Friedbert Meurer: Wer einmal versucht hat, Geld nach Großbritannien oder Polen zu überweisen, der weiß, so feierlich Europa manchmal sein kann, wie jetzt beim Gipfel in Berlin, so schwierig ist das im Alltag. Geld ins Ausland zu überweisen dauert manchmal Wochen und in der Zeit kassieren die Banken eifrig die Zinsen. Die Unternehmen kostet das jährlich Milliarden Euro und die Verbraucher, die zum Beispiel die Miete für eine Ferienwohnung überweisen wollen, eine Menge Nerven. Heute wollen die EU-Finanzminister Überweisungen ins Ausland so leicht machen wie im Inland. Frank-Christian Pauli von der Verbraucherschutzzentrale Bundesverband in Berlin, wenn Per Steinbrück heute tatsächlich als Ratsführender Finanzminister den Durchbruch verkünden sollte, wie groß wird der Nutzen für uns Verbraucher sein?
Frank-Christian Pauli: Für den Verbraucher hat es eine doppelte Funktion: Das wichtigste Merkmal, was neu hinzukommt, ist dieses Lastschriftverfahren, weil wir schon mit einer EU-Verordnung eine Kostendiskriminierung, wenn man ins EU-Ausland überweist beziehungsweise wenn man von einem Geldautomaten Geld abhebt im Ausland, verhindert sehen können. Das heißt, in den drei Komponenten Zahlungsverkehr, also Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriftverfahren, kommt das Lastschriftverfahren als eine wesentliche Neuerung auf uns zu.
Meurer: Um da mal kurz zu bleiben, beim Lastschriftverfahren: Das heißt also, ich gebe meinem Geschäftspartner meine Kontoverbindung an und der holt sich dann das Geld von meinem Konto?
Pauli: Das ist das Grundprinzip des Lastschriftverfahrens. Worauf man aufpassen muss, ist aber, dass das Lastschriftverfahren im EU-Sinne etwas anders funktioniert als das Lastschriftverfahren, was wir in Deutschland kennen, und wir haben in Deutschland eine sehr ausgeprägte Erfahrung im Verhältnis zur übrigen EU, weil über ein Drittel aller Lastschriften in der Europäischen Union in Deutschland ausgeführt werden. Während bei uns zum Beispiel man relativ problemlos Beträge zurückweisen kann, wenn sie einem dann abgebucht werden, sind in anderen Ländern wie beispielsweise in Frankreich eher die Erfahrungen und die Mentalität anders ausgeprägt. Da will man im Vorhinein wissen, dass da ein Geldbetrag abgebucht wird, und das, was daraus entstanden ist, ist eine Art Kompromiss, der nicht unbedingt leichter und einfacher wird und der zum Beispiel beinhalten wird nach dem gegenwärtigen Arbeitsstand, dass eine Lastschrift, die das erste Mal oder nur einmal ausgeführt wird, wenigstens eine Laufzeit von fünf Tagen benötigen wird.
Meurer: Was heißt das jetzt, dass ich vermutlich im europäischen Raum im Fall einer Lastschrift diese nicht widerrufen kann?
Pauli: Da gibt es in der Tat Einschränkungen. Also wenn eine Lastschrift völlig unautorisiert erfolgen würde, kann man die natürlich auch weiterhin widerrufen. Wenn aber eine entsprechende Autorisierung vorlag, soll es nur unter bestimmten Bedingungen möglich sein, eine Lastschrift zurückzugeben, zum Beispiel, wenn man bei der Einzugsermächtigung nicht einen genauen Betrag festgelegt hat oder wenn dieser Betrag erheblich über dem Maß abweicht, den man als Verbraucher erwarten sollte. Das sind Einschränkungen, die man gegenüber den eigenen Finanzdienstleistungsinstituten vorbringen muss, die man bisher nicht hatte. Natürlich kann man sich, wenn man heute eine Lastschrift zurückweist, Ärger mit dem entsprechenden Anbieter einhandeln, aber es bleibt dann in der Beziehung Verbraucher-Anbieter, und die Finanzdienstleistungsunternehmen sind außen vor.
Meurer: Ein anderes Thema, Herr Pauli: Die Banküberweisungen. Wie einfacher wird das im Ausland?
Pauli: Das wird erstmal aus der Perspektive des Verbrauchers, daran wird sich wenig ändern, weil man heute schon überweisen kann. Es werden neue Vorgaben gemacht zu den Laufzeiten, die aber, wie schon im Beitrag erwähnt, auch noch einigen Vorlauf haben. Im Wesentlichen muss man sich so vorstellen, dass die Banken intern ihre Systeme auswechseln, auf einen einheitlichen Standard wechseln, und dass dadurch erhofft wird, dass es einen gewissen Einsparungseffekt gibt. Nur: Dieser Einsparungseffekt, den sehen wir in Deutschland etwas zwiespältig, weil wir bereits relativ effektive Systeme haben. Und ob es sich so realisiert, dass die ganzen Kosten dieses Umstellungsprozesses durch die Einsparungseffekte aufgefangen werden oder ob der Verbraucher nicht doch im Nachhinein draufzahlen wird, weil die Sachen eben teurer werden, das werden wir erst sehen müssen.
Meurer: Aber der entscheidende Vorteil wird sein, dass das Ganze nur noch einen Tag dauern soll, wenn auch möglicherweise erst ab 2012.
Pauli: Wenn das so schnell kommt, wir das ein entscheidender Vorteil sein. Momentan haben wir schon Fristen. Im Inland darf es innerhalb eines Kreditinstitutes längstes eines Banktages bedürfen. Innerhalb Deutschlands dürfen längstens drei Bankgeschäftstage benutzt werden, und für grenzüberschreitende Überweisungen in die EU gibt es eigentlich die Vorgabe aus dem Gesetz, die man allerdings abändern kann, dass binnen fünf Tagen eine Überweisung dem Empfängerkonto gutgeschrieben werden muss.
Meurer: Einmal praktisch gefragt, Herr Pauli: Werden die Überweisungsscheine sich jetzt völlig verändern oder bleibt es beim Alten, dass ich dann unten im Vermerk diese elend lange IBAN-Nummer und Bic Code eingeben muss?
Pauli: Das wird in etwa, erwarten wir, so bleiben, wie das mit der heutigen EU-Überweisung dargestellt wird. Also man braucht auch weiterhin IBAN und Big. Wir haben zwar in dem ganzen Prozess rund um die Entwicklung dieser Zahlungsdienstrichtlinie und auch dieses Sepa-Systems der Kreditwirtschaft angemahnt, doch mal über eine Vereinfachung dieser langen Codes nachzudenken. Aber leider hat man daran nichts getan. Es ist auch noch ein weiterer Faktor zu berücksichtigen: Bisher ist es in Deutschland so, dass der Empfängername das entscheidende Kriterium ist, ob eine Überweisung richtig ausgeführt wurde oder nicht. Künftig soll das über die Kontonummer laufen, das heißt, man muss sogar noch mehr aufpassen, dass man da keine Zahlendreher einbaut.
Meurer: Alles in allem: Mehr Skepsis als positive Bewertung bei Ihnen, Herr Pauli?
Pauli: Es gibt gute wie schlechte Punkte in diesem Vorhaben. Das ist sehr umfassend, weil auch der ganze Rechtsrahmen verändert werden soll. Ich sage mal, es ist ein etwas neutraler und skeptischer Blick, weil viele dieser Dinge jetzt natürlich noch umgesetzt werden müssen, und wir müssen schauen, wie wird das gegenüber dem Verbraucher auch wirklich praktiziert.
Meurer: Ein positiver Punkt soll ja sein, dass ich nur noch bis 150 Euro hafte, wenn ich meine Kreditkarte oder die EC-Karte im Ausland verliere. Was blüht mir da im Moment an Kosten?
Pauli: Das hängt im Wesentlichen von den Verträgen ab, weil es zum Teil diese Art von Haftungsbeschränkung schon in den entsprechenden Kartenverträgen beispielsweise gibt, von den Anbietern angeboten. Die bewegen sich auch ungefähr in dieser Größenordnung. Was ein wichtiges Merkmal ist, ist, dass man zumindest bei dem gegenwärtigen Diskussionsstand in den Haftungsregelungen festgehalten hat, dass die Beweislast ein wenig gerechter verteilt wird, weil wir heute die Situation haben, dass Verbrauchern die Karte abhanden gekommen ist, und, obwohl sie die PIN nicht notiert haben, wird, wenn die PIN eingesetzt wird, ganz schnell vermutet, dass sie dann ja wohl offensichtlich grob fahrlässig gehandelt haben müssen. Damit sind die Betroffenen doppelt bestrafft, und wir hoffen, dass durch eine etwas zielführende Regelung da ein bisschen mehr Sicherheit auch für den Verbraucher erreicht werden kann.
Meurer: Wie könnte diese Regelung aussehen, dass mir das nicht unterstellt wird, ich hätte die Nummer daneben gelegt?
Pauli: Es wird nach dem Vorschlag des Entwurfes nicht mehr für ausreichend eingesehen, dass das bloße Einsetzen dieser PIN-Nummer schon ausreicht, um dem Verbraucher vorzuwerfen, dass er grob fahrlässig gehandelt hat. Das heißt, es muss ein Mehr dargelegt werden. Wir haben halt die Situation, dass das sehr ungünstig für Betroffene ist, auch auf Grund unserer höchstrichterlichen Rechtssprechung, weil sie den Beweis, dass sie sich eine Kartennummer nicht aufgeschrieben haben, letztendlich genau so schlecht antreten können, wie eben die Situation ist, dass möglicherweise die Kartennummer aufgeschrieben wurde.
Meurer: Vielen Dank für das Gespräch.
Frank-Christian Pauli: Für den Verbraucher hat es eine doppelte Funktion: Das wichtigste Merkmal, was neu hinzukommt, ist dieses Lastschriftverfahren, weil wir schon mit einer EU-Verordnung eine Kostendiskriminierung, wenn man ins EU-Ausland überweist beziehungsweise wenn man von einem Geldautomaten Geld abhebt im Ausland, verhindert sehen können. Das heißt, in den drei Komponenten Zahlungsverkehr, also Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriftverfahren, kommt das Lastschriftverfahren als eine wesentliche Neuerung auf uns zu.
Meurer: Um da mal kurz zu bleiben, beim Lastschriftverfahren: Das heißt also, ich gebe meinem Geschäftspartner meine Kontoverbindung an und der holt sich dann das Geld von meinem Konto?
Pauli: Das ist das Grundprinzip des Lastschriftverfahrens. Worauf man aufpassen muss, ist aber, dass das Lastschriftverfahren im EU-Sinne etwas anders funktioniert als das Lastschriftverfahren, was wir in Deutschland kennen, und wir haben in Deutschland eine sehr ausgeprägte Erfahrung im Verhältnis zur übrigen EU, weil über ein Drittel aller Lastschriften in der Europäischen Union in Deutschland ausgeführt werden. Während bei uns zum Beispiel man relativ problemlos Beträge zurückweisen kann, wenn sie einem dann abgebucht werden, sind in anderen Ländern wie beispielsweise in Frankreich eher die Erfahrungen und die Mentalität anders ausgeprägt. Da will man im Vorhinein wissen, dass da ein Geldbetrag abgebucht wird, und das, was daraus entstanden ist, ist eine Art Kompromiss, der nicht unbedingt leichter und einfacher wird und der zum Beispiel beinhalten wird nach dem gegenwärtigen Arbeitsstand, dass eine Lastschrift, die das erste Mal oder nur einmal ausgeführt wird, wenigstens eine Laufzeit von fünf Tagen benötigen wird.
Meurer: Was heißt das jetzt, dass ich vermutlich im europäischen Raum im Fall einer Lastschrift diese nicht widerrufen kann?
Pauli: Da gibt es in der Tat Einschränkungen. Also wenn eine Lastschrift völlig unautorisiert erfolgen würde, kann man die natürlich auch weiterhin widerrufen. Wenn aber eine entsprechende Autorisierung vorlag, soll es nur unter bestimmten Bedingungen möglich sein, eine Lastschrift zurückzugeben, zum Beispiel, wenn man bei der Einzugsermächtigung nicht einen genauen Betrag festgelegt hat oder wenn dieser Betrag erheblich über dem Maß abweicht, den man als Verbraucher erwarten sollte. Das sind Einschränkungen, die man gegenüber den eigenen Finanzdienstleistungsinstituten vorbringen muss, die man bisher nicht hatte. Natürlich kann man sich, wenn man heute eine Lastschrift zurückweist, Ärger mit dem entsprechenden Anbieter einhandeln, aber es bleibt dann in der Beziehung Verbraucher-Anbieter, und die Finanzdienstleistungsunternehmen sind außen vor.
Meurer: Ein anderes Thema, Herr Pauli: Die Banküberweisungen. Wie einfacher wird das im Ausland?
Pauli: Das wird erstmal aus der Perspektive des Verbrauchers, daran wird sich wenig ändern, weil man heute schon überweisen kann. Es werden neue Vorgaben gemacht zu den Laufzeiten, die aber, wie schon im Beitrag erwähnt, auch noch einigen Vorlauf haben. Im Wesentlichen muss man sich so vorstellen, dass die Banken intern ihre Systeme auswechseln, auf einen einheitlichen Standard wechseln, und dass dadurch erhofft wird, dass es einen gewissen Einsparungseffekt gibt. Nur: Dieser Einsparungseffekt, den sehen wir in Deutschland etwas zwiespältig, weil wir bereits relativ effektive Systeme haben. Und ob es sich so realisiert, dass die ganzen Kosten dieses Umstellungsprozesses durch die Einsparungseffekte aufgefangen werden oder ob der Verbraucher nicht doch im Nachhinein draufzahlen wird, weil die Sachen eben teurer werden, das werden wir erst sehen müssen.
Meurer: Aber der entscheidende Vorteil wird sein, dass das Ganze nur noch einen Tag dauern soll, wenn auch möglicherweise erst ab 2012.
Pauli: Wenn das so schnell kommt, wir das ein entscheidender Vorteil sein. Momentan haben wir schon Fristen. Im Inland darf es innerhalb eines Kreditinstitutes längstes eines Banktages bedürfen. Innerhalb Deutschlands dürfen längstens drei Bankgeschäftstage benutzt werden, und für grenzüberschreitende Überweisungen in die EU gibt es eigentlich die Vorgabe aus dem Gesetz, die man allerdings abändern kann, dass binnen fünf Tagen eine Überweisung dem Empfängerkonto gutgeschrieben werden muss.
Meurer: Einmal praktisch gefragt, Herr Pauli: Werden die Überweisungsscheine sich jetzt völlig verändern oder bleibt es beim Alten, dass ich dann unten im Vermerk diese elend lange IBAN-Nummer und Bic Code eingeben muss?
Pauli: Das wird in etwa, erwarten wir, so bleiben, wie das mit der heutigen EU-Überweisung dargestellt wird. Also man braucht auch weiterhin IBAN und Big. Wir haben zwar in dem ganzen Prozess rund um die Entwicklung dieser Zahlungsdienstrichtlinie und auch dieses Sepa-Systems der Kreditwirtschaft angemahnt, doch mal über eine Vereinfachung dieser langen Codes nachzudenken. Aber leider hat man daran nichts getan. Es ist auch noch ein weiterer Faktor zu berücksichtigen: Bisher ist es in Deutschland so, dass der Empfängername das entscheidende Kriterium ist, ob eine Überweisung richtig ausgeführt wurde oder nicht. Künftig soll das über die Kontonummer laufen, das heißt, man muss sogar noch mehr aufpassen, dass man da keine Zahlendreher einbaut.
Meurer: Alles in allem: Mehr Skepsis als positive Bewertung bei Ihnen, Herr Pauli?
Pauli: Es gibt gute wie schlechte Punkte in diesem Vorhaben. Das ist sehr umfassend, weil auch der ganze Rechtsrahmen verändert werden soll. Ich sage mal, es ist ein etwas neutraler und skeptischer Blick, weil viele dieser Dinge jetzt natürlich noch umgesetzt werden müssen, und wir müssen schauen, wie wird das gegenüber dem Verbraucher auch wirklich praktiziert.
Meurer: Ein positiver Punkt soll ja sein, dass ich nur noch bis 150 Euro hafte, wenn ich meine Kreditkarte oder die EC-Karte im Ausland verliere. Was blüht mir da im Moment an Kosten?
Pauli: Das hängt im Wesentlichen von den Verträgen ab, weil es zum Teil diese Art von Haftungsbeschränkung schon in den entsprechenden Kartenverträgen beispielsweise gibt, von den Anbietern angeboten. Die bewegen sich auch ungefähr in dieser Größenordnung. Was ein wichtiges Merkmal ist, ist, dass man zumindest bei dem gegenwärtigen Diskussionsstand in den Haftungsregelungen festgehalten hat, dass die Beweislast ein wenig gerechter verteilt wird, weil wir heute die Situation haben, dass Verbrauchern die Karte abhanden gekommen ist, und, obwohl sie die PIN nicht notiert haben, wird, wenn die PIN eingesetzt wird, ganz schnell vermutet, dass sie dann ja wohl offensichtlich grob fahrlässig gehandelt haben müssen. Damit sind die Betroffenen doppelt bestrafft, und wir hoffen, dass durch eine etwas zielführende Regelung da ein bisschen mehr Sicherheit auch für den Verbraucher erreicht werden kann.
Meurer: Wie könnte diese Regelung aussehen, dass mir das nicht unterstellt wird, ich hätte die Nummer daneben gelegt?
Pauli: Es wird nach dem Vorschlag des Entwurfes nicht mehr für ausreichend eingesehen, dass das bloße Einsetzen dieser PIN-Nummer schon ausreicht, um dem Verbraucher vorzuwerfen, dass er grob fahrlässig gehandelt hat. Das heißt, es muss ein Mehr dargelegt werden. Wir haben halt die Situation, dass das sehr ungünstig für Betroffene ist, auch auf Grund unserer höchstrichterlichen Rechtssprechung, weil sie den Beweis, dass sie sich eine Kartennummer nicht aufgeschrieben haben, letztendlich genau so schlecht antreten können, wie eben die Situation ist, dass möglicherweise die Kartennummer aufgeschrieben wurde.
Meurer: Vielen Dank für das Gespräch.