Menschenrechte
EU begrüßt Urteil zu ungarischem LGBTQ-Gesetz

Die EU hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Ungarns hochumstrittenen LGBTQ-Gesetz begrüßt. Es sei das erste Mal, dass der Gerichtshof eine Verletzung "zentraler Vertragsbestimmungen zu den Werten der EU festgestellt" habe, hieß es von der EU-Kommission in Brüssel.

    Ein Demonstrant in Budapest trägt ein Shirt, auf dessen Rücken der langjährige ungarische Regierungschef Viktor Orbán in Regenbogenfarben zu sehen ist.
    Proteste der LGBTQ-Szene (Archivbild) (IMAGO / ZUMA Press Wire / Daniel Alfoldi)
    Jetzt sei es an der ungarischen Regierung, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von heute Morgen umzusetzen, fügte eine Sprecherin hinzu.
    Der EuGH hatte zuvor geurteilt, dass das ungarische LGBTQ-Gesetz gegen die Grundrechtcharta und den EU-Vertrag verstoße. Das Verfahren war von der EU-Kommission angestrengt und von mehreren Mitgliedstaaten sowie dem EU-Parlament unterstützt worden. Das Gesetz diskriminiere Menschen wegen ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Orientierung und verstoße gegen die Menschenwürde, erklärte das höchste Gericht der EU.

    Orbans Gesetz zum "Jugendschutz"

    Das ungarische Gesetz war 2021 unter dem inzwischen abgewählten rechtsnationalistischen Regierungschef Viktor Orban erlassen und dabei mit dem Jugendschutz begründet worden. Es verbietet Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder von Transidentität etwa in Fernsehen und Büchern. Die weltweit gebräuchliche englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer.
    Die Parlamentswahl in Ungarn hatte am 12. April die konservative Tisza-Partei von Oppositionsführer Peter Magyar gewonnen. Es wird erwartet, dass die neue Regierung Anfang Mai die Amtsgeschäfte übernimmt. Magyar hatte im Wahlkampf eine Verbesserung der Beziehungen zur EU angekündigt, das Thema Diskriminierung sexueller Minderheiten aber weitestgehend gemieden. 
    Diese Nachricht wurde am 21.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.