kinderaugen, die schon in diese Abgründe geschaut haben. Was bedeutet denn Altersfreigabe? Ich habe auf Ihren Internetseiten gelesen, dass Altersfreigabe keine pädagogische Empfehlung sei. Ja, was denn dann?

    Wahlert: Genau, und das ist eine Verwechslung, mit der wir sozusagen kämpfen wie gegen Windmühlen, ganz einfach, weil das Publikum und die Eltern so gerne eine Empfehlung hätten. Das ist auch sehr verständlich, nur der Gesetzgeber sieht es anders. Die FSK-Kennzeichen werden festgelegt im Jugendschutzgesetz, das ist ein Bundesgesetz. Die FSK ist insofern Ausführung, wenn Sie so wollen, dieses Bundesgesetzes, und der Gesetzgeber hat sehr genau definiert, dass es darum geht, Wirkungsrisiken auszuschließen. Es geht nicht darum, einen Film ab einer Altersstufe zu empfehlen, sondern im Gesetz heißt es, was die Entwicklung und die Erziehung beeinträchtigt nämlich zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, darf für Kinder und Jugendliche ihrer Altersstufe nicht freigegeben werden. Der Gesetzgeber sagt ganz deutlich: Der Auftrag der FSK ist es zu gucken, wo ist eine Gefährdung, eine Beeinträchtigung zu erwarten, dann darf der Film nicht freigegeben werden.

    Spengler: Was ist denn da der Unterschied zu einer pädagogischen Empfehlung?

    Wahlert: Na ja, wir können es ja mal am Film "Keinohrhasen" durchspielen. Der Ausschuss der ersten Instanz, der gesagt hat, der Film ist ab sechs freigegeben, hat in seiner Begründung überhaupt nicht gesagt, dieser Film ist sehr zu empfehlen, um sexuale Aufklärung zu machen, ich überspitze das jetzt mal, sondern der hat abgewogen. Der hat sehr wohl gesehen, dass hier die Sexualität in einer gewissen ironischen und vielleicht auch derben Weise gezeigt wird, und er hat aber abgewogen, weil er gesagt hat, gleichzeitig wird ein Kinderparadies gezeigt, nämlich sehr süß inszenierte Kinder und ein ganz schönes Kindergartenmilieu. Außerdem gibt es ein Happy End, weil eben Til Schweiger, der Schwerenöter, bekehrt wird zur wahren Liebe. Die haben abgewogen, die haben gesagt, was überwiegt in unserer Einschätzung? Der Ausschuss hat gesagt, für uns überwiegt die Komödie und die schön gezeichnete Kinderwelt. Andere mögen dadurch auch zu einem anderen Ergebnis kommen und sagen, ja, ist ja schön und gut, aber diese Sexelemente, die der Film enthält, wirken beeinträchtigend oder desorientierend oder entwicklungsstörend. Das wollen wir nicht, dass unsere Kinder das sehen. Es ist eine Einzelfallentscheidung und, das muss man einfach sagen, es gibt einen Ermessensspielraum. Wir haben natürlich auch deswegen so eine große Protestwelle, weil der Film so erfolgreich ist, weil eben so viele ihn gesehen haben. Wenn der Film von 500.000 Menschen gesehen worden wäre, hätten wir natürlich auch viel weniger Protest. Das muss man immer auch ins Verhältnis setzen.

    Spengler: Ja, Frau von Wahlert, man fragt sich natürlich trotzdem, wer letztlich denn dafür verantwortlich ist, dass dann da steht, ab sechs Jahren freigegeben. Wer sitzt drin in so einem Ausschuss?

    Wahlert: Die Ausschüsse sind besetzt mit ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer, die kommen aus ganz Deutschland.

    Spengler: Aber warum sind die Namen nicht bekannt? Das ist alles ganz obskur, wenn man ins Internet geht, irgendwie, da steht drin, die Abstimmungen müssen geheim sein, die Diskussionen sind vertraulich. Warum das alles? Das mutet an wie ein Geheimbund.

    Wahlert: Es ist kein Geheimbund, sondern hat bestimmte Grundsätze, die wir auch gar nicht alleine festlegen, sondern sehr stark zusammen mit den obersten Landesbehörden, also mit den Ländern. Warum sind die Namen der Prüfer nicht bekannt? Ganz einfach deswegen, um ihre Unabhängigkeit zu wahren. Das heißt, es soll überhaupt keine Verbindung geben zwischen einer Entscheidung, die ein Ausschuss trifft, und bestimmten Prüfern, dass man sagt, ah, das sind die Liberalen, oder, ah, das sind die Strengeren. Die Mehrheit im Ausschuss, als von sieben Leuten, haben immer Prüferinnen und Prüfer, die von der öffentlichen Hand, von der staatlichen Seite bestellt worden sind. Die diskutieren frei und unabhängig, natürlich gebunden ans Jugendschutzgesetz, und entscheiden dann mehrheitlich.

    Spengler: Und wenn die Namen bekannt wären, wäre die Unabhängigkeit in Gefahr?

    Wahlert: Nein, die Unabhängigkeit wäre dadurch nicht in Gefahr. Nur, was würde es den protestierenden Eltern bringen, wenn sie sagen, ah, da war Kätchen Müller und Otto Freimut, waren da drin? Ich glaube nicht, dass die Qualität der Entscheidungen und auch die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen in der Öffentlichkeit, das ist ja ein ganz wichtiges Element, davon abhängt, ob die Namen der Prüfer genannt sind oder nicht.

    Spengler: Könnte es nicht sein, dass, wenn man sich öffentlich rechtfertigen müsste, dann vielleicht manche Entscheidungen nicht zustande kommen?

    Wahlert: Die Rechtfertigung, das klingt so nach Anklage. Wir kriegen erstmal Protest, wir kriegen aber auch sehr viel Fragen, die sagen, wir verstehen es nicht. Wir haben einen großen Aufwand, um Briefe auch zu beantworten und zu erklären, warum die erste Instanz in diesem Fall entschieden hat FSK sechs. Und natürlich werden wir, wenn heute der Appellationsausschuss anders entscheidet, dies auch sofort kommunizieren.

    Spengler: Dankeschön für das Gespräch. Das war die Geschäftsführerin der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft Christiane von Wahlert. Danke für das Gespräch, Frau von Wahlert.

    Wahlert: Bitte, Herr Spengler.