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EU-Kommission
Kampf gegen legale Steuertrickser

Die EU-Kommission will verhindern, dass Unternehmen mit dem Verschieben von Gewinnen ihre Steuern sparen oder ganz vermeiden. Der Online-Versandhändler Amazon hat auf die Brüsseler Pläne bereits reagiert und seine Steuerpraxis geändert.

Von Thomas Otto | 27.05.2015
    Vor dem Gebäude der EU-Kommission wehen blaue Europa-Flaggen.
    Das Gebäude der EU-Kommission in Brüssel (Emmanuel Dunand / AFP)
    Das ist durchaus eine Nachricht, auch wenn es wie eine Selbstverständlichkeit klingt. Denn der Versandhändler war, wie andere international tätige Konzerne, bislang äußerst geschickt darin, die hier erzielten Gewinne dort besteuern zu lassen, wo der Steuersatz niedriger ist. Derartige Steuerpraktiken sind der EU-Kommission schon lange ein Dorn im Auge. Nun macht sie ernst.
    Viel war im Vorfeld spekuliert worden über einheitliche Unternehmenssteuersätze, die die Kommission vorschlagen könnte, um damit gegen die Steuervermeidung von Großkonzernen vorzugehen. Ganz so groß war der Wurf dann doch nicht, den Vize-Kommissionspräsident Valdis Dombrovskis heute vorgestellt hat:
    "Es muss ein ambitionierter, aber auch realistischer Ansatz sein. Realistisch deshalb, weil die Mitgliedsstaaten im Rat einstimmig zustimmen müssen. Wir brauchen die Unterstützung aller Mitgliedsstaaten."
    Vor allem in der Frage eines Mindeststeuersatzes gilt das aber als unrealistisch - einen Eingriff in ihre Steuersätze lehnen die meisten Mitgliedsstaaten ab. Deshalb will die Kommission nun einen Vorschlag aus dem Jahr 2011 wieder auf die Tagesordnung holen: Die sogenannte Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage.
    "Wir sind uns einig, dass wir Steuervermeidung bekämpfen müssen, indem wir wieder die Verbindung herstellen zwischen Besteuerung und dem Ort, wo Unternehmen Geschäfte machen."
    Bisher ist es so, dass Unternehmen in jedem einzelnen Mitgliedsstaat, in dem sie wirtschaftlich aktiv sind, eine Steuererklärung machen müssen. Viele stellen sich und ihren Tochterunternehmen beispielsweise Lizenz- und Patentgebühren in Rechnung. So verschieben sie ihren Gewinn dann in Steueroasen.
    EU-weit einheitliche Regeln
    Mit dem neuen Ansatz wäre das nicht mehr so einfach möglich: Hier wird der Gesamtgewinn eines Konzerns oder einer Unternehmensgruppe berechnet. Auf dieser Grundlage wird dann nach EU-weit einheitlichen Regeln der zu versteuernde Betrag festgelegt und je nach wirtschaftlicher Aktivität auf die einzelnen Mitgliedsländer verteilt. Die Unternehmen zahlen dann also weiterhin in jedem Land den dort gültigen Steuersatz.
    Mit der neuen Bemessungsgrundlage spielt es dann keine Rolle mehr, wenn Konzerne Gewinne auf dem Papier in Steueroasen verschieben - der Umfang der in den einzelnen Ländern gezahlten Steuern richtet sich nach der tatsächlichen wirtschaftlichen Aktivität.
    "Natürlich werden die Unternehmen, die aggressiv versuchen, Steuern zu vermeiden, dem System der gemeinsamen Bemessungsgrundlage nicht freiwillig beitreten. Deshalb werden wir einen verpflichtenden Ansatz auf den Tisch bringen," betonte Kommissar Dombrovskis.
    Wie genau die neue Gesamtkonzernbesteuerung aussehen soll, wird die Kommission Mitte Juni bekanntgeben.