Menschenrechte
EU begrüßt Urteil zu ungarischem LGBTQ-Gesetz

Die EU hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Ungarns umstrittenem LGBTQ-Gesetz begrüßt.

    Ein Demonstrant in Budapest trägt eine Shirt, auf dessen Rücken Viktor Orbán in Regenbogenfarben zu sehen ist.
    Proteste der LGBTQW-Szene gegen Ungarns Premierminister Viktor Orbán. (archivbild) (IMAGO / ZUMA Press Wire / Daniel Alfoldi)
    Es sei das erste Mal, dass der Gerichtshof eine Verletzung "zentraler Vertragsbestimmungen zu den Werten der EU festgestellt" habe, hieß es von der EU-Kommission in Brüssel. Jetzt sei es an der ungarischen Regierung, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs umzusetzen, fügte eine Sprecherin hinzu.
    Der EuGH hatte heute geurteilt, dass das ungarische LGBTQ-Gesetz gegen die Grundrechtcharta und den EU-Vertrag verstoße. Das Verfahren war von der EU-Kommission angestrengt und von mehreren Mitgliedstaaten sowie dem EU-Parlament unterstützt worden. Das Gesetz diskriminiere Menschen wegen ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Orientierung und verstoße gegen die Menschenwürde, erklärte das höchste Gericht der EU.
    Das ungarische Gesetz war 2021 unter dem inzwischen abgewählten rechtsnationalistischen Regierungschef Orbán erlassen und dabei mit dem Jugendschutz begründet worden.
    Diese Nachricht wurde am 21.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.