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EU-Kommission
Das Bankenreförmchen

Die EU-Kommission will Europas Banken krisenfest machen. Doch ihre Pläne gehen lange nicht so weit, wie es eine Expertengruppe ursprünglich empfohlen hatte. Kritiker sprechen deshalb von einer "halbherzigen Reform".

    Das Frankfurter Bankenviertel
    Die EU-Kommission scheut eine radikale Bankenreform. (dpa / picture-alliance / Arne Dedert)
    Als der für die Finanzmarktregulierung zuständige EU-Kommissar Michel Barnier in Brüssel heute Mittag die Pläne zu einer Bankenreform vorstellte, dürfte sich Erkki Liikanen kaum gewundert haben. Die Vorschläge waren bereits im Vorfeld öffentlich geworden, und der finnische Notenbankchef wusste wohl noch länger Bescheid: Liikanen war Kopf der EU-Expertengruppe.
    Die Sachverständigen hatten bereits im Herbst 2012 vorgeschlagen, dass große Banken ihr Privatkundengeschäft generell vom Investmentbanking trennen müssen, um Kundengelder zu schützen. Sie hatten gefordert, dass dies gesetzlich vorgeschrieben wird. Aus der Branche gab es jedoch heftigen Widerstand dagegen - dem Barnier sich nun offensichtlich gebeugt hat.
    Reform mit zwei Ansätzen
    Brüssel-Korrespondent Jörg Münchenberg sagte im Deutschlandfunk, es gehe bei der Reform darum, künftig zu verhindern, dass "Banken gerettet werden müssen, weil sie zu groß und zu wichtig" seien. Das bisherige System solle insgesamt aber weitgehend erhalten werden. Barnier habe sich für einen Mittelweg bei der Regulierung entschieden, so die Einschätzung Münchenbergs. Kritiker sprächen jedoch von einem "ziemlich halbherzigen Ansatz".
    Der EU-Kommissar wolle "den Hebel jetzt an zwei entscheidenden Stellen ansetzen". Zum einen solle Großbanken der sogenannte Eigenhandel verboten werden. Dies sind "Geschäfte auf eigenem Namen einer Bank". Sie gelten als besonders risikoreich. Allerdings wurde die Definition für den Eigenhandel sehr eng gesetzt. Kritiker sind deshalb der Ansicht, dass die Geldinstitute fragwürdige Geschäfte weiter betreiben könnten.
    Binnenmarktkommissar Michel Barnier
    EU-Kommissar Michel Barnier (picture alliance / dpa)
    Der zweite Ansatz sei, dass bestimmte riskante Geschäfte auf Veranlassung der Aufsichtsbehörden ausgelagert werden müssen, wenn diese etwa "zu dem Ergebnis kommen, dass die Risiken nicht mehr kontrolliert werden können", wie Münchenberg ausführte.
    Hierbei sollen allerdings zahlreiche Ausnahmen zugelassen werden. Nach Schätzung der EU-Behörde sind von den neuen Vorschriften nur knapp 30 Großbanken in Europa betroffen.
    Deutschland muss Trennbanken-Gesetz nicht ändern
    Auswirkungen auf die deutschen Regelungen sollen die Vorschläge der EU-Kommission nicht haben. "Es ist nicht erforderlich, dass Deutschland seine Gesetze noch einmal überarbeitet", stellte Barnier klar.
    In der Bundesrepublik gilt bereits eine nationale Trennbanken-Regel, derzufolge der Eigenhandel ab bestimmten Schwellenwerten bis Juli 2015 in ein Tochterunternehmen ausgegliedert werden muss, das wirtschaftlich vom klassischen Einlagengeschäft unabhängig ist.
    Parlament und Staaten müssen noch zustimmen
    Der Liikanen-Bericht war zwar die Grundlage für Barniers Vorschlag, er ging allerdings deutlich weiter als nun die Vorschläge Barniers. Der EU-Kommissar hatte sich schon im Januar kritisch zu einer strikten Trennung der verschiedenen Geschäftsbereiche geäußert. Seiner Ansicht nach wäre dies ein finanzieller Nachteil gegenüber US-Banken und würde das Wirtschaftswachstum in Europa behindern. "Es ist klar, dass wir die Auswirkungen auf die Realwirtschaft beachten müssen", warnte Barnier damals.
    Damit der Vorschlag der EU-Kommission Gesetzeskraft erhält, ist noch die Zustimmung des Europaparlaments und der EU-Staaten notwendig; hier wurde bereits Kritik laut, deshalb dürfte Barniers Pläne kaum eins zu eins umgesetzt werden. Im Mai stehen zudem EU-Parlamentswahlen an, und im November nimmt eine neue Kommission ihre Arbeit auf.